Seit dem 01.01.2008 müssen in Deutschland alle Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Gegen das gestern inkraftgetretene Gesetz zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ziehen nun 30.000 Bürgerinnen und Bürger vor das Bundesverfassungsgericht. Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Sammelverfassungs- beschwerde ist die bislang größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

An Silvester reichte Rechtsanwalt Meinhard Starostik zunächst im Namen von acht Beschwerdeführern einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, um eine sofortige Aussetzung des Gesetzes zu erwirken. Die übrigen 30.000 Verfassungsbeschwerden werden nachgereicht, sobald alle bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten vollständig elektronisch erfasst sind.

Eine Entscheidung des BVG über den Eilantrag steht derzeit noch aus.

Der ursprüngliche Plan, das Inkrafttreten des Gesetzes gänzlich zu verhindern, scheiterte aus terminlichen Gründen. Der Eilantrag konnte aufgrund formaler Vorgaben erst nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt eingereicht werden. Da dieser letzte Schritt zur Einführung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung erst am 31.12.2007 vollzogen wurde, waren Gegnern und Kritikern bis zum letzten Tag die Hände gebunden.

Derzeit veranstaltet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen „Trauermarsch wegen verlorener Privatsphäre“ quer durch Deutschland. In verschiedenen deutschen Städten finden Demonstrationen statt, im Rahmen derer mit Trauerkranz und „Privatsphäre-Sarg“ die selbige symbolisch zu Grabe getragen wird.

Die Serie von Protest-Veranstaltungen startete am 31.12.2007 in
Hamburg. Der „Privatsphäre-Sarg“ wird derzeit über Kassel, Frankfurt, Karlsruhe
und Ulm nach München transportiert. Am 06.01.2008 soll er dort im Namen
der 30.000 Beschwerdeführer an Wolfgang Schäuble übergeben werden.

Privatsphäre-Sarg

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