Am 10. Juli 2007 war der Anwalt David Ziegelmayer zu Gast in der Blogsprechstunde von politik-digital.de in Kooperation mit den Blogpiloten. Er schreibt auf dem Blog der Kanzlei Lampmann und Behn über Abmahnungen, Urheber- und Internetrecht. Zum Thema Abmahnungen erklärte er den richtigen Umgang mit Abmahnungsbescheiden und wie Blogger sich vor ihnen schützen können.
Die besten Fragen und Antworten können Sie bereits hier nachlesen. Das vollständige Chat-Interview gibt es bei politik-digital.de
Stimmt es, dass immer mehr Rechtsanwälte sich auf Abmahnungen spezialisieren, weil man damit Geld schneiden kann und stimmt es, dass das meist eher unterbefähigte Rechtsanwälte – aus Not – machen?
"Na, das ist eine Einstiegsfrage. Ich kann in jedem Fall bestätigen, dass es eine starke öffentliche Aufmerksamkeit gibt. Sich „auf Abmahnungen zu spezialisieren" ist im Übrigen nicht so leicht, weil ich die Materien Wettbewerbs- und Urheberrecht für sehr kompliziert halte – das gilt vor allem im prozessualen Bereich. Ob es besonders viele „unterbefähigte" Anwälte gibt, mag ich nicht beurteilen. Das würde ich nicht am Rechtsgebiet festmachen. Übrigens: So lukrativ und einfach wie einige Mandate zum Beispiel im Arbeits- oder Scheidungsrecht ist dieses Gebiet nicht unbedingt. Ich will auch nicht verheimlichen, dass Abmahnungen auch eine Geldquelle für kämpferische Anwälte auf Seiten des Abgemahnten sein können, die ihre Mandanten oft in aussichtslose Prozesse schicken, weil sie sie in dem leider weit verbreiteten Glauben bestärken, dass eine „Abmahnung" an sich schon eine Form von Betrug sei."
Manchmal hat man den Eindruck, dass Abmahnungen als Werk des Teufels angesehen werden. Argumente wie „Damit werden ja nur kleine Unternehmen bestraft" oder „Das ist nur Umsatzmache von Anwälten, die Abmahnungen um ihrer selbst Willen versenden" hört man zuweilen. Halten Sie Abmahnungen für ein legitimes Instrument in unserem juristischen System? Erfüllt sie überhaupt irgendwelche Aufgaben?
"Rechtsgeschichtlich wurde das Instrument zur Vermeidung von Prozessen konzipiert. Man muss sich klarmachen, dass dies nach wie vor gilt: Eine Abmahnung ist nichts anderes als die Aufforderung „Lass es sein". Sie entlastet den Steuerzahler."
Nur wenn ein Urheber die „Früchte" seiner Arbeit genießen kann, besteht ein Anreiz, Urheber zu sein – sollte das Urheberrecht nicht aus diesem Grund noch strikter sein?
"Das ist der Gegenpol zu dem (…) Wunsch nach freier Verfügbarkeit geistigen Eigentums. Ich denke, irgendwo muss ein Ausgleich geschaffen werden. Das Urheberrecht ist bei uns bereits sehr strikt und urheberfreundlich. Ich halte es deshalb für wichtig, dass ein Bewusstsein für „virtuelles" Eigentum entsteht. Da ist die Welt aber komplett gespalten."