Die am 27. Oktober verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes muss nach einer Vorlage im Bundesrat nun in den Vermittlungsausschuss.
Ende Oktober hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur und zum Verbraucherschutz enthält. Neben einer Stärkung der Verbraucherrechte beim Anbieterwechsel sowie mehr Kostentransparenz und Kostengerechtigkeit für Warteschleifen oder Servicenummern beinhaltet der Entwurf auch Regelungen zum Ausbau des deutschen Breitbandnetzes. Damit reagierte die Bundesregierung u.a. auf Forderungen der EU, die schon seit längerem die Einführung wettbewerbs- und verbraucherfreundlicherer Regulierungsgrundsätze fordert.
Als der Gesetzentwurf vor einem Monat im Bundestag verabschiedet worden war, hatte es heftige Kritik von Seiten der Opposition gegeben, die geschlossen gegen den Entwurf votierte. Vor allem die Themen Netzneutralität und Breitbandausbau sorgten für Unmut. Regelungen zur Netzneutralität waren zwar von der Regierungskoalition erst kurz zuvor noch in den Entwurf aufgenommen worden. Auf eine gesetzliche Verankerung konnte man sich im Oktober jedoch nicht einigen. Der fehlende Wille der Bundesregierung, konkrete Regelungen zur Netzneutralität zu verabschieden und damit gesetzlich festzuschreiben, war es dann auch, der von allen Teilen der Opposition kritisiert wurde. Einer Empfehlung des Kulturausschusses des Bundesrats, die Netzneutralität gesetzlich zu stärken, wollten sich nun aber auch die Länderchefs nicht anschließen.
Auch die Vorschläge zur Breitbandversorgung hatten bei der Verabschiedung des Gesetzesentwurfes vor vier Wochen massive Kritik geerntet. Die von der FDP befürwortete Marktlösung beim Ausbau des Breitbandnetzes stieß in der gesamten Opposition und auch in Teilen der CDU/CSU-Bundesfraktion auf Ablehnung. Alternativ hatte man sich für die Einrichtung eines Breitband-Universaldienstes stark gemacht, der die Provider dazu verpflichtet, alle Haushalte mit einem schnellen Internetzugang zu versorgen. Daraufhin stellte Bundeswirtschaftsminister Rösler klar: „… Die Unternehmen und nicht der Staat haben die Netze zu bauen. Jedwedem planwirtschaftlichem Denken erteilen wir mit dieser TKG-Novelle eine klare Abfuhr.“ Hoffnungen auf eine Korrektur durch den Bundesrat wurden nun eine Absage erteilt.
Anders als vom Kulturausschuss empfohlen, verlangte der Bundesrat am vergangenen Freitag nicht die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Stattdessen folgte er den Empfehlungen des Wirtschafts- und des Verbraucherausschusses, der lediglich Änderungen in einzelnen Punkten vorgeschlagen hatte. Dahingegen forderte der Bundesrat nun eine Beteiligung der Länder an zukünftigen Erlösen des Bundes aus Frequenzversteigerungen, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen. Um die Störungsfreiheit des Netzes besser gewährleisten zu können, besteht er zudem auf einem Mitspracherecht bei einer möglichen Novelle der Frequenzordnung. Überarbeitungen jenseits des Gerangels um Einnahmen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern wurden damit nicht beschlossen.