Am 14. April stimmte das Europäische Parlament über die neue Datenschutzgrundverordnung ab. Was ist das Ziel dieser neuen Verordnung? Wie sieht Datenschutz momentan innerhalb der europäischen Union aus?
Datenschutz ein Flickenteppich
1995 verabschiedete das europäische Parlament die erste Europäische Datenschutzrichtlinie. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert den Schutz personenbezogener Daten. Dennoch ist Europa ein” Datenschutz-Flickenteppich”, wie Jan Phillip Albrecht, MdEP und Nominierter des Nobelpreis für Datenschutz, bemängelt. Jedes der 28 Mitgliedsländer hat seine eigenen Datenschutzgrundverordnungen. Dies führt zu unterschiedlichen Standards im Datenschutz. Daher hat die Europäische Kommission 2012 eine neue Fassung der Datenschutzgrundverordnung angeregt. Nun sollen die Verhandlungen zum Abschluss kommen, gemeinsame Standards für alle 500 Millionen EU-Bürger etabliert werden.
Transparenz und Mündigkeit im gemeinsamen Netz
Allgemeines Ziel der neuen Datenschutzgrundverordnung ist es, einen einheitlichen Rahmen für alle Bürger zu bieten. In diesem sollen alle Nutzer leichter und klarer über ihre Rechte und Pflichten im virtuellen Raum aufgeklärt werden. Kein Anbieter kann mehr seinen Sitz in das Land mit dem geringsten Datenschutz in Europa verlegen. Auf diese Weise möchte man erreichen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer geschaffen werden.
Wesentliche Punkte der Verordnung sind:
- Informierte Einwilligung: Nutzer müssen bewusst einwilligen, dass ihre Daten gespeichert und weiter verarbeitetet werden. Dabei müssen Umfang und Zweck der Datenspeicherung einfach und schnell verständlich sein. Zudem erhalten die Nutzer das Recht, Auskunft über die Art und den Umfang ihrer gespeicherten Daten zu erhalten
- Recht auf Vergessenwerden/Datenportabilität: Nutzer erhalten das Recht auf Löschung von Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Zudem sind bei einem Anbieterwechsel diese verpflichtet, persönliche Daten auf elektronischen Wege und in einem allgemein nutzbaren Format auszuhändigen.
- Datensparsamkeit: Unternehmen dürfen nur noch die Daten erheben, welche für die Erfüllung der jeweiligen Dienstleistung notwendig sind. Dienste der Unternehmen dürfen dabei nicht von Daten abhängig gemacht werden, die nicht für die Dienstleistung notwendig sind. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, drohen Sanktionen.
- Europäischer Datenschutzausschuss: Der Europäische Datenschutzausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Sie sollen die einheitliche Anwendung des Datenschutzrechtes sicherstellen.
- One Stop Shop: Bürger erhalten die Möglichkeit, unabhängig vom Land des Datenschutzmissbrauches ihre Beschwerde an ihre nationale Aufsichtsbehörde zu richten.
- Datenweitergabe an Drittstaaten: Daten dürfen an Drittländer nur im Rahmen von Rechtshilfeabkommen weitergegeben werden. Die Europäische Kommission ist dazu verpflichtet, regelmäßig über Datentransfers zu berichten. Zudem erhalten die Bürger die Möglichkeit zur Beschwerde, auch wenn der Datenmissbrauch in einem Drittland passiert.
Auf dem Weg zur Datenunion?
Diese ehrgeizigen Ziele ebnen den Weg zu einer Datenunion, in der gleiche Standards in allen Mitgliedsstaaten für alle Bürger und Unternehmen gelten. 2018 soll die Verordnung in Kraft treten. Doch welche Hürden bestehen noch dieses Vorhaben zu erreichen? Welche Rolle spielt das Thema in Europa? Wie sieht Datenschutz momentan in den verschiedenen Mitgliedsländern aus?
Anlässlich der Abstimmung über die Europäische Datenschutzgrundverordnung schauen wir, wie vier europäische Länder über Datenschutz denken. In unserer Artikelreihe betrachten wir zunächst die Entwicklung in Frankreich als Mutterland der Bürgerrechte. Daneben wird in Schweden das skandinavische Modell einer offenen Gesellschaft und deren Umgang mit Daten aufgezeigt. Dann wendet sich der Fokus auf unserem östlichen Nachbarn Polen, als Beispiel für ein neues postkommunistisches Mitgliedsland. Abschließend wird ein Land vorgestellt, dass in letzter Zeit häufig in einem anderen Zusammenhang im Fokus stand: wir schauen auf den Datenschutz in Griechenland.