Anfang Oktober war es geschehen um die erste offiziell zuständige Internet-Behörde, ICANN. Mit der At-large-Membership Wahl wurden fünf Posten des neuen Direktoriums vergeben und fortan keimte in User-Kreisen die Hoffnung, die Kontroverse um den Schutz von geistigem Eigentum im Netz, könne in den Reihen von ICANN gelöst werden.

 

Doch liegt in diesem Glauben ein zumindest auf den ersten Blick folgenschwerer Denkfehler, geht doch schon aus dem Namen von ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers hervor, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung um die rechtlichen Grundlagen im Internet weit entfernt liegt vom Zuständigkeitsbereich des koordinierenden technischen Direktoriums. Denn die bisherige Hauptfunktion der Direktoren ist es, die Vergabe und Verwaltung der Top Level Domains, der Namen, Nummern und die Implementierung von Protokollen zu regeln.

Gesagt, getan: gleich im Rahmen des ersten Arbeitstreffens des neu gewählten Direktoriums vom 13.-16. November in Marina del Rey, Kalifornien, beschloss man die Vergabe sieben neuer
Top-Level-Domains (.aero/.biz/.coop/.info/.museum/.name/.pro).

Doch nicht alle Direktoren begnügen sich mit der technischen Regulierung des Netzes. Rasch nach seinem Triumph bei der europäischen Direktoriumswahl veröffentlichte
Andy-Müller- Maguhn in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein unter dem Titel
"Regierungserklärung" deklariertes Statement, in dem er zum einen seine politischen Ambitionen für die anstehenden Aufgaben im Icann-Direktorium, sowie seine Definition der rechtlichen Grundlage des Internet darzulegen versuchte. So schien es kurzum eine "Erklärung" der europäischen Icann-Regierung, in Person Müller-Maguhns, zum Start der aufgenommenen Arbeit zu sein, die mit ihren Inhalten jedoch alsbald für eine kleine
Kontroverse mit dem
Deutschen Markenverband, vertreten durch Horst Prießnitz, sorgte.

Dieser fühlte sich als Repräsentant der Inhaber von Markenrechten verpflichtet, der mitunter anarchisch anmutenden Vorstellung der Rechtsordnung im Internet, die das europäische Direktoriumsmitglied Müller-Maguhn vertritt, entschieden entgegenzutreten. So wähnen sich die Inhaber von Markenrechten in einer Gefährdung ihrer wirtschaftsstrategischen Vermarktung ihrer Rechte, zweifeln die Kompetenz Andy Müller-Maguhns für die Ausübung des Amtes an und fordern eine klar erkennbare politische Verantwortung seiner selbst.

Offensichtlich geht es in diesem Zwist um den Kultur- und Kommunikationsraum des Internet und der bislang vergeblichen Suche nach einer "Leitkultur", einem "großen Bruder", der sich nicht nur technischen und administratorischen Aufgaben verantwortlich fühlt, sondern auch inhaltlich und juristisch re/a-gieren kann.

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind in diesen Zeiten im Netz von großer Not, denn der von Müller-Maguhn geforderte
"rechtsfreie Raum eines Paralleluniversums", den er in der weltweiten Vernetzung sieht, ist eine mitunter gefährliche Angelegenheit. Eigentlichen Missfallen erregt nicht der Begriff des "Paralleluniversums", er scheint sogar interessant und partiell zutreffend zu sein, doch darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass er eben von Menschen geschaffen wurde. Dieses "Paralleluniversum" ist ein Platz unserer globalen Kommunikation und somit sollte dort auch unser juristisch gebräuchliches Recht geltend gemacht werden. Denn die Selbstregulierung einer in sich gefestigten demokratischen Gestalt ist bei einem scheinbar anonymen und undurchdringlichen Gebilde wie es das Internet darstellt, nicht zu erwarten.

ICANN ist das erste "greifbare" Direktorium, das sich mit dem Internet auseinandersetzt und wurde deshalb voll beladen mit all den Sorgen, die sich auftun in der Welt des Netzes. Es kann aber unmöglich von heute auf morgen einen konzeptionellen Wandel von Technik und Verwaltung zu Inhalt und Recht vollziehen. Zeit muss man hier gewähren.

Einzige Lösung im kulturellen "Leit-Dickicht" der rechtlichen Unklarheiten kann demnach nur ein perfekt inhaltlich abgestimmtes und verstärktes Zusammenwirken zwischen den Regierungen aller beteiligten Nationen (nicht ausschließlich der Vereinigten Staaten) und ICANN sein. Denn um inhaltliche Kontrollen des Netzes durchführen zu können, muss der Nutzer lokalisierbar und später haftbar gemacht werden können. Erreicht wird dies jedoch nur infolge einer ausgereiften Technik, welche die Identifikation eines jeden Nutzers möglich macht. Somit liefert ICANN den instrumentellen und technischen Beitrag, die Vertretungen der jeweiligen Nationen müssen ihre Rechtssprechungen beisteuern. Diese gilt es in den kritischen Punkten nicht neu- oder umzuschreiben, sondern vielmehr in Einklang zu bringen mit denen anderer Staaten. Dadurch ergäbe sich wenigstens eine juristische, netzspezifische Grundlage, die es ermöglicht, den Konflikt um geistiges Eigentum im Netz auf einer interkontinentalen Ebene auszutragen, in der sich alle beteiligten Parteien ihrer rechtlichen Mittel bewusst sind. Abgesteckt wären damit die Verantwortlichkeiten, die es ermöglichen sollten, mithilfe der vereinten Kräfte schon in naher Zukunft virtuelle Tatsachen zu schaffen, deren weltweite Beachtung für alle Nutzer unumgänglich sein wird.