Foto CC-Lizenzen 2 CropEine globale Reform des Urheberrechts für die digitale Gesellschaft ist vonnöten, wird aber immer schwieriger zu realisieren. Zum Glück gibt es offene Lizenzen für schöpferische Werke. Sie erlauben es den Urhebern, ihre Arbeiten schnell und unkompliziert im Internet zu verbreiten. „Creative Commons“ hat zu diesem Zweck Standardlizenzen entwickelt, die mittlerweile schon in der vierten Version existieren.
„Creative Commons“ oder kurz „CC“ bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „kreative Allgemeinheit“ oder „schöpferisches Gemeingut“ und nimmt Bezug auf die kreative Gestaltungskraft, die die vielen kleinen und großen Schöpfer, Autoren und Urheber von Werken in unserer Gesellschaft haben. Konkret bezeichnet CC aber auch eine gemeinnützige Organisation, die Schöpfern von Werken mit den sogenannten CC-Lizenzen ein einfaches Tool zur Verfügung gestellt haben, das es Urhebern wie Nutzern von Inhalten gleichermaßen ermöglicht, die vielfältigen Spielräume des Internets auszunutzen, ohne dabei miteinander in Konflikt zu geraten.
Zu diesem Zweck stellen die US-Organisation und ihre nationalen Ableger sechs verschiedene Standardlizenzen zur Verfügung, inklusive Hilfsmitteln zur einfachen Kennzeichnung von Werken, die unter einer CC-Lizenz veröffentlich wurden. Die Erstellung der Lizenzen wurde bei der Gründung von Creative Commons im Jahr 2001 von der bekannten GPL-Lizenz (General Public License) inspiriert, die für freie Software eingesetzt wird. Die Lizenzen wurden nach und nach weiterentwickelt und sind mittlerweile in der vierten Version online.
Diese Lizenzen erlauben es dem Urheber eines Werks, Inhalte seiner Wahl mit einem möglichst breiten Publikum zu teilen, und – je nach Lizenz – auch das Verändern und Weiterverbreiten explizit zu fördern und zuzulassen, ohne auf den Schutz des Urheberrechts zu verzichten. Für den Nutzer oder andere Urheber, die ein Werk bearbeiten oder weiterentwickeln wollen, hat die Lizenz in Verbindung mit einer klaren Kennzeichnung den Vorteil, dass sie sofort wissen, ob und zu welchem Zweck sie ein bestimmtes Werk verwenden dürfen.
Die Lizenzen werden von Creative Commons in drei „Ebenen“ beschrieben. Diese bestehen aus einem klassischen juristischen Lizenzvertragstext, einem einfacheren, für Laien verständlichen Text, sowie einem maschinenlesbaren Code, der dann unter anderem von Suchmaschinen erkannt werden kann. Diese sollen neben der rechtlichen Gültigkeit auch die einfache Verwendung sicherstellen.

Sechs Standardlizenzen

Die Grundbausteine der sechs zur Verfügung gestellten Lizenzen sind identisch, sie unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die Weiterverwendung der Inhalte. Die Lizenzen werden üblicherweise mit Kürzeln bezeichnet. Die einfachste Variante heißt CC-BY. Diese Lizenz erlaubt jegliche Verwendung, sofern der Name des Autors genannt wird. Ähnlich wie die GPL für quelloffene Software fügt CC-BY-SA („share alike“) die Bedingung hinzu, dass jegliche Benutzung erlaubt ist, sofern auf den Inhalten aufbauende Werke unter gleichen Bedingungen geteilt werden. Dies kann z.B. helfen, die Ergebnisse von Gemeinschaftsprojekten wie Wikipedia für alle zugänglich zu halten. Eine weitere Möglichkeit der Einschränkung ist die CC-BY-ND („no derivatives“), die zusätzlich zur Pflicht der Namensnennung das Verändern der Inhalte verbietet – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (z.B. sind je nach Staat bestimmte Formen der Satire oder künstlerische Schöpfungen, die ein eigenständiges Werk bilden, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Kunstfreiheit gedeckt und können nicht eingeschränkt werden). Eine ebenso beliebte wie umstrittene Lizenzvariante ist CC-BY-NC („non-commercial“), die die kommerzielle Verwendung von Daten verbietet und ursprünglich die Verbreitung freier Inhalte fördern bzw. deren kommerzielle Ausschlachtung verhindern sollte.
Was zunächst gut klingt, ist in der Praxis jedoch problematisch, denn es ist unmöglich, in der Lizenz vollumfänglich festzulegen, was als „kommerziell“ gilt und was nicht. Dazu hat im Zweifel jeder Urheber und jeder Nutzer, aber letztendlich auch jedes Gericht eine andere Meinung. Verfolgt zum Beispiel ein privater Blogger, der ein paar Werbeanzeigen geschaltet hat, schon kommerzielle Zwecke? Diese Grenze ist sehr schwer zu ziehen und klar darzustellen, weswegen der Nutzen von CC-NC fraglich ist, was sich auch in der Bewertung durch Wikimedia Deutschland und die Open Knowledge Foundation niederschlägt und in einer von dem Informationsportal irights.info durchgeführten Studie näher ausgeführt wird.
Damit werden die Lizenzen den freien Softwaredefinitionen immer ähnlicher, da diese und die mit ihnen verbundenen Projekte kommerzielle Nutzung explizit erlauben, solange die weiteren Lizenzbedingungen, wie die Möglichkeit der Weiterverbreitung oder Weitergabe unter gleichen Bedingungen, eingehalten werden. Ein etwaiger Benutzer wäre möglicherweise von der Verwendung der Daten abgeschreckt, wenn unklar ist, welche Verwendung erlaubt ist.
Schließlich gibt es noch die zwei kombinierten Lizenzen NC-SA (keine kommerzielle Nutzung und Nutzung unter gleichen Bedingungen) sowie NC-ND (keine kommerzielle Benutzung und keine Veränderungen). Diese sind aus ähnlichen Gründen problematisch, da sie nicht viel mehr erlauben als die kostenlose Nutzung, während alle anderen Rechte beim Urheber bleiben.
Eine weitere Option ist die seit 2009 verfügbare CC0-Lizenz, die es dem Autor eines Werkes erlaubt, dieses der Öffentlichkeit („public domain“) ohne Einschränkung zur Verfügung zu stellen, unabhängig vom Standort des Urhebers oder Benutzers. In diesem Fall werden so viele Rechte am Werk wie (juristisch) möglich abgegeben.
Bis einschließlich Version 3.0 im Jahr 2008 gab es zusätzlich noch „portierte“ Versionen, die für jedes Land und die dort geltenden Gesetze entsprechend angepasst wurden. Mit der Version 4.0 wurde dies aber, gestützt durch Erfahrungen und mehr Selbstvertrauen der Autoren, weitestgehend aufgegeben, stattdessen wird eine internationale Lizenz (mit den verschiedenen oben genannten Varianten) zur Verfügung gestellt. Diese ist mit allen relevanten internationalen Verträgen, die das Urheberrecht betreffen, kompatibel und soll Urhebern wie Nutzern das Lizensieren von Werken so leicht wie möglich machen, ohne die Veröffentlichung von kreativen Werken durch zusätzliche Länderlizenzen zu verkomplizieren.

Zugang zu Forschung und Kultur für jedermann

Creative Commons und dessen nationale Ableger kümmern sich neben der Weiterentwicklung und Verbreitung der Lizenzen auch um technische Hilfen und praktische Ratschläge, anhand derer sich digitale Güter besser teilen lassen. Das von Creative Commons selbst gesteckte Ziel, Innovation und Kreativität zu fördern, geht dabei sogar bis hin zu dem Wunsch, „das volle Potential des Internets zu erschließen“. Jedermann soll vollumfänglichen Zugang zu Forschung, Lehre und kultureller Partizipation erhalten, damit allerorten Wachstum, Entwicklung und Produktivität gefördert werden können. Deshalb ist auch definiert, dass Creative Commons zwar das bislang existierende Urheberrecht für die entwickelten Lizenzen als Grundlage nutzt, dabei verliert die Organisation aber nicht aus den Augen, dass sielangfristig eine grundlegende Reform des Urheberrechts vorziehen würde.
Beispiele für die Verwendung offener Lizenzen, wozu die Creative Commons-Lizenzen zählen, sind zum Beispiel die Open Data-Portale des Bundes und der Länder, freie Bildungsmaterialien sowie Plattformen, die Musik  unter einer CC-Lizenz veröffentlichen. 
Gerade in Verbindung mit dem System der Verwertungsgesellschaften gab und gibt es offene Fragen in Bezug auf CC-Lizenzen. So erlaubte die Verwertungsgesellschaft für Musikwerke Gema es den durch sie vertretenen Musikern bis vor Kurzem nicht, einzelne Stücke auch unter CC zu lizenzieren. Mittlerweile wurde sie zumindest für Inhalte unter NC („non-commercial“) durch eine europäische Richtlinie dazu verpflichtet. Als Reaktion auf die Konflikte zwischen althergebrachten Verwaltungsgesellschaften und den Möglichkeiten der Digitalisierung hat sich die alternative Verwertungsgesellschaft C3S mit mehr und gleichberechtigten Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Mitglieder gegründet. Zurzeit arbeitet man an der Infrastruktur für den Betrieb, um dann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Zulassung als Verwertungsgesellschaft beantragen zu können.

Urheberrechtsreform ist überfällig

Unabhängig davon, ob sie wünschenswert und überfällig ist – eine wirkliche Reform des Urheberrechts wird mit dem Voranschreiten der Globalisierung und als Folge der Vielzahl internationaler Verträge immer schwieriger. Deswegen sind offene Lizenzen wie die von Creative Commons eine gute Möglichkeit, Inhalte einfach abrufbar, verteilbar und veränderbar oder einfach für eine größere Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Insbesondere in Bezug auf offene Daten, sei es von Verwaltungsorganisationen oder Kulturinstitutionen, sind solche Lizenzen der Weg der Wahl, da sie die rechtssichere Weiternutzung oder Verarbeitung erlauben. Aber auch für Künstler, die z.B. Samples oder Bildausschnitte in ihren Werken verarbeiten, machen offene Lizenzen das Arbeiten einfacher.
Immer mehr wird dies auch von öffentlicher Seite mitgetragen: Offene Lizenzen und offene Standards werden bei Ausschreibungen vermehrt vorausgesetzt oder zumindest gefördert. Auch Politiker setzten sich immer mehr für die Öffnung von mit öffentlichen Geldern bezahlten Inhalten ein. In der Informationsgesellschaft werden Daten jeder Art immer wichtiger, deshalb ist es gut, dass erste Schritte getan sind, die jedem Bürger nach eigener Befähigung erlauben, auf öffentliche oder von ihm indirekt mitfinanzierte Daten zugreifen und diese nutzen zu können.
Praktische Informationen rund um Creative Commons-Lizenzen gibt es am 2.09. auf einer CC-Lizenztextlesung in Berlin.
Foto: Kristina Alexanderson
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