Die EU-Kommission ist mit ihrer Geduld am Ende und übt nun massiv Druck auf die Bundesregierung aus. Deutschland hat jetzt noch knapp drei Wochen Zeit, ein überarbeitetes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Diese Aufgabe stellt die schwarz-gelbe Koalition auf eine erneute Probe.

Morgen wird im Bundestag zum wiederholten Male über ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Die Fronten sind nach wie vor verhärtet. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beharrt auf dem „Quick-Freeze-Verfahren“, nach dem anlassbezogene Daten nur für kurze Zeit gespeichert werden können. Innenminister Friedrich (CSU) will jedoch die Forderungen der EU-Richtlinie, personenbezogene Daten für mindestens sechs Monate zu speichern, umsetzen. Gerade nach den Terroranschlägen in Frankreich werde deutlich, wie man über IP-Adressen und Kontaktdaten Verbrechen schneller aufklären könne, bekräftigte Friedrich in der vergangenen Woche. Er sieht die Bundesregierung in der Pflicht, den Forderungen aus Brüssel schnellstmöglich nachzukommen.

Die FDP beruft sich weiterhin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010, das die Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten als verfassungswidrig einstufte. In einem Interview mit der ARD erklärte sich Minister Friedrich gestern zu einem Kompromiss mit dem Bundesjustizministerium bereit, er werde jedoch nicht von seiner Position zur Dauer der Speicherfrist von sechs Monaten abrücken.

Die neuen Verhandlungen im Bundestag dürfen mit Spannung erwartet werden. Einen Bruch der Koalition werden die Koalitionspartner wohl kaum riskieren. Fest steht aber auch: Wenn die Parteien kein neues Gesetz beschließen, wird die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen – und der könnte ein Zwangsgeld in Millionenhöhe gegen die Bundesrepublik verhängen.