Der Boom neuer Kommunikationstechnologien wirft die Frage auf, inwieweit zum Zwecke der
Strafrechtsverfolgung Satellitentelephonie und das Internet überwachungstauglich sein müssen.
Eine Arbeitsgruppe hat sich auf europäischer Ebene dieser Debatte angenommen und 1995 erging der Beschluss des EU-Rats
zur Überwachung von jeglichem Fernmeldeverkehr als auch der Internetnutzung. Im Zuge der Liberalisierung des
deutschen Telefonmarktes wurde das bundesdeutsche Telekommunikationsgesetz teilweise geändert.
Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen sind verpflichtet, Überwachungsschnittstellen
auf eigene Kosten für Geheimdienste und Polizei zugänglich zu machen.
Die Enfopol-Richtlinie, die auf europäischer Ebene die Telekommunikationsüberwachung vorsieht, soll nun in den
Mitgliedstaaten Verwirklichung finden – dies löste sich in diesem Zusammenhang eifrige Debatten aus.
Für die rot-grüne Regierungskoalition geraten die Wahrung von Freiheits-, Persönlichkeits- und
Kommunikationsgrundrechte der Betroffenen in den Blick. So sollen die Zugangsbedingungen, die
Überwachungsmaßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung für zulässig erklären, konkretisiert und auch verschärft werden.
Ob eine breite, kostenaufwendige Schaffung von Überwachungsschnittstellen zum Zwecke der Strafverfolgung in der
Bundesrepublik überhaupt notwendig ist, soll in einem Forschungsprojekt, das vom Bundesministerium für Justiz am
Max-Planck Institut in Freiburg in Auftrag gegeben wurde, klargestellt werden.