Alles für die Tonne? Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat 2014 von den eingereichten 15.325 Anliegen lediglich 0,18% an die Bundesregierung weitergeleitet. In einem einzigen Fall wurde der Bundesregierung empfohlen, dem Anliegen zu entsprechen. 31 weitere Petitionen wurden zur Prüfung weitergeleitet. 15.293 Petitionen wurden verworfen. Weniger als 3% wurden auf dem Petitionsserver des Bundestags veröffentlicht, damit sie online unterzeichnet werden konnten.
Die „Abteilung Controlling des Unternehmens Deutscher Bundestag“, wie der Petitionsausschuss manchmal genannt wird, führt sich im neuesten Jahresbericht selbst ad absurdum. Zwar wurden im Vorjahr 15.325 Anliegen eingereicht. Doch nur eine einzige Petition wurde an die Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ weitergeleitet. Der Bundesregierung wurde also mehr oder weniger unverbindlich empfohlen, dem Anliegen des Bürgers zu entsprechen. 31 weitere Petitionen wurden letztes Jahr „zur Erwägung“ vorgelegt, also als Ersuchen, das Anliegen zu prüfen. Das sind zusammen lediglich 0,18% der 2014 behandelten Petitionen. 99,82% der Petitionen, die die Bürgerinnen und Bürger eingereicht haben, wurden hingegen aussortiert. Bei den meisten Anfragen wurden keinerlei Schritte unternommen, um die zuständigen gewählten Vertreter dazu aufzufordern, das Anliegen zu bearbeiten.
Natürlich werden jedes Jahr auch diverse sinnlose Petitionen eingereicht. So wurde von den Volksvertretern in den letzten Jahren beispielsweise ein Verbot von Blondinenwitzen oder eine Ausweitung der UFO-Forschung gefordert. Trotzdem müssten sich die Mitglieder des Ausschusses selbst die Frage stellen: Soll so tatsächlich ein effektives Controlling aussehen? Wird man damit dem Artikel 17 Grundgesetz gerecht?
Petitionen für die Papiertonne statt für Parlamentarier?
Kritisiert wird von Dritten auch, dass weniger als 3% der 2014 eingereichten Petitionen auf dem Petitionsserver des Bundestags veröffentlicht wurden. Damit konnte nur über wenige Einreichungen online diskutiert oder abgestimmt werden. Laut OpenPetition ist dieser Anteil seit Jahren gleichbleibend gering. Damit beschäftigt sich der Ausschuss zu wenig mit Anliegen von öffentlichem Interesse.
OpenPetition-Sprecher Fritz Schadow beanstandet, dass oftmals in Sammelbeschlussempfehlungen über bis zu 200 Petitionen gleichzeitig abgestimmt wird. Er hält es für fraglich, ob man den Anliegen der Petenten gerecht wird, wenn diese Abstimmungen dann auch noch meist am Ende eines langen Sitzungstages vorgenommen werden. Damit wandert jede Menge Bürgerbeteiligung im wahrsten Sinne des Wortes unbearbeitet in der Mülltonne.
Dies ist ein Crosspost vonp tarnkape.info. Der Artikel ist zuerst dort erschienen.
Ich bin scheinbar naiv, hatte die Vorstellung Bundestagsabgeordnete sind gewählte Volksvertreter. Entschuldigung habe mich geirrt. In dem Zusammenhang fällt mir der Begriff ‘ Politikverdrossenheit’ ein. Muß wohl in irgendeinem Zusammenhang ua damit stehen ! ?
Aber, daß wäre jetzt ungerecht, weil Volksvertreter sein heißt ja nicht so was verstehen zu müssen oder zu können.
Später eventuell mal mehr, wenn ich Bürger verstanden habe wie unsere ‘ Volksvertreter ‘ ticken oder müssen ; oder so.
Noch freundliche Volkes Grüße aus “Volksvertreterzentrum ” Berlin. 😉 :))