Der EuGH hat mit seiner jüngsten Entscheidung das Datenabkommen mit den USA zu Fall gebracht. Damit ist das bilaterale Abkommen der Europäischen Kommission mit den Vereinigten Staaten – Safe-Harbor-Abkommen – für ungültig erklärt worden.
Nationale Behörden sind somit befugt, die Übermittlung von Daten in die USA zu verbieten. Seine Entscheidung begründete der Europäische Gerichtshof mit dem unzureichenden Schutzniveau der USA. Die Daten europäischer Nutzer seien vor einem staatlichen Eingriff nicht ausreichend geschützt.
Dem Rechtsstreit voraus ging das Verfahren des 27-Jährigen Juristen Maximilian Schrems, der vor dem irischen Gerichtshof gegen die Speicherung seiner Daten bei Facebook klagte. Der Österreicher sah durch die massenhafte Speicherung seiner Daten bei dem Social-Media-Dienst sein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre und seiner personenbezogenen Daten (Art. 6, Art. 7 GrCH – Grundrechte Charta EU) verletzt. Der High Court of Ireland legte am 25. Juli 2014 die Sache zum Vorabentscheidungsverfahren dem EuGH vor. Mit seinem Urteil entschied der Gerichtshof, dass die nationalen Behörde unabhängig von der Regelung der Europäischen Kommission, das Einhalten der Datenschutzregelungen prüfen kann. Letztentscheidungsbefugnis über die Gültigkeit einer Regelung hat allerdings auch weiterhin der Gerichtshof.
Ich nutze
– einen amerikanischen Server für mehr als 50% meiner E-Mails
– einen amerikanischen Faxdienst j2.com
– Google Analytics
– Facebook
– WhatsApp
– Instagram
– Microsoft Windows (mit garantierter Datenübertragung in die USA)
– IBM Lotus Office Software für meine Buchhaltung und Korrepondenz
Es gibt eigentlich kaum einen wichtigen Dienst, den ich IT-technisch nutze, der nicht aus den USA kommt. Und ich wette, bei 99% aller deutschen Unternehmen ist das sehr, sehr ähnlich.
Das EuGH Urteil ist Unfug.