In dieser Woche widmet sich politik-digital.de in der Rubrik „Netzstandpunkte“ der Netzneutralität. Sollte diese gesetzlich verankert werden oder nicht? Auf politik-digital.de spricht sich das Bundesvorstandsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen Malte Spitz für eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität aus, der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Jörn Kruse ist dagegen.

Beharrlich und heftig wird das Thema Netzneutralität diskutiert. Erst vor zwei Wochen verabschiedete das EU-Parlament eine Resolution, die die EU-Kommission dazu auffordert, sich für ein neutrales und offenes Internet einzusetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass der EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation konsequent umgesetzt wird und die Bestimmungen des Telekommunikationspakets zur Netzneutralität ordnungsgemäß und einheitlich angewandt und durchgesetzt werden. Dagegen konnten sich die Mitglieder der Internet-Enquete des Deutschen Bundestages zuletzt nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Die Debatten zeigten, dass es keine einfachen Antworten bei diesem Thema gibt – und dabei ging es gerade einmal um eine bloße Handlungsempfehlung. Auch auf internationaler Bühne, wie beispielsweise aktuell in den USA zwischen Republikanern und Demokraten, wird um ein freies und offenes Netz für alle gerungen. Im Wesentlichen geht es beim Streit um die Netzneutralität darum, ob und wie eine neutrale Datenübertragung für alle Internetnutzer gewährleistet werden soll und ob die Betreiber von Telekommunikationsnetzen Daten in unterschiedlicher Priorität übertragen dürfen – wie in punkto kostenpflichtiger Diensteklassen, die u.a. von der Telekom ins Spiel gebracht wurden. Von einer Verletzung der Netzneutralität wird u.a. gesprochen, wenn Netzbetreiber von Serviceanbietern für den Zugang zu ihrer Kundschaft Geld verlangen.

Pro: Malte Spitz

Netzneutralität – Ja bitte!

Zurzeit versuchen in den USA wie in Europa verschiedene Telekommunikationsunternehmen, einzelne Wissenschaftler und Lobbyisten eine Debatte vorzubereiten, die das Ende der Netzneutralität als unumgänglich erscheinen lässt. Soweit darf es nicht kommen, gegen die Abschaffung der Netzneutralität muss mit allen Mitteln gekämpft werden. Es muss jedem klar sein, dass ein Ende der Netzneutralität das Internet und die Digitalisierung nachhaltig negativ beeinflussen würde. In den Debatten hören wir immer wieder, es gehe nicht darum zu diskriminieren, man wolle alleine die Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Das ist grober Unfug. Mir hat bisher niemand plausibel erklären können, wie Priorisierung ohne Diskriminierung funktionieren soll. Es bedingt sich vielmehr. Die Argumentation, dass es Engpässe bei der Datendurchleitung geben würde – mobil wie stationär – ist so alt wie das Internet selbst. Sollten sich DSL-Flats für 19,95 Euro finanziell nicht mehr lohnen, da der Investitionsbedarf so hoch ist, mag das stimmen. Die Antwort darf aber nicht die Einschränkung des Angebots durch ein reguliertes, nicht neutrales Internet sein. Marktwirtschaftlich gewendet, müssten dann die Preise steigen. Dies wird aber nicht angegangen, da das Interesse am Ende der Netzneutralität nicht mit angeblichen Engpässen zusammenhängt, sondern mit dem Interesse neue Vertriebswege aufzubauen. Ziel ist es, exklusive Partnerschaften zwischen ISP-, Hardware- und Content-Anbietern einzugehen. Genau das gilt es zu verhindern. Ich will keine vordefinierten und kontrollierten Nutzungsumgebungen, die mit zusätzlichen Zahlungen für das „freie“ Internet verbunden sind. Durch die bevorzugte Durchleitung bestimmter Daten werden demokratische Prinzipien untergraben und freier Wettbewerb behindert. Ein elementares Grundrecht, wie es die Meinungsfreiheit ist, kann unter diesen Voraussetzungen nur erschwert stattfinden. Es gilt also jetzt für die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einzutreten und nicht erst dann zu handeln, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Die äußerst bequeme Argumentation von CDU und FDP, man müsse gerade noch nicht aktiv werden, ist höchst fahrlässig. Wenn Telekom, Vodafone und Telefonica auf dem europäischen Markt erst mal das Ende der Netzneutralität eingeleitet haben, wird eine Rückkehr zu dieser kaum mehr durchsetzbar sein. Darum gilt es jetzt im Sinne der Netzneutralität zu handeln – und nicht erst, wenn bereits Fakten geschaffen wurden.

Contra: Prof. Kruse

Für Diskriminierungsverbot und gegen staatliche Regulierung

Jede Diskriminierung einzelner Inhalte oder Versender durch die Netzbetreiber ist abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Datenverzögerungen als Mittel zur Benachteiligung substitutiver Dienste (z.B. Internettelefonie gegenüber Festnetztelefonie). Dazu bedarf es keiner Regulierung, sondern nur der Anwendung allgemeinen Wettbewerbsrechts. Wie man eine staatliche Regulierung der Netzneutralität im Internet beurteilt, hängt stark davon ab, welche Definition der Netzneutralität man zugrundelegt. Eine strikte (oder blinde) Netzneutralität bedeutet, dass alle Datenpakete immer strikt gleich behandelt werden, d.h. auch dann, wenn bei Netzüberlastung (Stau) die Kapazitäten nicht ausreichen. Eine solche strikte Netzneutralität ist zwar populär, aber ökonomisch ineffizient, und taugt deshalb nicht für eine Regulierung. Ich bin dagegen für Netzneutralität, wenn diese bedeutet, dass alle Datenpakete gleich behandelt werden sollen, die den gleichen Preis für den Transport gezahlt haben und jeder Nutzer seine Priorität selbst wählen kann. Dies wäre grundsätzlich ökonomisch effizient. Dafür bedarf es keiner staatlichen Regulierung, sondern lediglich eines funktionierenden Wettbewerbs der Netzbetreiber. Begründung: Gelegentliche Überlasten (Datenstaus) führen bei qualitätssensitiven Diensten zu empfindlichen Störungen, bei anderen nicht. Außerdem ist der wirtschaftliche Wert eines störungsfreien Transports zwischen den Diensten sehr unterschiedlich. Wenn eine staatliche Regulierung eine strikte Netzneutralität vorschreibt, würden wertvolle, qualitätssensitive Dienste von vergleichsweise geringwertigen, nicht qualitätssensitiven Diensten quasi „ruiniert“ (crowding out). Ohne strikte Netzneutralitätsregulierung könnten sich im Wettbewerb mehrere Prioritätsklassen (Quality of Service) herausbilden, die unterschiedliche Preise aufweisen. Anbieter wertvoller, qualitätssensitiver Dienste und Inhalte würden für eine höhere Priorität gerne mehr zahlen und damit einen größeren Teil der Netzbetreibererlöse erzeugen. Das bisherige Best-Effort-Angebot für Standarddienste wie E-Mails, Webbrowsing und Downloads würde es auch weiterhin gratis geben, da es sich im Wettbewerb kein Netzbetreiber leisten könnte, diese nicht gratis anzubieten. Wegen des Wettbewerbs muss man auch nicht befürchten, dass die Netzbetreiber unangemessen hohe Preise für eine prioritäre Bedienung fordern oder ihre Best-Effort-Angebote verschlechtern. Es ist nur dann realistisch, dass die Netzbetreiber auch zukünftig in die Kapazität und die Qualität ihrer Netze investieren, wenn sie eine Amortisation ihrer Investitionen erwarten können. Dies würde durch eine staatliche Regulierung der strikten Netzneutralität in Frage gestellt.