Das Kabinett hat am 18. April 2007 die Gesetzesvorlage zur Sicherung von Daten zu Telefon- und Internetverbindungen beschlossen. Nun muss der Bundestag entscheiden, ob der Entwurf Gesetz werden soll.
Gegenwärtig müssen Anbieter von Telefon- und Internetdiensten alle Daten sofort nach der Beendigung der Verbindung löschen. Nur zu Abrechnungszwecken ist die Speicherung der Verbindungsdaten bis zu 90 Tagen erlaubt, allerdings ohne die Standorte, IP- und E-Mail-Adressen der Nutzer. Im Falle einer Zustimmung des Bundestages, wäre die Sicherung dieser Daten bis zu einem halben Jahr möglich.