Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige Beschlusslage hergestellt. Man sieht mehrheitlich die Notwendigkeit, die Haftungsfrage von WLAN-Netzwerk-Betreibern gesetzlich zu klären, man weiß um die Wichtigkeit der Verbreitung freier Zugänge zum Netz, zum Beispiel für Tourismus, Wirtschaft und der kulturellen Entwicklung unseres Landes. Uneins ist man sich allerdings in der Wahl der Mittel.

Leider trägt der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf zur Störerhaftung auf Bundesebene diesen Anforderungen überhaupt keine Rechnung. Er macht die Freistellung von Störerhaftung von einigen Bedingungen abhängig. Zwar ist die Verschlüsselungspflicht in der letzten Version des Gesetzentwurfes nicht mehr explizit genannt, aber von “angemessenen Sicherheitsmaßnahmen” ist nach wie vor die Rede, ohne das näher zu klären. Das stellt ein Einfallstor für neue Abmahnwellen und Quell neuer Rechtsunsicherheit dar.

Der Gesetzgeber fordert von Betreibern eines WLAN-Netzwerkes Kenntnis über die Identität seiner Nutzer, damit die sich auf die Haftungsfreistellung berufen dürfen, was bei offenen Netzwerken schlicht nicht zu bewerkstelligen ist. Damit würde der Freifunk-Bewegung offener drahtloser Bürgernetzwerke der Todesstoß versetzt, es konterkariert alle Bemühungen, bessere Internetversorgung in unserem Land zu schaffen.

Und eine Belehrungspflicht ist vorgesehen, die jeden Zugangspunkt betrifft, und die dem freien Bewegen in einem freien Netz im Wege steht: Stellen Sie sich vor, sie müssten bei ihrem Telefon bei jeder neuen Funkzelle ihre Pin neu eingeben. Das ist schlicht nicht praktikabel. Dass so eine Dauerbelehrung, die Gesetze einzuhalten, keinen sittlichen Nährwert hat, versteht sich von selbst.

Letztlich ist auch vollkommen unbewiesen, dass offene WLAN-Zugänge eine nennenswerte Auswirkung auf illegales Filesharing haben, oder das Belehrungen oder namentliche Kenntnis der Nutzer an Urheberrechtsverletzungen irgendetwas ändern.

Das alles hat glücklicherweise auch der Bundesrat erkannt. In den Fachbefassungen in den Ausschüssen für Wirtschaft, für Recht und für Kulturfragen wurde genau das thematisiert, und man hat eine Alternativformulierung für dieses Gesetz gefunden, die die Haftungsfrage klärt, ohne die beschriebenen Nachteile auszulösen. Ich finde diese Formulierung sehr gut, ich appelliere an die Landesregierungen, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen.

NRW könnte im Bundesrat vorangehen, diesen Vorschlag aufgreifen und eine entsprechende Initiative auf dieser Grundlage starten. Im Landtag NRW habe ich am Donnerstag mit einem Antrag (Drucksachennummer 16/10056) dafür geworben. Damit könnte man auf elegante Weise der Beschlusslage in NRW zur Geltung verhelfen, und hätten in Form der Fachausschüsse direkt wichtige Befürworter. Am Freitag ist bereits die Befassung – ich setze meine Hoffnungen auf den Bundesrat.

Bild: lanier67 (CC-BY-NC-ND 2.0)

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