Der Bund hat sein Ziel von knapp 400 realisierten eGovernment-Dienstleistungen erreicht und ein Wissenmanagement dafür etabliert. Soll es das nun in Sachen eGovernment gewesen sein? Dr. Tino Schuppan fasst die Forderungen des “eGovernment-Forschungsplan: Strategische Handlungsfelder für Deutschland” für politik-digital.de zusammen und skizziert so seine Sicht der Zukunft des eGovernments.
Ausgangssituation
Die IKT ist zu einer der wichtigsten Triebfedern für die Modernisierung von Staat und Verwaltung geworden. Dieser Aspekt wird mit der aktuellen E-Government-Diskussion völlig unzureichend erfasst. Das trifft sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft zu. Aber selbst wenn in Verwaltung und Politik der Wille zum innovativen Technologieeinsatz vorhanden ist, drohen diese Vorhaben an ihrer hohen Komplexität wegen der Fülle der zu berücksichtigenden technischen und organisatorischen Einzelfragen zu scheitern.
Die Wissenschaft könnte mit Begleit-, Gestaltungs- und Wirkungsforschung die praktische Umsetzung unterstützen, wenn sie fachlich und organisatorisch darauf vorbereitet wäre. Denn trotz des E-Government-Hypes nimmt die Forschung in diesem Bereich im deutschsprachigen Raum eine eher randständige Rolle ein.
Aus diesem Grund haben „eGovernment-Forscher“, die sich als Vertreter der jüngeren Wissenschaftlergeneration verstehen und in der Gesellschaft für Informatik am Fachbereich Verwaltungsinformatik organisiert sind, die Initiative ergriffen und zukünftige Forschungsfelder in zahlreichen Workshops und Konferenzen diskutiert. Die Ergebnisse dieses Prozesses, der fast ein Jahr gedauert hat, sind zu einem strategischen Forschungsplan für Deutschland in fünf Forschungsfeldern zusammengefasst. Dabei geht es nicht einfach darum, staatliche Forschungsprogramme einzufordern, sondern einen Diskurs darüber zu führen, welchen Beitrag Wissenschaft zur Gestaltung von Staat leisten kann und soll.
Zukünftiger Forschungsbedarf
Bei der Auswahl und Beschreibung der Forschungsfelder wurde kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, sondern bewusst Schwerpunkte im Hinblick auf die Bedarfe der Praxis gesetzt. Anknüpfungspunkte dafür bilden die fünf Untersuchungsbereiche „Monitoring – Adaption – Transfer“, „Digitale Identität“, „E-Government-Integration“, „Wissensmanagement“ und „Personal- und Veränderungsmanagement“. Nur mit angemessener Forschungsleistung in diesen fünf Kernbereichen kann die notwendige Basis geschaffen werden, um das Vorhandene IT-Potenzial zur Verbesserung von Staat und Verwaltung zu heben.
Beispielsweise geht es im Bereich „Monitoring, Adaption und Transfer“ um die wichtige Frage, für welche der vorhandenen Technologien es sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung gibt und wie sie eingeführt werden können (Veränderungsmanagement). Denn Untersuchungen haben gezeigt, dass IT-Projekte insbesondere dann erfolgreich sind, wenn sie zu einer konkreten Problemlösung beitragen. Das ist zwar unmittelbar einleuchtend, dennoch wird in der Praxis vielfach genau umgekehrt vorgegangen, indem mit vorhandenen technischen Lösungen nach Problemen gesucht wird, was dann häufig nur zu nicht ausreichenden Teillösungen führt und neue Probleme schafft.
Ein weiterer Bereich ist die wichtige Frage, nach dem Veränderungsmanagement. Heute gehen selbst „eGovernment-Optimisten“ nicht mehr davon aus, dass große Behörden mit Technikeinsatz leicht zu verändern wären, was ohnehin noch nie funktioniert hat. Das kann jedoch nicht dazu führen, den Wandel völlig ungesteuert dem Zufall zu überlassen, sondern Faktoren, Rahmenbedingungen und Stellschrauben zu identifizieren, mit der die Einführung innovativer eGovernment-Lösungen unter den gegebenen Akteursbedingungen überhaupt erst möglich oder gar beschleunigt wird. Denn es stellt sich die Frage, wie althergebrachte Sichtweisen, Arbeitsprozesse und Arbeitsmethoden und damit auch mentale Grenzen zu überwinden sind. Häufig gibt es auch überhaupt noch keine hinreichend konkrete Vorstellungen darüber, wie Staat insgesamt zukünftig arbeiten soll und kann.
Neuausrichtung der Wissenschaft
Die Wissenschaft kann dazu beitragen die gegenwärtigen Probleme zu überwinden. Um jedoch die notwendigen Forschungsleistungen überhaupt erbringen zu können, muss sich Wissenschaft methodisch, inhaltlich und organisatorisch neu ausrichten, da sonst die interdisziplinären Anforderungen nicht erfüllt werden können. Während das bisherige Reformverständnis von Staat vor allem auf die Gestaltung von Institutionen abzielte, geht es im E-Government um interdisziplinäre Forschungsfragen, da ja auch die Probleme der Praxis nicht monodisziplinär sind. Hierzu bedarf es einer Wissenschaft, die Informatik und Verwaltungswissenschaft vereint, die bisher in der deutschen Forschungslandschaft kaum entwickelt ist. Wichtige Handlungsfelder im Bereich der Wissenschaft sind deshalb überhaupt die Schaffung einer angemessenen Hochschulinfrastruktur sowie die Durchführung interdisziplinäre Forschungsprojekte.
Insgesamt werden zahlreiche Maßnahmenbündel vorgeschlagen, für die innerhalb der nächsten fünf Jahre ca. 13,5 Mio. Euro erforderlich sind. Im Vergleich zu anderen Projekten und Vorhaben ist das ein vergleichsweise geringer Betrag, da ein hoher Nutzen zu erwarten ist. Denn es wird nicht nur ein bislang vernachlässigtes Feld interdisziplinärer wissenschaftlicher Tätigkeit gefördert, sondern auch die praktische Umsetzung unterstützt, so dass mit weit reichenden Folgewirkungen zu rechnen ist.
Der Autor ist Mitbegründer und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Institute for eGovernment (
www.ifg.cc) an der Universität Potsdam und hat die Arbeitsgruppe „eGovernment-Forschungsplan“ in der Gesellschaft für Informatik koordiniert.