Die belgische Justizministerin Laurette Onkelinx erklärte letzten Freitag im belgischen Parlament, dass Belgien nichts gegen Kinderpornographie in der virtuellen Welt Second Life unternehmen kann. Alles, was mit virtuellen Kindern passiert, ist in Belgien nicht strafbar. Das heißt: Man kann in Second Life mit Kinderpornographie sogar Geld verdienen. Es gibt einfach keine Gesetze für virtuellen Sex mit virtuellen Kindern. Auch in den Niederlanden diskutiert man dieses Problem (Link auf eine niederländischsprachige Reportage. Pass auf: Manche Bilder können schockieren). Laut dem Psychologen Jos Buschman ist Second Life per Definition ein Übungsplatz für Pädophile. In den Niederlanden wird in der nächsten Zeit untersucht, welche Gesetzeshindernisse es gibt und was man dagegen machen kann.
Beide Länder stoßen damit eine interessante Diskussion an. Inwieweit kann man Gesetze in virtuellen (unechten) Welten anwenden? Schließlich könnten die virtuellen Kinder ja auch reale Erwachsene sein und anders herum. Kann man die virtuellen Avatare bestrafen?
wem tut das denn weh? wenn sich pädophile online befriedigen ist doch deren privatsache, oder? metadon, ballerspiele, alkohol und jetzt auch popkinder. hmm, mal sehen wo das hinführt.
Es ist klar, dass das in Second Life physisch niemandem weh tut. Auf jeden Fall ist es “besser” als mit echten Kindern. Ein großes Problem ist aber, dass Pädophile üben können, wie sie am besten Kinder oder Teenager verführen.