Die öffentliche Verwaltung in Deutschland wird zukünftig vermehrt das sogenannte “Cloud Computing” in punkto E-Government nutzen. Das suggeriert zumindest die von Fraunhofer FOKUS und der Hertie School of Governance vorgelegte ISPRAT-Studie “Cloud Computing für die öffentliche Verwaltung”. Cloud Computing bedeutet, dass Computerfunktionen und -aktivitäten vom lokalen Rechner ins Internet verlagert werden.
Während das “Cloud Computing” in der freien Wirtschaft immer mehr Fuß fasst und laut der Studie “Cloud Vendor Benchmark 2010” der IT-Beratungsfirma Experton ein “weiterer Evolutionsschritt hin zur Industrialisierung der IT” ist, fristet es in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands derzeit noch ein Mauerblümchendasein. Anders sieht es da beispielsweise in den USA aus, wo US-Behörden bereits Anwendungen in Clouds auslagern und Richtlinien zu deren Nutzung beschlossen.
(Quelle: Abbildung I.1.2 – Taxonomie der Cloud-Betriebsmodelle, ISPRAT-Studie)
Die kürzlich veröffentlichte ISPRAT-Studie prognostiziert nun, dass auch deutsche Behörden immer mehr an einem Einsatz des “Cloud Computing” interessiert sein werden. Denn laut der Studie würden sich ganz neue Möglichkeiten bei der Modernisierung der behördlichen Informationstechnik und den Rechenzentren sowie der Konsolidierung von IT-Ressourcen ergeben, die zur Kostenersparnis im öffentlichen Sektor beitragen könnten. Die Prognose überrascht wenig, waren an der Studie doch auch Firmen wie IBM, Microsoft, Siemens und Oracle beteiligt.
In der Bewertung von Cloud Computing stehen Kosteneffizienz und flexible Nutzung von Ressourcen jedoch nicht an erster Stelle. In der öffentlichen Verwaltung spielen vor allem Risikofragestellungen eine übergeordnete Rolle – Fragen der Wirtschaftlichkeit sind demgegenüber eher sekundär. Dabei stelle die sichere und datenschutzrechtlich konforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten bezüglich eines erfolgreichen Einsatzes dieser neuen Technologie die größte Herausforderung dar, so die Ergebnisse der Studie.
In einem Gespräch mit politik-digital.de führte Linda Strick von Fraunhofer FOKUS an, dass das “Cloud Computing” entscheidend zur Konsolidierung von IT-Rechen- und Leistungszentren deutscher Behörden beitragen könne. Jedoch käme derzeit mit Blick auf Sicherheitsaspekte und den IT-Grundschutz nur die private Cloud, bei der sich Anbieter als auch Nutzer innerhalb derselben Organisation (Firma, Verwaltung) befinden, für die öffentliche Verwaltung in Frage.
Cloud-Computing für die Verwaltung? Das ist ja, wie wenn man einem Steinzeitmenschen, der sich gerade erschöpft von der Erfindung des Rades an die Wand lehnt, einen Ferrari mit Zündschlüssel hinstellen würde. Bevor man mir das als Polemik missinterpretiert, möchte ich dabei folgendes zu bedenken geben:
An einer deutschen Verwaltungshochschule (und zwar der, die sich am meisten als geistigen Leuchtturm darstellt) hat vor wenigen Wochen der Rektor einer Lokalzeitung ein Interview gegeben, in dem er in einem fast schon jovialen Tonfall kund tat, dass bei Ihnen noch alle Mails ausgedruckt, in Ordner eingeheftet – und wieder eingescannt (!) werden – es war ihm nicht einmal peinlich – im Gegenteil, er schien sogar stolz darauf zu sein…