Wie uns die Digitale Agenda flächendeckenden Internetzugang verspricht und warum dahinter kein ganzheitliches Konzept steht.
Flächendeckender Internetzugang mit 50 Mbit/s bis 2018. So avisiert es die Digitale Agenda, die am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Wer hier ein Déjà-vu hat, erinnert sich vermutlich an die Breitbandstrategie der Bundesregierung von 2009, die damals noch federführend vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt wurde. Nun mag man den Autoren aufgrund dieser Redundanz mangelnde Ambitionen vorwerfen, die fünf Jahre alten Pläne zu optimieren; allerdings beruhigt doch, dass uns angesichts der Entwicklungen digitaler Infrastrukturen keine Korrektur nach unten präsentiert wurde.
Immerhin, die Bundesregierung lebt bereits in einem gut vernetzten Deutschland:
„Was noch vor kurzem Zukunftsvision war, ist heute in Deutschland alltäglich und aus dem Leben der Menschen nicht mehr wegzudenken: Jeder kann an nahezu jedem Ort elektronisch kommunizieren, Informationen abrufen sowie Produkte und Dienstleistungen im Internet kaufen und sich online fortbilden.“
Auch wenn dies mitnichten dem Alltag aller deutschen Nutzer entspricht, drängt sich dem geneigten Leser die Frage auf, wofür es dann noch einer Digitalen Agenda bedarf. Die Antwort kommt prompt: um den zunehmenden Datenströmen, die einen regelrechten „Daten-Tsunami“ entfachen, juristisch, gesellschaftlich und infrastrukturell zu begegnen.
Eine Agenda auf Zeit
Letzteres zielt insbesondere auf den Bedarf nach flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzen ab. Nun kann man sich darüber streiten, ob eine Downloadgeschwindigkeit von 50 Mbit/s tatsächlich noch als superschnelles Internet zu bezeichnen ist. Perspektivisch wohl eher nicht. Und da die über das Internet übertragene Datenmenge wohl auch nach 2018 ansteigen wird, lohnte es auch für die Politik, vorauszudenken. Technologiemix ist hier das omnipräsente aber im vorliegenden Kontext passende Stichwort.
Nicht nur Festnetz-Internet, sondern ebenso mobile Lösungen sollen helfen, eine flächendeckende Breitbandversorgung zu gewährleisten. Mit Blick auf die genannte Prognose wäre es sinnvoll, hier Technologien zu fördern, die auch weit jenseits der 50 Mbit/s einsetzbar und gegebenenfalls erweiterbar sind. Die aktuelle Vectoring-Regulierung der Bundesnetzagentur führt diesen Gedanken jedoch ad absurdum, setzt sie doch auf ein wettbewerbsrechtlich kritisches „letztes Aufbäumen der Kupfertechnologie“. Hier besteht noch Harmonisierungsbedarf zwischen politischem Anspruch und administrativer Wirklichkeit.
Leistungsstarke Glasfasertechnologien hingegen scheinen bei der Erstellung der Digitalen Agenda zwischen Sicherheit und Wirtschaftswachstum verloren gegangen zu sein, werden sie doch nicht ein einziges Mal erwähnt. Angesichts der seit Monaten kursierenden Kostenmodelle und (Un-)Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die insgesamt zwischen 20 und 80 Milliarden Euro Investitionsbedarf attestieren, verwundern uns die Internetminister daher doch sehr. Das im Raum schwebende Veto des Finanzministers hingegen erklärt schnell die pekuniäre Zurückhaltung hinsichtlich staatlicher Investitionen in den lange beschworenen Wachstumsmotor Breitband.
Daher müssen erneut die Mitverlegung von Telekommunikationslinien sowie stärkere Anreize für private Investitionen herhalten. Das ist nicht neu, sieht doch das Telekommunikationsgesetz (TKG, §77c) die bauliche Mitnutzung bei Straßen des Bundes bereits vor. Länder und Kommunen werden hier noch nicht berücksichtigt, weswegen abzuwarten bleibt, wie der Bund an dieser Stelle nachsteuern will, haben doch gerade sehr ländliche Räume – wie wir erstaunt lesen – Interesse an einem schnellen und unkomplizierten Netzausbau. Hinzu kommt, dass eine klare Idee von „Fibre To The Home oder Fibre all the way To The Home“ (FTTH) sowie konkrete Ausbauprojekte für Glasfasernetze angesichts der zahlreichen Internet of Things-Fantasien der Bundesregierung eine logische Konsequenz gewesen wären. Aber auch das bleibt uns das Papier schuldig.
Doch nicht nur dort, wo bereits breitbandiger Internetzugang vorhanden ist, lohnt es über einen Mix von Zugangsmöglichkeiten nachzudenken. Eduroam zum Beispiel ist ein Vorzeigeobjekt der digitalisierten Wissenschaftslandschaft. Hieran lässt sich anknüpfen, indem Potenziale auch im nichtakademischen Bereich geschaffen werden. So findet sich in der Digitalen Agenda eine Regelungsabsicht im Hinblick auf die Störerhaftung, die ihren Platz ebenso im Themenfeld Internetzugang beansprucht – und zwar unter dem Stichwort Zugangsmix. Denn darum wird es in Zukunft gehen: vielfältige Zugänge zu schaffen, um die Angebote des Internets adäquat und flächendeckend zu nutzen. Einen Gesetzesentwurf zu öffentliche WLANs dürfen wir daher „in Kürze“ erwarten.
Das naheliegende Thema Netzneutralität jedoch könnte in seiner Konkretheit nicht peripherer erwähnt sein. Über Monate hinweg konnten wir öffentliche Expertenbefragungen im Ausschuss Digitale Agenda sowie Diskussionsveranstaltungen im Wirtschaftsministerium zum Für und Wider von Netzneutralität und Spezialdiensten verfolgen. Einziges Desiderat daraus ist die Absicht zur gesetzlichen Verankerung und eine Fortsetzung der Diskussionen. Bis zur konkreten Umsetzung, von der nicht klar ist, wann sie auch nur entworfen werden soll, dürften uns also noch zahllose solcher Veranstaltungen im Ungewissen lassen.
2017 – Und dann?
Beim Ausbau der wichtigen Zugangsinfrastruktur wird es in Zukunft nicht reichen, positive Anreize zu setzen, um die demografische und regionale digitale Spaltung zu bremsen. Vielmehr steht der Bund – und mit ihm ein prinzipiell zuständiger Minister – in der Verantwortung, die Versorgungsfähigkeit lokaler und bürgerinitiativer Breitbandprojekte, die oftmals direkt auf Glasfaser setzen, durch nachhaltige Rahmenbedingungen und den Zugang zu günstigen Fördermitteln zu gewährleisten. Insgesamt kommt es neben dem Technologie- und dem Zugangsmix also auch auf einen Mix an Akteuren an, um Deutschland bedarfsgerecht und effizient in die flächendeckend vernetzte Zukunft zu steuern.
Konkrete Fahrpläne, wie sie zum Beispiel die europäische Digitale Agenda bereithält, bleiben insgesamt jedoch vage. Hier wird es bei den kommenden Gesetzgebungen auf die konkrete Umsetzung sowie die Einbindung der Endnutzer-Perspektive ankommen. Bis dahin bleibt die Agenda zunächst, was sie ist: ein Aufgabenheft im Konjunktiv. Wer allerdings die Lösung aller Baustellen der digitalen Welt in einem Dokument und noch dazu aus der Feder unterschiedlicher Ressorts erwartet hat, darf nicht enttäuscht sein, dass diese Fantasie sich nicht erfüllt hat. Vielmehr sind nun unsere Netzpolitiker – auch im Ausschuss Digitale Agenda – gefragt, den gesetzlichen Rahmen für den Netzausbau kongruent und nachhaltig zu gestalten.
Foto: Hans
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