Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Katalog jugendgefährdender Computerspiele auszuweiten. Am Mittwoch, dem 19.12.2007, stimmte das Kabinett dem Entwurf (PDF) zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zu, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingereicht hatte.

 

Durch die Änderung sollen Kinder besser vor medialer Gewaltdarstellung geschützt werden, schreibt das Familienministerium in einer Pressemitteilung. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen noch zustimmen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Mitte 2008 abgeschlossen sein.

Hersteller und Händler dürfen demnach nicht für Computer- und Konsolenspiele werben oder diese vertreiben, wenn diese "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".

Weiterhin sollen die Indizierungskriterien ausgeweitet werden: Als jugendgefährdend gelten demnach Medien, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird," heißt es in dem Entwurf.

Zudem sollen Käufer leichter erkennen können, für welche Altersgruppen die Spiele freigegeben sind. Dafür schreibt der Entwurf eine Mindestgröße vor, in der die Kennzeichnung von Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf der Vorderseite der Spieleverpackung sowie auf dem Medienträger anzubringen ist.

Gleichzeitig möchte die Bundesregierung die deutschen Computerspielehersteller auch fördern. Wie wir berichteten, soll zukünftig ein eigener Preis pädagogisch wertvolle Spiele aus Deutschland auszeichnen.

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