In anderen Ländern ist der Zugang zu freiem WLAN längst schon Alltag, egal ob in Flughafen, Cafés oder Großstädten. In Deutschland wird dieses Ziel wegen der Störerhaftung auf längere Sicht nicht erreicht werden. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Stefan Körner fordert in einem Gastbeitrag dieses “Supergrundrecht” von der Bundesregierung ein.
Vor rund zwanzig Jahren schien es nur eine Frage der Zeit, bis jedes Café, jedes Restaurant seinen Gästen den Internetanschluss per offenem WLAN so selbstverständlich zur Verfügung stellen würde, wie es Tageszeitungen ausliegen hatte. Es sah nach einer “goldenen Zukunft” im digitalen Zeitalter aus: Alles Wissen der Welt für jeden verfügbar, immer und überall. Aber die Geschichte entwickelte sich dann etwas überraschend anders.
Störerhaftung vernichtet Verbreitung freier Zugänge
Statt einer Verbreitung des freien Zugangs zum Netz für die Gäste gab es eine Verbreitung von Prozessen für die Inhaber der Anschlüsse. Cafébetreiber und Restaurantbesitzer mussten sich zuhauf für die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantworten. Die sogenannte Störerhaftung machte es für die Anschlussinhaber zu einem ziemlich unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko, ihren DSL-Anschluss per WLAN von ihren Gästen nutzen zu lassen. Unzählige Male standen Anschlussinhaber vor Gericht, um sich für ein paar über ihren Anschluss kopierte MP3-Dateien oder ähnlich banale Verstöße gegen das Urheberrecht zu verantworten, und mussten nicht selten vierstellige Beträge an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Damit war die Verbreitung freier WLAN-Hotspots praktisch vernichtet, bevor sie beginnen konnte.
Inzwischen gibt es für Hoteliers nur mit einer entsprechenden Infrastruktur aus geschützten Zugängen, verbunden mit der weitreichenden Protokollierung der Zugriffe, die einigermaßen sichere Möglichkeit, ihren Gästen einen Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Damit werden aber die Inhaber der Anschlüsse dazu gezwungen, wie eine Art Hilfspolizei auf ein regelkonformes Onlineverhalten ihrer Besucher zu achten.
Aber es sind nicht nur Hoteliers von der bedrohlichen Gesetzeslage betroffen. Auch private Wohngemeinschaften und sogar Schulen laufen Gefahr, für das Verhalten anderer in Haftung genommen zu werden. Der Gesetzgeber erwartet von ihnen allen, möglichst jeden Internetverkehr – Suchanfragen, private Nachrichten an Freunde und Familie, das Informieren über politische Themen und alles, was wir sonst noch im Netz erledigen – zu überwachen, um potentielles Fehlverhalten zu entdecken und zu unterbinden. Während niemand im Traum auf die Idee käme, die Post für den Inhalt eines Briefs oder die Telekom für den Inhalt eines Telefonats zur Verantwortung zu ziehen, scheint eben das beim Thema “Internet” für die Regierung selbstverständlich zu sein, da ihr wohl einfach das Verständnis dieser für sie offensichtlich immer noch recht neuen Technologie fehlt. Und was man nicht versteht, das macht eben Angst. Das kann man bei Privatleuten noch für verständlich halten, bei unserer Regierung sollten wir aber erwarten, dass solche Gefühle nicht in die Gesetzgebung Einzug halten.
Deutschland bleibt im internationalen Vergleich schwach
Diese Gesetzgebung unterscheidet Deutschland im Übrigen sehr deutlich von vielen anderen Ländern rund um den Globus. Dort nämlich ist es oft selbstverständlich, per Smartphone, Tablet oder Notebook überall über offene WLAN-Zugänge – häufig auch als WiFi bezeichnet – online zu gehen. Der erstaunte Blick internationaler Besucher, selbst in unseren Großstädten kein freies Netz vorzufinden, bietet immer wieder Anlass zur Fremdscham über unsere Regierung. Welche Bedeutung der Zugang zum Netz per WLAN weltweit hat, kann man vielleicht auch daran ablesen, dass Apple ganze Kategorien mobiler Arbeitsgeräte nur mit einem WLAN-Modul statt der hierzulande inzwischen aus der Not heraus etablierten UMTS-Verbindungen ausstattet.
Die Hoffnung, dass sich die Bundesregierung aus Union und SPD an ihre Wahlkampfversprechen erinnert und mit ihrer Arbeit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung trägt, hat sich spätestens mit der Veröffentlichung der so prominent vorgestellten wie inhaltlich dünn gestrickten Digitalen Agenda schlagartig erledigt. Die Große Koalition möchte im Rahmen ihrer Digitalen Agenda zwar grundsätzlich die Verfügbarkeit und die Verbreitung von mobilem Internet via WLAN verbessern. Dafür gibt sie an, die Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter wie Flughäfen, Hotels und Cafés verbessern zu wollen. In der finalen Fassung der Agenda wird der Vorstoß allerdings dahingehend wieder eingeschränkt, dass “die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen” sollen. Keine Rede mehr ist vom globalen Anspruch, in deutschen Städten mobiles Internet “für jeden verfügbar zu machen” und die “Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren”. Die “Digitale Agenda” der Bundesregierung ist in dieser Hinsicht sogar im Vergleich zum Koalitionsvertrag ein Rückschritt und die Hoffnung an dieser Stelle wohl vergebens.
Forderung an die Regierung: Störerhaftung beseitigen!
Zusammenfassend bleibt die klare Forderung an die Regierung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Ankündigung der Digitalen Agenda hinaus vorzunehmen und die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung an dieser Stelle zu korrigieren und das typisch deutsche Konstrukt der Störerhaftung zu beseitigen. Damit Gastgeber ihren Gästen auch hierzulande überall auf die Frage nach einem “free WiFi” mit “aber selbstverständlich!” antworten können. In einer digitalisierten Gesellschaft ist der Zugang zur Digitalen Welt eben kein “nice to have” sondern so etwas wie ein Supergrundrecht – oder zumindest so wichtig, dass wir uns wirklich darum kümmern müssen.
Bild: Dayna Bateman