Österreich: von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion. Wichtiger Baustein des Musterverfahrens Meldebestätigung ist die Handysignatur. Ein Bericht von Dr. Reinhard Posch, Chief Information Officer Wien.


Österreichische e-Government-Lösungen gehören zu den europäischen Paradebeispielen erfolgreicher Umsetzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Verwaltung. Die Österreichische Bundesregierung wird mit der eGovernment Offensive 2003 sukzessive den Schritt von der reinen Information zur bürgernahen Transaktion in der öffentlichen Verwaltung vollziehen: Sämtliche Verfahren sollen bis Ende 2005 im Internet angeboten werden.

Nachhaltige e-Government-Lösungen müssen modular aufgebaut sein. Nur so ist es möglich, auf Änderungen von technischen und legistischen Rahmenbedingungen rasch und kostengünstig zu reagieren. Nicht mehr ganze Verfahren müssen neu programmiert werden, sondern einzelne Module können einfach ausgetauscht werden. Als e-Government Musterverfahren, wurde die Meldebestätigung herangezogen. Die wichtigsten Bausteine jedes elektronischen Verfahrens sind auch hier enthalten:

– Ausfüllen eines Antragsformulars im Web

– Sofern es das Verfahren erfordert, elektronische Identifikation der Person und Signatur am Antrag

– Elektronische Bezahlung der anfallenden Gebühren

– Elektronische Zustellung einer auch in Papierform weiterverwendbaren Erledigung

Styleguide für Antragsformulare

Formulare sollen in Zukunft immer dasselbe Erscheinungsbild haben, gleich von welcher Behörde sie angeboten werden. In den zwischen Bundes-, Ländern-, Städte- und Gemeindebehörden gemeinsam erarbeiteten Formular-Styleguide fließen regelmäßig die neuesten Erkenntnisse über Bedürfnisse von Anwendern und Anwenderinnen ein. Dadurch sollen einheitliche, leicht auszufüllende Formulare verwaltungsübergreifend sichergestellt werden.

Signatur am Antrag

Die elektronische Signatur ist die Grundlage verantwortungsbewussten, sicheren eGovernments. Identität und Authentizität von Personen – vor allem auch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft -, sowie Integrität von Schriftstücken muss sichergestellt sein. In Ergänzung des Konzepts Bürgerkarte wurde nun das Instrument der Verwaltungssignatur umgesetzt, das im kommenden österreichischen eGovernment-Gesetz auch verankert werden soll. Diese kann auch mit dem Mobiltelefon ausgelöst werden. Dadurch kann jeder am eGovernment mit einer bekannten und bewährten Technik ohne zusätzliche Installation von Software und ohne weitere Hardware teilnehmen.

Die Voraussetzung für die Anwendung der Signatur ist eine Registrierung auf Basis einer gesicherten Identifikation, bei der ein Signaturzertifikat und die Personenbindung erzeugt werden. Die Registrierung erfolgt bei der Anmeldung des Mobiltelefons. Nach diesem einmaligen Vorgang steht die Signatur als Mittel zur Identifikation und zum Unterschreiben von Anbringen allen e-Government-Anwendungen zur Verfügung. Das Auslösen der Signatur erfolgt durch Besitz (Chipkarte, Handy,…) und Wissen (Signatur-PIN) und ist damit sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Elektronische Bezahlung

Gebühren müssen bei der Abwicklung von Online-Verfahren ohne Medienbruch bezahlt werden können, wobei die erfolgte Bezahlung dem Verfahren ohne Nachbearbeitung zugeordnet werden können muss.

Elektronische Zustellung

Die elektronische Zustellung könnte zu einer ganz wesentlichen Applikation des e-Governments werden. Allein die Bundesministerien für Finanzen und für Justiz versenden in Österreich über 30 Millionen Schriftstücke pro Jahr. Bei derzeitigen Kosten von etwa 7 € pro konventioneller RSa/RSb Zustellung, aber auch in Bezug auf gewöhnliche Briefe der Behörde, ergeben sich hier enorme Einsparungspotentiale, wenn es gelingt die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme zu motivieren. Bürgerinnen und Bürger können in Zukunft persönliche Zustellungen ortsunabhängig einfach und unkompliziert zu jedem Zeitpunkt entgegennehmen. Die elektronisch verfügbaren Dokumente können somit jederzeit wieder für neue Internettransaktionen und mit der aufgedruckten elektronischen Signatur auch im normalen Amtsverkehr verwendet werden.

Der Prozess der Meldebestätigung

Die Meldebestätigung wird über das Portal help.gv.at beantragt. Bürgerinnen und Bürger rufen dort das Formular zum Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung auf. Danach sind folgende Schritte notwendig:

1. Entscheidung ob der Antrag mittels Bürgerkarte oder Bürgerkarte light gestellt wird.

2. Ausfüllen des Web-Formulars.

3. Bei erstmaliger Nutzung der Mobiltelefonsignatur Login am e-Government-Portal der österreichischen Mobilkom mittels Passwort und User ID. Damit wird dem Rechner mitgeteilt, welches Mobiltelefon der Kunde benutzen will.

4. Bürger autorisiert das Auslesen seiner Personenbindung und wird damit authentifiziert. Damit ist sichergestellt, dass eine Meldebestätigung nur für die eigene Person, nicht jedoch für Dritte angefordert werden kann.

5. Das vollständig ausgefüllte Formular sowie eine Information über die entstehenden Kosten werden angezeigt.

6. Die Signatur wird durch die Eingabe der Signatur PIN und des per SMS empfangenen Transaktionscodes ausgelöst.

7. Auswahl der Zahlungsmethode. Bei der Demonstration kommt die paybox, ein e-payment Verfahren auf Mobiltelefonbasis, zum Einsatz.

8. Im Browser des Users wird die Nachricht angezeigt, dass die beantragte Meldebestätigung in Kürze am Zustellserver abzuholen ist.

9. Identifikation am Zustellserver mittels Bürgerkarte oder Bürgerkarte light und Abholung des Bescheides. Auch hier wird mit der Signatur sichergestellt, dass nur an die eigene Person adressierte Schriftstücke eingesehen und geholt werden können. Optional wird in diesem Schritt der Behörde ein Zustellnachweis übermittelt.

Der Vorgang dauert max. 2 Minuten; die Online- Meldebestätigung mit Bürgerkarte, einer Chipkarte mit sicherer Signatur ist bereits verfügbar. Mit Verwaltungssignatur und Mobiltelefon befindet sich das Projekt in der Endphase an der bereits zahlreiche friendly User teilnehmen