Im Rechtstreit zwischen der Firma Callactiv und dem Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier wird es kein Urteil darüber geben, wer wann und wie für Kommentare in Blogs und Foren haften muss. Wie Niggemeier berichtet, zog Callactive, Anbieter von "Telefongewinnspielen", im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.
Ein zweites Verfahrren vor dem Amtsgericht München zwischen Niggemeier und Callactive endete bereits im Juni: Das Gericht entschied, dass Niggemeier seinen Prüfungspflichten nachgekommen sei, das Unternehmen daher keinen Unterlassungsanspruch erheben könne.
Die Firma Callactive hatte gegen den Journalisten vor dem Landgericht Hamburg und dem Amtsgericht München geklagt. Streitpunkt waren in beiden Fällen Kommentare von Usern auf Niggemeiers Blog. Der Blogger hatte beide Kommentare gelöscht, sobald er Kenntnis von ihnen hatte. Callactive war allerdings der Meinung, Niggemeier hätte von vornerein verhindern müssen, dass die Kommentare veröffentlicht werden.
Das Landgericht Hamburg gab Callactive in erster Instanz recht (wir berichteten). Für Niggemeier (und ggfs. auch für weitere Blogger und Forenbetreiber) hätte dies bedeutet, dass er alle Kommentare vor Veröffentlichung hätte lesen müssen – zumindest, wenn er in seinen Artikeln "brisante Themen" behandelt. Niggemeier legte daraufhin Berufung ein.
Das Amtsgericht München entschied anders: Zwar müssten Kommentare geprüft werden, aber nicht vorab, heißt es in der Urteilsbegründung: "Durch eine notwendige Vorabprüfung würde der vom Verfassungsgeber gewünschte, wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende Meinungsaustausch ‘abgewürgt’." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.