Matthias Trénel untersuchte in seiner Studie “Möglichkeiten netzbasierter Kommunikation für Parlamente: Erfahrungen aus Großbritannien” die Online-Anhörungen am Britischen Parlament und beschrieb, was der Deutsche Bundestag diesbezüglich aus Großbritannien lernen kann.

„Wir müssen den Menschen zeigen, dass wir (die Abgeordneten) ihnen zuhören. Wir müssen nicht unbedingt das tun was sie sagen, aber wir müssen ihnen so viele Kanäle wie möglich anbieten, um mit uns in Kontakt zu treten und zu kommunizieren. Ich behaupte, das ist entscheidend für die Gesundheit unserer Demokratie.“ so die Abgeordnete Margaret Moran auf die Frage, welche Erwartungen sie an die Online-Anhörung „Womenspeak“ geknüpft hat – eine von 16 Online-Anhörungen der Houses of Parliament seit 1998, die nun im Auftrag des Deutschen Bundestages untersucht wurden.

Anhörungen gehören zur Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse: Ausgewählte Experten und Interessenvertreter werden geladen um ihre Sicht vorzutragen und den Abgeordneten Frage und Antwort zu stehen. Mit den „online consultations“ am Britischen Parlament sollte diese Praxis erweitert werden. Elektronische Diskussionsforen wurden für jeweils drei bis fünf Wochen bereit gestellt, um Sichtweisen zu sammeln. Aber was hat sich über die Einführung eines neuen Mediums hinaus verändert?

Margaret Moran dazu:
„Der Zweck von Womenspeak bestand darin, mit dem Umstand zu brechen, dass immer wenn die Ausschüsse Anhörungen veranstalten, immer nur Männer in grauen Anzügen kommen, immer nur die gleichen Leute mit den gleichen Standpunkten. Das sind nicht die wirklichen Menschen.“ Mit dem Projekt Womenspeak wurde versucht, die Stimmen einer sonst kaum gehörten Betroffenengruppe, nämlich von Opfern häuslicher Gewalt, in die Erörterung eines Gesetzesvorhabens einzubeziehen. Andere Online-Anhörungen, z.B. „
Human Reproductive Technologies“, waren nicht nur für die gesamte Öffentlichkeit einsehbar sondern es wurde auch jeder dazu eingeladen, den eigenen Standpunkt zu artikulieren.

Neu war also, dass neben den herkömmlichen von Expertenzirkeln und Interessenverbänden dominierten Anhörungen ein direkter Kanal zu „gewöhnlichen“ Bürgern eröffnet wurde. Diese Entwicklung entspricht dem subjektiv empfundenen Bedürfnis einiger Abgeordneter, die sie umgebende „Blase“ zu durchdringen; zu testen ob ihre durch Experten und Interessenvertreter maßgeblich beeinflusste Informationsgrundlage wirklich vollständig und unverzerrt ist. Die Online-Anhörungen am Britischen Parlament haben die Anhörungspraxis noch in einer zweiten Hinsicht transformiert: Während die Experten in den traditionellen Anhörungen für gewöhnlich nicht miteinander interagieren sondern nacheinander vortragen, wurde in den Online-Anhörungen ein diskursives Format gewählt: die Teilnehmer konnten die Beiträge der jeweils anderen lesen und debattieren.

Beide Neuerungen zusammen genommen sind konsistent mit demokratietheoretischen Vorstellungen von „Deliberativer Demokratie“, einem Konzept das in wissenschaftlichen Kreisen aktuell viel Aufmerksamkeit erhält (vgl. die Gutachten von
Leggewie,
Siedschlag und Kettner). Demnach lässt sich die Legitimität eines Parlaments nicht allein damit begründen, dass die Abgeordneten von der Bevölkerung gewählt werden. Ausschlaggebend ist auch das Bestreben des Parlaments, Entscheidungen nach Prüfung einer ausgewogenen Informationsgrundlage zu treffen, die in einem möglichst offenen und fairen Erörterungsprozess gewonnen wird.

So ist es nicht verwunderlich, dass Online-Anhörungen am Britischen Parlament vor allem dann veranstaltet wurden, wenn sich die Ausschussmitglieder Partei-übergreifend darin einig waren, man könne durch Online-Anhörungen Legitimitätsgewinne verbuchen und damit der Stimme des eigenen Ausschusses mehr Gewicht verleihen. Letztlich ging es hier auch um eine Aufwertung des Parlaments insbesondere gegenüber der oftmals als übermächtig empfundenen Regierung, deren Gesetzesvorhaben man nicht einfach nur „abnicken“ wollte oder die man von der Notwendigkeit eines Gesetzesvorhabens überzeugen wollte. Für die Abgeordneten war es außerdem hilfreich, Ihre Positionen mit Bürger-Zitaten aus den Online-Anhörungen zu untermauern (z.B. in Reden), um auf diese Weise ihre Rolle als Anwälte der Bürger zu unterstreichen.

Eine Voraussetzung für Legitimitätsgewinne war selbstverständlich, ob und inwiefern es gelang, die Online-Anhörungen in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse zu integrieren. In der Regel geschah dies durch das Abfassen von Berichten, die den Ausschüssen zugeleitet wurden. Darüber hinaus gehend gelang eine echte Interaktion zwischen Abgeordneten und Teilnehmern der Online-Anhörungen jedoch nur in den seltensten Fällen, denn dafür – auch wenn sich einige sichtlich Mühe gaben – war die Bereitschaft der Abgeordneten zur direkten Teilnahme insgesamt zu sporadisch. Eine Online-Anhörung („Combill“) wurde mit der Ausschussarbeit organisatorisch enger verzahnt, indem auf jeder Ausschusssitzung ein eigener Tagesordnungspunkt dafür reserviert war, über den aktuellen Stand der Diskussion im Online-Forum zu berichten.

Allerdings behaupten die Abgeordneten durch die Online-Anhörungen in der Regel keine Informationen erhalten zu haben, die ihnen nicht schon vorher bekannt waren. Auch wurde allseits mit größeren Teilnehmerzahlen gerechnet als sich tatsächlich einstellten: im Schnitt beteiligten sich 50 bis 100 Personen aktiv an den Online-Anhörungen und schrieben zwischen 100 und 400 Beiträge. Die
Hansard Society, welche alle Online-Anhörungen organisierte, moderierte und auswertete, hält es für möglich die Zahl der Teilnehmer zu steigern, wenn mehr Ressourcen für die Öffentlichkeitsarbeit bereit gestellt werden.

Auch der Deutsche Bundestag experimentiert seit einigen Jahren mit verschiedenen Formen elektronischer Demokratie (vgl. das Gutachten von
Wölk, Oertel, Oppermann und Scheermesser), es ist allerdings nur schwer möglich, sich davon ein genaueres Bild zu verschaffen, weil einige der entsprechenden Gutachten und Evaluationsberichte der Öffentlichkeit bisher leider nicht zugänglich gemacht werden. Im Jahre 2002 veranstaltete der Unterausschuss neue Medien eine
Online-Diskussion zur Modernisierung des Datenschutzes. Das Projekt startete allerdings unter schwierigen Bedingungen (technische Probleme, das dazugehörige Gesetzesvorhaben wurde abgebrochen) und wurde schließlich ergebnislos beendet.

Ebenfalls seit dem Jahr 2002 bietet die Bundestagsverwaltung in regelmäßigen Abständen
Online-Konferenzen und
Diskussionsforen an, die sich an die Arbeit der Ausschüsse angliedern. Gegenstand dieser Veranstaltungen sind jeweils aktuelle Themen aus den Ausschüssen. Während bei den Diskussionsforen Statements von Abgeordneten vorgestellt werden und dazu Kommentare von der Öffentlichkeit gesammelt werden, ist der Verlauf bei den Online-Konferenzen umgekehrt: Bürger reichen Fragen ein, die dann von Abgeordneten beantwortet werden. Ende 2004 probierte die Bundestagsverwaltung ein neues Instrument aus: Mit einer “
Online-Konsultation“, die aus einer Abfolge von zwei Online-Fragebögen bestand, wurden Bürger gebeten, Verbesserungsvorschläge für den Webauftritt des Bundestages einzureichen. Noch jüngeren Datums ist das Angebot des Bundestags,
Öffentliche Petitionen per Internet einzureichen.

Wenn der Bundestag dem Britischen Beispiel folgen möchte und das Ideal deliberativer Demokratie zum Maßstab nimmt, dann müssten die bestehenden Instrumente zu einem konsistenteren Gesamtangebot weiterentwickelt werden, das noch stärker auf diskursive Elemente setzt und noch besser in die parlamentarischen Entscheidungsstrukturen integriert ist. Die Kritik mangelnder Diskursivität trifft vor allem die recht statisch aufgebauten Online-Konferenzen und Diskussionsforen (die ihrem Namen nicht gerecht werden), aber auch die Online-Konsultation, denn hier konnten die Teilnehmer wiederum nicht miteinander interagieren. Eine Erörterung unter Beteiligung der Öffentlichkeit, wie in den Online-Anhörungen am Britischen Parlament geschehen, ist mit diesen Instrumenten bislang schlicht nicht möglich.

Gleichwohl sollte nicht alles über Bord geworfen werden. Insbesondere die Online-Konferenzen gilt es fortzuführen, denn es ist davon auszugehen, dass sich hier über die Jahre wertvolle Routinen eingespielt haben, die es zu nutzen gilt: Immer wieder haben sich Abgeordnete in einem Computerkabinett getroffen, um dort Fragen von Bürgern zu beantworten. Als Teil von Online-Anhörungen nach dem Britischen Modell könnten die Online-Konferenzen ein wichtiges Instrument sein, um den direkten Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten herzustellen.

Die Kritik mangelnder Einbindung in die parlamentarischen Entscheidungsstrukturen trifft vor allem die Diskussionsforen. Wenn nicht ersichtlich ist, auf welche Art und Weise die Diskussionsbeiträge der Bürger von den Abgeordneten und ihren Mitarbeitern zur Kenntnis genommen werden können, dann verkommt die Bürgerbeteiligung zur Farce – Legitimitätsgewinne sind so nicht zu erzielen. In der Online-Konsultation wurde mit diesem Problem hingegen richtungsweisend umgegangen: Die Eingaben der Bürger flossen in einen Bericht ein, dessen zentrale Aussagen von den Entscheidungsträgern in einem Feedback kommentiert wurden.

Insgesamt erscheint es vor dem Hintergrund der Britischen Erfahrungen empfehlenswert, Initiativen für eine größere Öffentlichkeitsbeteiligung in ein breiter angelegtes Vorhaben der Parlamentsspitze zur Aufwertung des Bundestags einzubetten.


Quelle: Trénel, M. (2004). Möglichkeiten netzbasierter Kommunikation für Parlamente: Erfahrungen aus Großbritannien. Wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des TA-Projektes “Analyse Netzbasierter Kommunikation unter kulturellen Aspekten”, vorgelegt dem Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), November 2004.

Vgl. auch den dazugehörigen
Vortrag auf dem Fachgespräch “Internet, Demokratie und politische Netzöffentlichkeit” des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag. Berlin, 24.02.2005.

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