Ende 1999 / Anfang 2000, als der amerikanische Technologieindex NASDAQ die Börsenhimmel stürmte, brach eine von
etoy und rtmark koordinierte und
als Toywar legendär gewordene weltweite Netzkulturbewegung dem sich immer
unflätiger breit machenden eCommerce die totalitäre Spitze ab. Der Börsenliebling
eToys, dessen
Börsenwert gerade die $ 10 Milliarden-Grenze streifte,
hatte es gewagt, der ruhmreichen etoy.CORPORATION die Domain steitig zu
machen. Unter dem erklärten Ziel, den Börsenkurs
von eToys auf null zu fahren, halbierten diesen 81 Tage Toywar und
finanzierten so die teuerste Performance der Kulturgeschichte.

Schicksalstag
für eToys ist der 25. Januar. Am 25. Januar 2000 zog der weltgrösste
Online-Spielehändler seine Klage gegen die
etoy.CORPORATION klang- und sanglos zurück und zahlte dem Beklagten die
Anwalts- und Gerichtskosten. Seit September 2000 mehrten sich
die Anzeichen, dass eToys die Weihnachtsumsätze des Vorjahrs, anstatt
sie zu verdoppeln, nur um maessige 20-30 % würde steigern
können. Der entsprechenden Börsenmitteilung
vom 15.
Dezember folgten ein Kurseinbruch, die Entlassung von zwei Dritteln der
etwas über 1000 Mitarbeiter, die Schliessung von zwei der vier
Logistikzentren und das Weitervermietungsangebot des neubezogenen
Firmensitzes in West Los Angeles. Bei Bekanntgabe der
Quartalszahlen am 25. Januar 2001 versuchte eToys, möglichst nicht in
Erscheinung zu treten. Man legte den Termin auf den
Beginn des Weltwirtschaftsgipfels in Davos und verzichtete auf
Pressekonferenz und Analystentreffen.

Wer der Geschäftswelt etwas mitzuteilen hat, tut das über die nicht billige Wirtschaftsagentur
Business Wire. Was über Business Wire läuft, spamen hunderte der wichtigsten
Wirtschaftsmedien im Wortlaut. Um 18:12 Uhr Eastern, also nach NASDAQ-Börsenschluss, verbreitete Business Wire am 25. Januar die
Meldung
"eToys Reports Fiscal Third Quarter Financial Results".
Ausser dass der um verschiedene Faktoren bereinigte Quartalsverlust mit
52 cents pro Aktie sechs cents höher als erwartet ausfiel,
sagte der Bericht Kennern wenig Neues. Drei Stunden zuvor, 15:09 Uhr
Eastern, lief eine zweite eToys betreffende Agentur über
Business Wire, welche die eToys-Investorenforen im Netz in helle
Aufregung versetzte.

"etoy Corp. Sues eToys Inc. for Trademark Infringement" hieß die
eine *Klage* mit einem
*Einspruch* verbindende Meldung.
Die beim Distriktgericht in San Diego eingereichte *Klage* verlangt von eToys die Übertragung der trademark "etoys" sowie
sämtlicher die Buchstabenfolge "etoy" enthaltender Domainnamen. Der *Einspruch* bezieht sich auf eine von eToys beim
amerikanischen Patent- und Markenzeichenamt beantragte und dort zur Entscheidung anhängende
zweite eToys-Trademark.

Toywar-Agent General Nasdaq alias Reinhold Grether

Toywar-Agent General Nasdaq alias Reinhold Grether

Das
internationale Markenrecht eignet sich nicht für einen Schnellkurs,
zumal, und das ist im vorliegenden Fall von einiger Bedeutung,
zwischen amerikanischem und europäischem Trademarkrecht erhebliche
Unterschiede bestehen. Das amerikanische Recht verlangt vom
Antragsteller eine erschöpfende Beweisführung über den Erstgebrauch der
Marke zu kommerziellen Zwecken. Das europäische Recht spricht
die Marke dem Antragsteller zu, der sie dann anderen Ansprüchen
gegenüber gerichtlich verteidigen muss.

Wer verstehen will, worum es im Trademarkkonflikt zwischen etoy und eToys geht, öffne die
Trademarkübersicht in einem zweiten Fenster. Die oberen vier Trademarks
beziehen sich auf amerikanisches, die fünfte auf europäisches Recht. Aus der obersten
Übersichtentnehmen
wir, dass etoy seit dem 12. Dezember 2000 eine amerikanische Trademark
zwecks "providing an interactive online forum for
artistic expression, entertainment and distribution of cultural content
using multimedia and other technologies, in the fields of art,
graphic design, dance, music, poetry and literature" besitzt. Die
Trademark
darunter datiert
vom 22. September 1998 und legalisiert den Markennamen eToys für "online retail services for toys and games".

Diese
beiden registrierten Trademarks repräsentieren die am 25. Januar 2000
zwischen etoy und eToys vereinbarte "friedliche Koexistenz".
etoy nahm es hin, dass der Trademarkschutz nicht sein gesamtes
Geschäftsfeld umfasst, und eToys verzichtete daraufhin auf Einsprüche
gegen die Trademarkregistrierung für etoy.

Über zwei weitere von eToys beantragte Trademarks kam es im Jahr 2000 trotz mehrfacher Gesprächsangebote von Seiten etoy’s zu
keinen Verhandlungen. Seit 5. November 1999 läuft eine
Antragsprozedur
für "entertainment services, namely, providing interactive and arcade
games via a global computer network", und seit 24. Dezember 1998
eine weitere über "importation and distributorship services in the area of toys".
Letztere ist für etoy von äusserster Brisanz. eToys erwarb im Januar
1999 die im Dezember 1998 angemeldete Marke des
Spielzeugimporteurs "Etna Products", der deren Gebrauch seit dem 1.
Januar 1990 behauptet. 1997 gegründet, fingiert eToys damit eine seit
1990 andauernde Markennutzung, die den aus 1994 datierenden first
use-Anspruch von etoy unterlaufen soll. Gegen diese vom Markenamt
schon einmal beanstandete Kontinuitätsfiktion, an der eToys festhält
wie Symicron an seiner
Explorerfiktion, richtet sich der von etoy
eingebrachte Einspruch.

Auf diese doppelte Containment-Strategie, mittels derer eToys den Rechtsraum von etoy immer weiter einengt, antwortet etoy nun
seinerseits mit einer dem Gegner den Rechtsboden unter den Fuessen wegziehenden Gegenstrategie. Wird dem Einspruch gegen die
1990er Trademark stattgegeben, dann ist etoy’s first use-Anspruch mit guten Aussichten auf Erweiterung seines Rechtsschutzes
rechtsverbindlich. Hätte zudem (oder alternativ) die Klage Erfolg, fielen etoy sämtliche Trademarks und Domains von eToys zu.

Neben
den Aktiengesellschaften etoy und eToys ist als dritter Player eine
Privatperson im Spiel, hans_extrem aka Luzius Bernhard,
ein vor zweieinhalb Jahren aus freien Stücken aus etoy ausgeschiedenes
Mitglied. Bernhard reaktivierte sich NACH dem Megaerfolg von
Toywar in Eigenmacht, erwarb eine österreichische
etoy-Handelsmarke, beantragte dieselbe für den
gesamten Vertragsraum des Madrider Abkommens und hortet eine Reihe von etoy-Domains. Für Januar 2001 kündigte er auf einer
Webseite
nicht weniger als eine komplette
Kopie von etoy an. Über die persönliche, kommerzielle, konzeptuelle und
künstlerische Motivation seines etoy.HACK-Versuchs kann nur
spekuliert werden.

Toywar-Agenten fahren schweres Geschütz auf!

Schweres Geschütz im Toywar

Aus Sicht von etoy ist das
Sündenregister lang – und es betrifft nicht nur den wiederauferstandenen
etoy.HANS, sondern auch eine Reihe von Veranstaltern, die billigend in Kauf nehmen, dass unter dem Namen etoy.HANS ausgestellte
Exponate vom gutgläubigen Publikum als solche der etoy.CORPORATION wahrgenommen werden. So zeigte der
Deutsche Künstlerbund in der virtuellen Abteilung seiner
letztjährigen Jahresausstellung eine
Hakenkreuzarbeit von etoy.HANS und
schreibt diesem
etoy.com und toywar.com als Eigenprojekte zu,
was geradezu absurd ist. Ich halte künstlerische Auseinandersetzungen
mit dem Hakenkreuz für legitim und wichtig.
Hakenkreuzarbeiten jedoch ohne Rückfrage und Billigung fremden Personen
oder Institutionen unterzuschieben, ist ein Skandal,
der den Deutschen Künstlerbund den Beteiligten, seinen Mitgliedern und
der Öffentlichkeit gegenüber in Erklärungsnotstand bringt.

Seit Anfang 1998 ist etoy eine Aktiengesellschaft, deren 640.000
Anteile das
etoy.MANAGEMENT, die etoy.EMPLOYEES, die etoy.BANK, Art Collectors,
MICRO.investors und TOYWAR.investors halten. 2096 Personen sind
Investoren der etoy.CORPORATION. Wer 900 Anteile besitzt, hat Anrecht
auf ein Zertifikat, das eine Episode der etoy-Geschichte
visualisiert.
etoy produziert keine Kunstwerke, sondern
refinanziert sich aus investiven Zuflüssen, welche die Wertschätzung
seiner weltkulturkapitalbildenden Aktivitäten zum Ausdruck bringen.
Das ist der Grund dafür, warum etoy seien Brand mit allen legalen
Mitteln verteidigt. Die Marke etoy garantiert Partizipation an einer
unnachahmlichen Kulturbewegung.

Von der etoy.CREW über die
etoy.CORPORATION
bis zu Toywar lässt sich ein ständiger Ausbau der
Partizipationsmöglichkeiten an etoy beobachten. Nachdem in den letzten
Monaten sämtliche etoy-Datenbanken vereinigt wurden,
wird demnächst ein etoy.TRADEFLOOR aufgeschaltet, der etoy.SHARES
übertrag- und handelbar macht. Shareholdern sollen in absehbarer
Zeit sichere Datashelter auf
Sealand angeboten werden. Diese enorme personelle und finanzielle Ressourcen
verschlingenden Aktivitäten benötigen einen marken- und domainrechtlich gesicherten Freiraum.

Um diesen Freiraum zu erhalten und auszubauen, berief die
etoy.VENTURE-CAPITAL group im Januar 2001 ein
etoy.GENERAL-MEETING
ein. Das Jahr 2000 bescherte den etoy-Aktionären
pro 100 Anteilen entweder 10 eToys- oder 5 etoy-Aktien. 100 Aktionäre
erhalten ihren eToys-Bonus zudem auf offiziellen eToys-Zertifikaten.
In einem komplizierten Verfahren entstanden zwei Gruppierungen von
Resolutionsalternativen, die den Kurs der Gesellschaft in Bezug
auf die durch eToys und Bernhard verursachten Trademark- und
Domainnamenprobleme festlegten. Gegenüber eToys wurde nahezu einstimmig
eine harte Linie beschlossen, die das etoy.MANAGEMENT unverzüglich
in die Tat umsetzte, während das Ex-Mitglied Bernhard eine letzte
außergerichtliche Chance erhält seine juristischen Störaktionen einzustellen.

etoy
macht Kunst in Form einer Aktiengesellschaft. etoy interveniert in
soziale Systeme. etoy zwingt soziale Systeme zu Respekt vor
Kultur und Kunst. etoy ist nicht an fake, sondern an
weltkulturkapitalbildender Produktion interessiert.

Dass
eine Führungsmacht der eCulture einen Protagonisten des eCommerce zu
übernehmen versucht, ist ein Symbol von weltkulturpolitischem
Rang. Es fordert uns auf, den Niedergang des eCommerce durch eine Welt-
und Netzkulturoffensive beispiellosen Umfangs aufzufangen.