Wie können Behörden soziale Netzwerke effizient für ihre Arbeit nutzen? Die Stadt Hamburg hat jetzt einen Social Media-Leitfaden für ihre öffentliche Verwaltung herausgegeben.
Der Leitfaden für Behördenmitarbeiter ist seit einigen Tagen zugänglich und soll eine erste Orientierung für die Möglichkeiten und den Umgang mit sozialen Medien geben. Empfohlen wird, dass jede Behörde den für sie geeigneten Zugang findet, um sich der Öffentlichkeit zu öffnen. Hilfreich ist beispielsweise der im Anhang befindliche Social-Media-Steckbrief, mit dessen Hilfe sich die einzelnen Behörden über die Zielsetzung und den Nutzen des Vorhabens bewusst machen sollen, um daraus konkrete und zielgerichtete Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter abzuleiten.
In welchen Fällen lassen sich soziale Medien sinnvoll für die Behördenbelange einsetzen? „Wir würden gerne die Impftermine unseres Bezirksamtes auf Twitter und
Facebook verbreiten.“ – „Wir möchten interaktive Seiten für Kinder und
Jugendliche aufbauen, damit sie sich auch im Internet an der
Stadtplanung beteiligen können.“ – „Wir machen eine Online-Umfrage zur
Verbesserung von Fahrradhäuschen.“ Auf Bedürfnisse wie diese will der Leitfaden nun reagieren und gibt Handlungsempfehlungen für die Informationsweitergabe und Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Chancen von Facebook, Twitter und Co. werden ebenso aufgezeigt wie mögliche Risiken: So müsse dem kurzfristigen Reiz des „Dabeiseins“ eine konsequente Weiterführung des Auftritts folgen, ansonsten könne ein Imageverlust drohen. Es bestehe zudem die Gefahr, dass angemeldete Nutzer Inhalte veröffentlichen, die den Interessen der Verwaltung entgegen stehen etc. Als großer Vorteil wird jedoch die Erleichterung der Verwaltungsarbeit genannt. Im wohl nützlichsten dritten Kapitel des Leitfadens wird mit praktischen Beispielen für unterschiedliche Kommunikationskanäle gearbeitet und es werden entsprechende Anwendungsprozesse vorgeschlagen. Das ebenso wichtige vierte Kapitel behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen anhand konkreter Fragestellungen.
Diese erste Version des Leitfadens soll aber im Sinne einer offenen Diskussion kein starres Dokument bleiben, sondern Anregungen und Erfahrungen mit aufnehmen und ständig erweitert werden, betont in einem Grußwort die Verantwortliche Renate Mitterhuber, Leiterin des Referats E-Government- und IT-Strategie der Finanzbehörde Hamburg. Bei erfolgreicher Durchführung könnten die Hamburger Behörden ein Best-practice-Beispiel und nachahmenswertes Vorbild für Deutschland sein.