Vorratsdatenspeicherung im Schnelldurchlauf: Innerhalb von vier Tagen hat die Große Koalition den neuen Entwurf zur Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten durch den Bundestag gepeitscht. Das Gesetz sieht eine Speicherung der Verbindungsdaten von zehn Wochen vor. Die Opposition kritisiert die Bundesregierung heftig und kündigt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.

Es ist beschlossene Sache: Am Freitagmorgen verabschiedeten die Fraktionen der Großen Koalition CDU/CSU und SPD das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern. Dazu gehören die Telefonnummern der beteiligten Anschlüsse, der Zeitpunkt von Beginn und Ende des Gesprächs sowie IP-Adressen. Standortdaten von Handys dürfen nur vier Wochen lang aufbewahrt werden. Bei E-Mails werden die Metadaten, also wer wem wann eine Mail geschickt hat, gespeichert, der Inhalt der Mails ist von der Datenspeicherung ausgeschlossen.

Beim Verdacht auf eine besonders schwere Straftat, zum Beispiel Terrorismus, Mord oder Kinderpornographie, dürfen die Daten auf richterlichen Beschluss hin von den Strafermittlungsbehörden abgerufen werden. Ausgenommen hiervon sind die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Seelsorgern.

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz den Behörden zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung bieten. Die Bedeutung der Telekommunikation bei der Vorbereitung und Begehung von Straftaten nehme immer weiter zu, so die Begründung. Außerdem beruft sich die Große Koalition auf das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung.

Opposition geht auf die Barrikaden

Es formiert sich jedoch starker Widerstand gegen das neue Gesetz. Unter anderem protestierte ein Bündnis aus Kritikern der Vorratsdatenspeicherung bereits während der Plenarsitzung vor dem Reichstagsgebäude. Die Opposition beklagt das Eiltempo, in dem das Gesetz nun beschlossen wurde. Innerhalb von nur vier Tagen hat die Regierung die Vorratsdatenspeicherung in zweiter und dritter Lesung durch die Ausschüsse und das Plenum gejagt. Gerade einmal 24 Stunden vor den Ausschusssitzungen, also am Dienstag, wurde den Abgeordneten mitgeteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses und Grünen-Politikerin Renate Künast kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung in der Süddeutschen Zeitung scharf. Es sei „nicht nur gegenüber dem Parlament respektlos“, sondern auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die „sich zu Recht Sorgen machen, was mit ihren Daten passiert“.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung wehren sich darüber hinaus vor allem gegen die massenhafte Speicherung der Daten ohne konkreten Tatverdacht. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit der Datensammlung nicht gegeben: Bisher gibt keine belastbaren Studien über den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung. Des Weiteren ist die Regelung ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sowie in die informationelle Selbstbestimmung.

Eine Gefahr für den Journalismus?

Gleichzeitig möchte die Bundesregierung einen höchst umstrittenen neuen Straftatbestand einführen: §202d Datenhehlerei. Bestraft wird, wer Daten verbreitet, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer unrechtmäßig erlangt hat (zum Beispiel Whistleblower). Das Problem: Hinter dem komplizierten Paragraphen steckt möglicherweise eine Gefahr für den investigativen Journalismus.

So könnten Journalisten, die vertrauliche staatliche Dokumente von Whistleblowern erhalten und einem Experten oder ihrem Redaktionsleiter zeigen, der Datenhehlerei beschuldigt werden. Zwar ergänzte die Bundesregierung auf den Druck der Kritiker hin eine Ausnahme für Journalisten, jedoch gibt es auch jetzt noch Lücken im Gesetzestext. So sind nur Journalisten geschützt, die entsprechende Daten „berufsmäßig“ verarbeiten. Ehrenamtliche Journalisten oder Blogger könnten hingegen der Datenhehlerei bezichtigt werden.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Die große Frage bleibt, ob sich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung halten kann. Opposition und Vereine kündigten bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Justizminister Heiko Maas ist sich jedoch sicher, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz und der europäischen Grundrechtecharte vereinbar ist. Bereits im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Regelung aus dem Jahr 2007 gekippt. Die Vorgaben des Gerichts aus dieser Entscheidung hätte man aber mit dem neuen Gesetzentwurf erfüllt, so die Bundesregierung. Auch die Einwände des Europäischen Gerichtshofs, der 2014 die Richtlinie der EU-Kommission Vorratsdatenspeicherung verworfen hatte, seien in den neuen Gesetzestext eingeflossen.

Trotzdem haben zahlreiche Akteure Bedenken angemeldet. Die EU-Kommission hat Probleme bezüglich der unscharfen Abgrenzung von Straftaten „erheblicher Bedeutung“, wie es der Gesetzestext formuliert. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt aufgrund unklarer Formulierungen die Verträglichkeit der Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz. Darüber hinaus steht der Datenhehlerei-Paragraph ebenfalls im Verdacht, grundgesetzwidrig zu sein, so Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer gegenüber dem Medienmagazin ZAPP.

Bild: Lars Klingbeil

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