Warum nicht die Justiz mal in die eigene Hand nehmen und seinem Ärger Luft machen? Das dachte sich die sogenannte „Initiative für sichere Straßen“ und rief im Frühjahr 2014 das Online-Portal fahrerbewertung.de ins Leben. Sein Zweck: Nutzer können gefährliches Verhalten anderer Autofahrer für jeden einsehbar anprangern. Natürlich sind die Nutzer ebenfalls dazu angehalten, besonders guten Fahrstil löblich hervorzuheben.
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat die derzeitige Ausgestaltung des Portals nun für unzulässig erklärt. Fahrerbewertung.de würde gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen – die Verantwortlichen müssen das Portal anpassen, sodass in Zukunft „nur noch der jeweilige Halter oder die jeweilige Halterin eines Fahrzeugs die dafür abgegebenen Bewertungen einsehen kann und sich zu diesem Zweck zuvor registrieren muss.“
Darf man Menschen im Internet bloßstellen?
Und seien wir ehrlich: Wir alle ärgern uns hinter dem Steuer über Drängler und Rechtsüberholer. Auf den ersten Blick mag ein solcher Online-Pranger recht trivial wirken, doch Portale wie fahrerbewertung.de sind Teil einer schwierigen Frage, der wir uns als Gesellschaft im Internet-Zeitalter stellen müssen: Darf man Menschen im Internet aufgrund ihres Fehlverhaltens bloßstellen? Dabei geht es kaum um rechtliche, sondern in erster Linie um moralische Fragen. Die Debatte um die Möglichkeiten der Online-Prangern, sei es auf speziellen Plattformen oder sozialen Netzwerken, ist definitiv nicht neu. Man denke beispielsweise an den Aufschrei, den es einst rund um das Kinder- und Jungendportal ’spickmich.de‘ (derzeit offline) gab. Dort konnten Schüler ihre Lehrer anonym bewerten – einhergehend mit der Diskussion, ob man Pädagogen auf diese Art und Weise öffentlich ächten dürfe. Aber auch zehn Jahre später scheint die Debatte rund um Online-Pranger auf keine Lösung zuzusteuern.
In den beiden genannten Fällen können solche Hinweise im Netz durchaus seine Wirkung zeigen. Lehrer, die ihre Unterrichtsmethoden überdenken oder Autofahrer, die sich im Straßenverkehr umsichtiger verhalten, sind ein Beispiel. Online-Pranger sind letztlich nichts anderes als eine Form der Selbstregulierung. Das kann funktionieren, aber zu welchem Preis?
Online-Pranger außer Kontrolle
Welche Auswirkungen der wütende Internet-Mob haben kann, erleben wir in trauriger Regelmäßigkeit. Schonmal den Namen Justine Sacco gehört? 2013 schickte sie ihren 170 Twitter-Followern einen schlechten Scherz, stieg in ein Flugzeug nach Kapstadt und landete nach elf Stunden in einem gewaltigen Shitstorm. “Going to Africa. Hope I don’t get AIDS. Just kidding. I’m white!” Während ihres Flugs kletterte Justine mit ihrem vermeintlich rassistischen Tweet weltweit auf Platz eins der Trends und wurde letztlich sogar von ihrer Arbeit gefeuert – weil es der Internet-Mob so wollte. Was also, wenn das Anprangern außer Kontrolle gerät?
Es gibt zahlreiche Fallstricke, die beim „Public Shaming“ lauern. Was, wenn nicht der Besitzer des Nummernschilds B-GF-469 mit der Lichthupe auf der Überholspur gedrängelt hat, sondern B-GF-496? Wer kümmert sich in einem solchen Fall also um fehlerhafte Informationen? Solche Irrtümer können in bedeutenderen Zusammenhängen als dem vergleichsweise harmlosen Bewerten von Fahrern ernsthafte Konsequenzen haben. Als sich im August 2017 Rechtsextreme im US-amerikanischen Charlottesville versammelten, wurde einer der Teilnehmer von wütenden Beobachtern als Kyle P. Quinn identifiziert. Der Internet-Mob entschied, dass er bestraft werden müsse – per Twitter, Facebook, Mail und Telefon wurde er beleidigt und angefeindet. Das Problem: der Assistenzprofessor war zu dieser Zeit in einem Museum – zwei Staaten entfernt. Im Falle von Kyle P. Quinn lag also ein Irrtum vor. Aber wie reagieren wir überhaupt, wenn Menschen ganz bewusst diskreditiert werden sollen? Mithilfe von Online-Prangern kein Problem.
Nicht nur verwerflich
Eine der Grundfragen, die sich dabei stellt: Wo ziehen wir als Gesellschaft die rote Linie? Dürfen wir auch ernsthaftere gesellschaftliche Probleme mit Online-Prangern angehen? Das sogenannte „Public Shaming“ hat durchaus auch positive Seiten. Vor allem in den sozialen Medien kann der Pranger Anstoß für wichtige gesellschaftliche Debatten sein – man nehme Hashtags wie #BlackLivesMatter, #MeToo oder #Aufschrei, wobei es vor allem um das Fehlverhalten ganzer Gruppen und ihrem gesellschaftlichen Fehlverhalten geht.
Ein anderes Extrem, der Fokus auf die Einzelperson, verkörpert beispielsweise der Twitter-Account @YesYoureRacist, der bis Ende September Rassisten identifizierte und sie vor seinen über 400.000 Followern an den Pranger stellte. Ist für den guten Zweck, die Bekämpfung von Rassismus, jedes Mittel recht? Wo wollen wir als Gesellschaft die Grenze definieren? Wenn wir heute den einen Pranger dulden, welcher kommt dann morgen? Daran schließt sich auch die Frage an, inwiefern geläuterte Menschen eine zweite Chance verdient haben. Einmal im Internet diskreditiert, bleibt das Fehlverhalten auch für künftige Freunde, Arbeitgeber und gar Generationen zugänglich.
Solche Online-Pranger sind nichts per se Gutes oder Schlechtes. Die Frage ist nur, was die Nutzer aus ihnen machen. Darum bricht sich diese moralische Debatte und die Verantwortung letztlich auf den einzelnen Nutzer herunter, der sich über die Konsequenzen seines Handelns bewusst sein muss. Bin ich Teil einer wichtigen gesellschaftlichen Debatte oder will ich nur meinem Ärger Luft machen? Und als Gesellschaft müssen wir uns beim Anprangern ebenfalls eine einfache Frage stellen: Heiligt der Zweck die Mittel?
Dies ist ein Crosspost von Netzpiloten.de. Der Artikel ist zuerst dort erschienen.
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