Bei der hessischen Landtagswahl am 27. Januar 2008 sollen teilweise Wahlcomputer eingesetzt werden. Dagegen klagt der Chaos Computer Club (CCC). Der Vorwurf: Die Geräte seien manipulierbar und verletzten drei Grundsätze des Wahlrechts: Die Öffentlichkeit, Amtlichkeit
und Gleichheit der Wahl.

Die Klage sei notwendig geworden, weil Hessens Landesregierung „nicht über den nötigen Sachverstand verfügt, die technischen Unsicherheiten und Transparenzmängel der Wahlcomputer zu verstehen“, schreibt der Chaos Computer Club auf seiner Webseite.

Besonders schwer wiege es, dass die Wahlen durch den Einsatz der Maschinen undurchsichtig seien. Damit sei die Öffentlichkeit der Wahl nicht mehr gegeben. Zudem sollen die Wahlcomputer nur vereinzelt in Hessen eingesetzt werden – laut dem 25-seitigen Klagetext des CCC ein weiterer Verstoß gegen das Wahlrecht, weil hessische Wählerinnen und Wähler nicht in „formal gleicher Weise“ abstimmen könnten. Der Einsatz der Geräte des niederländischen Herstellers Nedap wecke außerdem Zweifel an der Amtlichkeit der Wahl: Behördliche
Stellen könnten nicht kontrollieren, ob die Nedap-Geräte zugelassene Maschinen seien und müssten sich auf den Hersteller verlassen.

CCC-Sprecher Dirk Engling fasste die Kritik am geplanten Einsatz der Computer in Hessen prägnant zusammen: Diese seien ein „unsinniger, zeitraubender und teurer
Schildbürgerstreich“.

Bereits im Mai 2007 veröffentlichte der CCC in Zusammenarbeit mit der niederländischen Initiative „Wir vertrauen keinen Wahlcomputern“ einen Text über Sicherheitslücken bei den Nedap-Wahlmaschinen. Es gelang den Testern sogar, ein Schachprogramm auf den Computern zum Laufen zu bringen. Der abschließende Bericht stellte fest, dass die Wahlmaschinen unsicher und leicht zu manipulieren seien.

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