Daten gelten als das Öl der Zukunft, als Rohstoff der „digitalisierten“ Welt. Wie mit jedem Rohstoff kann auch mit ihnen Handel betrieben werden. Dies fordert Regeln und Grenzen, ein institutioneller Rahmen muss gefunden werden. Der Bundesminister des Inneren, Dr. Thomas de Maizière, fordert ein Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.
Am 16.02.2017 initiierte das Téléfonica Basecamp zusammen mit dem Tagesspiegel die erste Podiumsdiskussion ihrer Reihe #DateDebates. Zu Gast in der ersten Debatte rund um das Thema Freiheit und Privatsphäre waren Stephan-Andreas Casdorff, Chefredakteur des Tagesspiegels, und Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Inneren. In der Diskussion ging es um die Themen Datenschutz, Privatsphäre und digitale Grundrechte. In seiner Keynote und in der späteren Podiumsdiskussion stellte sich de Maizière Fragen zu digitalen Themen wie etwa die Notwendigkeit eines Internetministers, ob die Digitalisierung mehr Freiheit mit sich bringe und wie ein möglicher Datenschutz bzw. digitale Grundrechte aussehen könnte.
„Meine Daten gehören mir“
Hinsichtlich des Datenschutzes konstatiert de Maizière, dass die Weichen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft jetzt gestellt werden. Daten würden immer wichtiger und als Rohstoff der Zukunft gehandelt. Manche sprächen sogar von einem Datenschatz. Um einen Überblick über das vielschichtige Thema der Digitalisierung zu bekommen, seien erstmal drei allgemein weit verbreitete Grundannahmen zu hinterfragen, so der Minister.
Viele Menschen gingen davon aus, dass ihre Daten ihr privates Eigentum sind und beachteten nicht, dass Daten auch Informationen sind, die für Andere von berechtigtem Interesse sind. Dies führe zu über-protektionistischen Zügen und mache einen Datenhandel mit den eigenen Daten unmöglich. Eine weitere Gefahr sieht de Maizière im ungewollten und ungleich verteilten „Ausverkauf der Daten“. So sei es vorstellbar, dass sich in Zukunft nur wohlhabende Personen einen Nicht-Verkauf leisten können, wohingegen ärmere Menschen ihre Daten faktisch verkaufen „müssen“. Datenschutz zu regulieren ist somit eine wichtige und notwenige Aufgabe, betonte der Innenmister. Allerdings sei Datenschutz kein Selbstzweck, wie häufig angenommen; Daten seien nicht per se schützenswert Der Schutz gelte der Privatsphäre und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Privatsphäre sei zudem kein universeller Begriff, unter dem jeder Mensch das gleiche versteht. Einige Menschen verstünden unter Privatsphäre, überhaupt gar nicht beobachtet werden zu dürfen, andere wiederum eine Datentransparenz oder eine Selbstbestimmung über diese.
Ist ein Internetminister die Lösung?
Wie de Maizière in einem Beitrag des Tagespsiegel anführt, können Digitalisierung und eine digitale Zukunft natürlich auch mehr Freiheiten mit sich bringen. Zwar könne durch „missbräuchliche Verwendung“ von Daten viel Schaden entstehen, aber durch eine „bewusste und überlegte Verwendung von Daten können wir unser Leben verbessern, wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen, von unserer Freiheit Gebrauch machen“. So würden immer mehr alltägliche Lebensbereiche digitalisiert, komme es aber auch zu immer neuen Herausforderungen in Sachen Privatsphäre, Freiheit und Datenschutz. Ein eigenes Digital- oder Internetministerium erachtet er nicht als sinnvoll, da es zu vielfältige Schnittstellen mit unterschiedlichen Politikfeldern gebe. Auf die Frage, ob die digitale Währung Bitcoins umsatzsteuerpflichtig ist, müsse der Wirtschaftsminister eine Antwort geben, wohingegen der Gesundheitsminister eine Regelung für Daten von Gesundheitsapps zu finden habe. So „sollte man nicht glauben, dass es besser wird, wenn es einen Minister für die Digitalisierung aller Lebensbereiche gibt“.
Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“
Die Frage nach der Notwendigkeit einer digitalen Grundrechtecharta verneint de Maiziere. Wir müssten zwar eine klare Regelung finden und Grenzen ziehen, eigene digitale Grundrechte hält er allerdings für weniger sinnvoll. Hier vergleicht der Minister die digitale Welt mit der Straßenverkehrsordnung. So müsse auch im digitalen Verkehr Rücksicht aufeinander genommen werden. Eine ständige Vorsicht sei geboten, da das Internet kein gesetzfreier Raum ist. Auch im Internet können Schadensersatzansprüche und Haftungen geltend gemacht werden, bei schweren Verstößen können Sanktionen folgen. Da die Grundrechte auch im digitalen Raum Anwendung finden können, lehnt de Maizière eine digitale Grundrechtecharta ab. Allerdings setzt er sich für eine Änderung in Form eines neuen Grundrechts ein, das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“.
Die Schaffung eines institutionellen Rahmens für die digitale Welt ist nach Auffassung de Maizières unumgänglich. Nur durch eine Regulierung und Grenzen können die Möglichkeiten und die daraus resultierende Freiheit der digitalen Zukunft optimal genutzt werden, ist er überzeugt. Eine zu starke Regulierung würde dies einschränken. Laut De Maiziere bedeutet die Digitalisierung keinesfalls das „Aus der Privatsphäre“, wie oftmals befürchtet.
Titelbild: Casdorff & de Maizière, Copyright by Tagesspiegel