Teaser-Routerzwang

Der Routerzwang ist Geschichte. Künftig können Kunden selbst entscheiden, ob sie den vom Internetanbieter angebotenen Router nutzen möchten oder sich selbst ein Gerät anschaffen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Neuregelung.

Der Bundestag stimmte mit den Stimmen der Großen Koalition sowie der Opposition am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung für die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs. Die Vorlage stammt aus der Feder der Bundesregierung, die das deutsche Recht mit dem Gesetzentwurf an eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2008 anpasst. Die Vorschrift war Teil der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in der Europäischen Union. Das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ gibt den Endkunden künftig Freiheit bei der Wahl ihres Routers.

Bisher gingen die Provider davon aus, dass das Telekommunikationsnetz erst am Router endet. Die Kontrolle der Hardware, die den Zugang zum Internet ermöglicht, lag somit in der Hand der Anbieter. Technisch spräche zwar nichts gegen die Verwendung eines anderen Routers, jedoch verhinderten dies viele Provider. Künftig gilt nun nicht mehr das Endgerät, sondern die Anschlussdose als Endpunkt des öffentlichen Telekommunikationsnetzes. Damit können die Verbraucher selbst entscheiden, welchen Router sie anschließen möchten. Natürlich können die Kunden weiterhin die vom Provider zur Verfügung gestellten Router nutzen. Die Provider erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten, in denen sie gegebenenfalls notwendige Umstellungen im Geschäftsbetrieb durchführen können. Außerdem gilt das neue Gesetz nicht für Altverträge.

Opposition begrüßt das Gesetz

Die künftige Wahlfreiheit könne sich positiv auf den Wettbewerb und somit die Qualität der Hardware auswirken, betonen Befürworter des Gesetzes. Außerdem würden den Kunden oft mangelhafte Router zur Verfügung gestellt. Die Provider verteidigen den Zwang mit möglichen technischen Problemen: ein minderwertiger Router könne andere Kunden beeinträchtigen. Außerdem gelinge ein reibungsloser Service nur mithilfe der eigenen zur Verfügung gestellten Router. Der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Klaus Barthel (SPD) entgegnete: „Wir haben uns sorgfältig mit dem von einigen Kabel- und Glasfasernetzbetreibern erhobenen Einwänden befasst. Im Ergebnis halten wir sie weder in technischer noch in rechtlicher Hinsicht für überzeugend.“

Auch die Opposition befürwortet das neue Gesetz. „Es ist selten, daher umso erfreulicher: Die Bundesregierung hat einen vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt“, stellte Halina Wawzyniak von der Linkspartei fest. Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßte zwar den Gesetzentwurf, kritisierte die Bundesregierung jedoch für ihre Haltung zu Vorratsdatenspeicherung und Netzneutralität. „Die heutige Verabschiedung der Initiative, die den Zwangsroutern endlich einen gesetzlichen Riegel vorschiebt, ist nur ein kleiner Schritt auf einem weiten Weg, aber es könnte ein erster sein.“

Bild: Sebastian MichalkeCC BY-SA 2.0

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