Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum den Online-Durchsuchungen ist verkündet – in der Blogosphäre wird das Urteil geteilt aufgenommen. Die Zweideutigkeit des Urteils spiegelt sich auch in den Beiträgen wieder: Von „Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchungen“ bis hin zu einem ironischen „Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist legal“ sind alle Interpretationen des Urteils vertreten.
Online-Durchsuchung in NRW gestoppt
Beide Sichtweisen des Urteils sind möglich. Einerseits wurde das in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2006 in Kraft getretene Gesetz heute vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung über das Gesetz auf Landesebene wird von vielen Bloggern positiv aufgenommen – Der Schnüffelblog titelt zum Besispiel „Online-Schnüffelei gekippt!!!“, auf elementarteile.de fasst man sich kürzer „Yes!“. Magnus Becker bezeichnet das Urteil in seiner Blogschau jedoch als fatal. Allerdings steht er mit der Meinung, dass Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen eine Selbstverständlichkeit sein sollten relativ alleine da.
Online-Durchsuchungen nicht grundsätzlich verfassungswidrig
Auf der anderen Seite entschied das Bundesverfassungsgericht im selben Atemzug, dass Online-Durchsuchungen grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sind – und zwar in Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.“ Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Bundespolitik sind ebenfalls Thema in der Blogosphäre. So zum Beispiel bei Code Candies, im Blog der ZAF oder bei Websenat.
Geteilte Reaktionen in der Blogosphäre
Insgesamt überwiegen die Beiträge, die beide Seiten des Urteils thematisieren – oder wie Duckhome.de schreibt: “Ein Urteil, viele Bewertungen“. Der StoiBär spricht von einem „Teilerfolg für unsere Grundrechte“ und F!XMBR sieht „kein Raum für heimliche Online-Durchsuchungen“ mehr.
Der Autor von blogsurdum.de bringt die vorherrschende Interpretations-Schizophrenie mit der Frage: „Ist das jetzt ein `Sieg´?“ auf den Punkt. Als vage Antwort auf darauf taugt die Überschrift des Golem.de-Artikels: „Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchungen weitgehend“. Auch das Fazit von Julie Paradise: „Ein klares ´Jein`“ trifft den Nagel auf den Kopf.
Forderung nach neuem Grundrecht wird begrüßt
Durchweg positive Resonanz ruft das von den Verfrassungsrichtern ins Spiel gebrachte „Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ in der Blogosphäre hervor – die laut Classless Kulla jubelt.
Während sich die „zeitrafferin“ Julia Seeliger von den Grünen über den Vorstoß des Gerichts mit den Worten „juhu, wir haben ein neues Grundrecht“ freut, bedankt sich das CCC-Mitglied Tim Pritlove lieber gleich freundschaftlich-persönlich: „Liebes Bundesverfassungsgericht…Das haben wir gebraucht. Vielen Dank dafür.“ Der Spiegelfechter verkündet „Die Geburt des `Computer-Grundrechts`“ und auch Markus Beckedahl von netzpolitik.org ist das einen eigenen Beitrag wert. Während des Vormittags bloggte dieser übrigens live „Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht“ und versorgte die Leser laufend mit aktuellen Informationen und Hintergrundberichten.