Second Life kommt nun auch bei den Parlamentariern an. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erklärt den Abgeordneten in einem zweiseitigen Dokument die wichtigsten Begriffe und Merkmale der virtuellen 3D-Welt.
Soweit ist das ja nichts Besonderes: In den letzten Wochen häuften sich die Second-Life-Berichte in praktisch allen Medien. Interessant an diesem Bericht ist aber der Hinweis auf die „virtuelle Gesetzeslosigkeit“, die den Autoren zufolge immer öfter zu „Verbrechen“ führt.
Besonders die Anmerkung über unerlaubten Waffengebrauch dürfte bei einigen Politikern Erinnerungen an die ungeliebten Killerspiele hervorrufen.
Da kann ich nur hoffen, dass keiner auf die Idee kommt, die digitalen Verbrechen zu verbieten. Wobei, nachdem Schweden schon die erste virtuelle Botschaft gegründet hat, käme Deutschland mit der ersten funktionstüchtigen Justizvollzugsanstalt in Second Life gar nicht so schlecht weg.