Dass ein MP3-Download – nicht nur wegen der verschiedenen Kampagnen gegen Raubkopierer – eine heikle Sache ist, musste man bei der “Deutschen Meisterschaft der Vierspänner” (das ist ein Pferdesport, by the way) im brandenburgischen Nundsorf erfahren. Bei der Siegerehrung wurde aus versehen die erste Strophe der Nationalhymne abgespielt. Die aber ist verboten. Auf CDs ist sie ergo gar nicht zu haben. Ein Helfer habe die Version aus dem Netz geladen hieß es später. Die Offiziellen waren entsetzt, ein SPD-Abgeordneter intervenierte und ließ die Musik abstellen. Ich kann nur sagen: Gut, dass das nicht die olympischen Speiel waren. Und die Moral von der Geschicht’: Hole deutsche Hymnen aus dem Netze nicht! (zumindest sollte man sie sich vorher mal anhören)
Eine kleine Anmerkund hierzu:
Die erste und zweite Strophe der Nationalhymne sind NICHT verboten! Dies wird zwar allgemein angenommen, ist aber definitiv falsch. Es steht lediglich geschrieben das bei offiziellen Anlässen die 3. Strophe zu spielen ist, ein Verbot der ersten beiden Strophen existierte bzw. existiert nicht!
Schade das die Deutschen so wenig über ihre eigene Nationalhymne wissen.