Es sei eine “Schande für Deutschland, dass wir kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben”, sagte Jörg Tauss (SPD) gestern Abend auf einer Veranstaltung der Heinrich-Böll Stiftung. “Schon seit dem 20.10.1998, mit der Verabschiedung des Rot-Grünen Koalitionsvertrages, ist es offiziell, die infodurstigen Deutschen sollen ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bekommen”, schrieb am 11. April 2002 Mortimer Treichel bei uns. Auch im Koaltionsvertrag 2002 wird das IFG erwähnt, aber Verwaltung und Wirtschaft blockieren weiter das Gesetz. Jetzt haben Tauss und Co. “die Faxen dicke”. Die Rot-Grüne Fraktion will nicht länger auf Eichel, Struck und Clement warten und werden einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten.
Zentraler Punkt des IFG ist das Recht auf Akteneinsicht, damit sich in Deutschland die Aktenschränke öffnen und der Abschied vom obrigkeitsstaatlichen Prinzip der “Amtsverschwiegenheit” eingeläutet wird. Bekanntes Vorbild ist das us-amerikanische “Freedom of Information” Gesetz.
Das IFG sei ein Modernitäts- und Innovationsfaktor und kein Bürokratiefaktor, warben die anwesenden Politiker um die Gunst der anwesenden Lobbyistin der Industrie. “Ich bin mir sicher, dass das Gesetz diese Legislaturperiode kommen wird, prophezeite Tauss. Mit oder ohne Unterstützung der Wirtschaft.