Die FPD hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, weil eine im Hamburg-Wahlkampf eingesetzte Werbeagentur E-Mails mit frei erfunden Absenderadressen an Blogger verschickt hat. Der Blogger Hanno Zulla wurde aufgefordert, ein Video der Partei zu verlinken. Er hat die FDP stattdessen abgemahnt.
Dass die FDP die Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist jedoch nicht mit einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen. Hätte die Partei die Abmahnung nicht akzeptiert, so hätte der Fall – und somit die Frage, ob unaufgefordert verschickte und nicht deutlich als solche gekennzeichnete Wahlwerbung juristisch zulässig ist – vor Gericht geklärt werden müssen. Die für die FDP tätige Werbeagentur Oysterbay hatte die Mail nicht über eine agentureigene Mailadresse versandt, sondern den erfunden Namen "Niklas Sörensen" und eine kostenlose GMX-E-Mail-Adresse verwendet.
Die Anwaltskosten für die Abmahnung trägt die FDP.
Den Hintergrundartikel zu dieser Kurzmeldung finden sie hier.
Ich bekomme momentan viel Wahlspam von den Freien Wählern, trotz “Keine Wahlwerbung” Aufkleber direkt über dem Briefschlitz.
Als Versehen kann man das wiederholte Einschmeißen von Wahlpropaganda deshalb wohl nicht mehr sehen.
Außerdem enthält das Werbematerial keinen VISDP Hinweis.
Damit überschreiten die Freien Wähler gleich zwei Gesetze. Und das soll eine rechtstaatliche Partei sein?
Mal davon abgesehen, können die Freien Wähler doch nicht ernsthaft glauben, dass sie Stimmen von Wählern bekommen, die sie mit ihrem Spam verärgern.