Die Große Koalition steht bei einem ihrer wichtigsten Gesetzespakete gegen Hetze im Internet vor einem Problem. Das Verfahren zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hängt in der Schwebe. Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Position als Bundespräsident die Aufgabe, jegliche bereits vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze zu signieren, damit diese in Kraft treten können. Im Fall des Gesetzes gegen die Hasskriminalität wurde das sogenannte Ausfertigungsverfahren jedoch vorerst außer Kraft gesetzt. Nun soll das Bundesinnenministerium ein separates Reparaturgesetz vornehmen, welches noch einmal durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss.
Seit Jahren lässt sich hinsichtlich der politischen Kommunikation im Internet eine zunehmende Verrohung erkennen. Speziell in den sozialen Medien gibt es unzählige aufgeheizte Debatten. Der Einwanderungszustrom, die Klimadebatte und nicht zuletzt die Corona-Pandemie – in kürzester Zeit hat sich Deutschland mit diversen Problemen auseinanderzusetzen. Die gleichermaßen große Aufmerksamkeit dieser Themen in den sozialen Medien verwundert kaum.
In Kommunikationskanälen, wie zum Beispiel Diskussionsforen, Facebook-Seiten oder Kommentarbereichen, kennen sich die Teilnehmer*innen in den seltensten Fällen persönlich. Dadurch werden grundsätzliche Normen des menschlichen Umgangs außer Acht gelassen. Wer gegen etwaige Verhaltensregeln verstößt, hat meist nichts zu befürchten, da die Nutzer*innen die Möglichkeit haben, ihr Profil zu anonymisieren. Dementsprechend ist die Hemmschwelle für Beleidigungen oder Lügen gering. Gesellschaftlich- oder politisch engagierte Menschen können zu Feindbildern werden. Diese Menschen werden unter Umständen nach politischen Äußerungen diffamiert oder erhalten im Extremfall Morddrohungen. Dadurch sinkt die Hemmschwelle für weitere, gleich gerichtete Äußerungen. Hier wird jedoch nicht nur das Persönlichkeitsrecht, sondern auch der politische Diskurs angegriffen bzw. infrage gestellt. Einige ziehen sich deshalb aus dem Diskurs zurück, wodurch freier Meinungsaustausch im Internet und damit die Meinungsfreiheit gefährdet wird. Eben jenes stellt jedoch einen Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Genau deshalb wird ein härteres Vorgehen gegen Hasskriminalität im Netz von nahezu allen Parteien grundsätzlich begrüßt.
Das Problem
Einige Stellen des vom Bundesjustizministerium kürzlich vorgelegten Gesetzes sollen verfassungswidrig sein. Dies bezieht sich vor allem auf die Meldepflicht der sozialen Netzwerke. So sollen diese privaten Unternehmen den Ermittler*innen Zugriff auf Bestandsdaten ermöglichen. Damit können diese ohne Anfangsverdacht die IP-Adresse, den Namen und die Wohnanschrift der jeweiligen Nutzer*innen einsehen. Erst vor wenigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die bereits bestehenden Zugriffsrechte des BKA für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel allerdings erst, nachdem der Bundestag und Bundesrat das Gesetz bereits beschlossen hatten. Aufgrund dieser rechtlichen Bedenken hat der Bundespräsident das Gesetz vorerst gestoppt.
Auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast, wie die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden sollen, äußerte sich der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesministerin der Justiz, Christian Lange, in der Plenarsitzung des 07. Oktober 2020. Die Bundesregierung arbeite demnach mit Nachdruck daran, einen veränderten Gesetzesentwurf vorzulegen. „Bei welchen Rechtsvorschriften konkret gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werde derzeit innerhalb der Bundesregierung noch geprüft.“, ließ Lange verlauten. Nun ist das Bundesinnenministerium dafür verantwortlich, das Gesetzespaket zu retten. Hierfür ist geplant, ein separates Reparaturgesetz vorzulegen. Dieses soll die erforderlichen Änderungen zur Verfassungskonformität bieten. Der gesamte Ablauf bleibt jedoch nicht frei von Kritik, da noch einiges an Handlungsbedarf besteht.
Gegenüber politik-digital.de äußerte sich Christof Stein, Pressesprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). „Mit punktuellen Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wäre es nicht getan. Das Gesetz ist mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte der Bürger*innen verbunden. […] Insofern ist schon die Grundkonzeptionen der Meldepflicht und der Rolle des Bundeskriminalamtes (BKA) aus Sicht des BfDI zweifelhaft.“, so Stein. „Im Übrigen ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne an vielen Stellen des Gesetzes nicht gegeben.“
Kritik von der Opposition
Kritik an diesem Ablauf gibt es vor allem aus den Reihen der Linken und Grünen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken standen schon lange im Raum, sodass auch vor der Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes mit diesem Ergebnis zu rechnen war.
„Die GroKo scheint einfach nicht lernfähig zu sein und wiederholt ein ums andere Mal die gleichen Fehler. Man ignoriert bisherige Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts und entwirft – erneut – ein verfassungswidriges Gesetz“, so die Netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anke Domscheit-Berg. „Der Entwurf erntet vielfache Kritik, die sachlich fundiert auf die Verfassungswidrigkeit hinweist.“
Die Linken-Politikerin kritisiert nicht nur den gesetzgeberischen Vorgang als solchen, sondern stellt einen neuen Ansatz in den Raum. Ihrer Ansicht nach verfehlt der Ausbau von Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden seinen Zweck. Sie fordert ein Demokratiefördergesetz, mit dessen Hilfe unter anderem demokratiefördernde Projekte und Initiativen langfristig finanziert und ausgestattet werden. „Im Mittelpunkt muss nicht die strengere Verfolgung von Straftäter*innen stehen, sondern dass Menschen nicht zu Straftäter*innen werden.“, so Domscheit-Berg.
Laut Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hätte diese Verzögerung verhindert werden können: „Wir Grünen schlugen daher in unserem Änderungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ein sog. „Zwei-Stufen-Modell“ vor, um ein grundrechtsschonenderes Meldesystem einzurichten.“ Diesem Modell zufolge soll der Sachverhalt dem Bundeskriminalamt zunächst in anonymisierter Form übermittelt werden. Die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an das BKA wird demnach nur bei einem gegebenen Anfangsverdacht erfolgen. Die betroffenen Daten werden hier allein für die Ermittlung des konkreten Sachverhalts kurz eingefroren und mit Abschluss des Verfahrens gelöscht. Damit ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung wirksam verhindert. „Dieser Vorschlag wurde allerdings, neben einigen anderen Verbesserungsvorschlägen von uns, von der Bundesregierung leider nicht aufgegriffen“, so Rößner.
Auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast verweist auf den Änderungsantrag und kritisiert die Bundesregierung: „Das ganze wird auch rechtsstaatlich immer unmöglicher, wenn jetzt zum Beispiel die Bundesregierung dem Bundespräsidialamt Versprechungen über Änderungen macht, die dann allerdings die erste Gewalt, nämlich der Bundestag, vorzunehmen hat.“
Die Themen Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Netz und auf der Straße bleiben weiterhin Probleme, die nicht nur die direkt Betroffenen etwas angehen, sondern auch eine allgemeine Gefahr für die Gesellschaft und Demokratie darstellen. Am Ende scheint die im besten Fall handwerklich unsaubere Arbeit der Großen Koalition vor allem für eines zu sorgen: Verlorene Zeit, um dem Problem sinnvoll entgegenzutreten. Das sieht auch Renate Künast so: „Was mich am meisten ärgert ist, dass als Reaktion auf die Ermordung des Regierungspräsidenten Lübcke und den Anschlag auf die Synagoge in Halle versprochen wurde, nun endlich mehr gegen den Rechtsextremismus zu tun. Durch diese Schlamperei jedoch ist ein Jahr danach immer noch nichts passiert.”
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