Die sozialen Medien kochen diese Woche über mit emotionalen Debatten zu der Situation im Nahen Osten und in der Ukraine. Passend dazu geht es diesmal im Video der Woche um Meinungsmache und Meinungsmanipulation im Netz. Damit alle Deutschen ihre Meinung kundtun können, plant die Regierung den Breitbandausbau bis 2018 – im jetzt durchgesickerten Entwurf zur Digitalen Agenda. Sind Frauen-Konferenzen ein probates Mittel, um ihre Zahl in der Technikbranche zu erhöhen? Gegen geheimdienstliche Überwachung darf nur klagen, wer sie beweisen kann. Unsere Presseschau dürfen Sie ohne Beweise lesen.

Video der Woche


Meinungsmache und Meinungsmanipulation sind ein großes Problem im Internet. Die aktuellen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten zeigen eindrucksvoll den Kampf um Meinungshoheit und Deutungshoheit von politischen Ereignissen. In ihrem Sonntags/Störer greifen die Macher von Stör/Element dieses Thema auf. Sie berichten, wie Wikipedia versucht, sich gegen Manipulationen per Tweet-Bots zu wehren, und stellen sich vor, welche Werkzeuge dem britischen Geheimdienst GCHQ zur Meinungsbeeinflussung zur Verfügung stehen könnten.

Entwurf zur Digitalen Agenda der Bundesregierung

Anfang dieser Woche ist ein erster Entwurf zur Digitalen Agenda der Bundesregierung durchgesickert. Im Tagesspiegel stellen Simon Frost und Antje Sirleschtov die Eckpunkte des „Tüftelns am Neuland“ vor und haben die Stimmen von Wirtschaftsverbänden und Opposition zu dem Strategiepapier eingeholt. Ihr leider wenig überraschendes Fazit: Die Erwartungen wurden nicht erfüllt.
tagesspiegel.de

Streit um die Snippets

Die VG Media, ein Zusammenschluss zwölf großer deutsche Verlage, möchte Google gerichtlich zwingen, Snippets ihrer Artikel anzuzeigen.Für die Darstellung muss Google dann wiederum laut Leistungsschutzrecht Geld an die Verlage abdrücken. Jakob Steinschaden erklärt für die Netzpiloten, wieso das zu kurz gedacht ist und die Verlage bald abhängig von Facebook und Twitter sein dürften.
netzpiloten.de

Das Internet schafft Gesellschaften, indem es alte zerstört

Für die Frankfurter Rundschau beantwortet Arno Widmann die Frage „ob die digitale Revolution unsere Gesellschaft gefährdet“. Er erklärt in seinem Artikel „Die letzte Chance“, warum die digitale Revolution für ihn mit dem Verlust von Meinungshoheit einhergeht, sie es uns aber andererseits ermöglicht, neue Gesellschaften zu schaffen.
fr-online.de

We can do it!

Obwohl die digitale Revolution die Arbeitswelt revolutioniert, – Stichwort Home Office, flache Hierarchien, flexible Arbeitszeiten – steigen viele Frauen auf der Karriereleiter der Tech-Welt irgendwann aus: Die Mechanismen der analogen Welt scheinen auch digital wirksam zu sein. Gegenbewegungen, die den Frauenmangel analysieren, bewerten und auch bekämpfen, sind notwendig. Ob es aber dauerhaft konstruktiv ist, das isoliert von den männlichen Kollegen zu tun, darf mit Recht bezweifelt werden.
sueddeutsche.de

Digitale Missverständnisse

Wahlvolk und Politik reden manchmal aneinander vorbei. Das gilt allerdings auch im Internet, genauer: im Internetwahlkampf. Eine Studie der FU Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem unterschiedliche Erwartungen das Problem sind. Während Parteien und Kandidaten im Netz versuchen, komplexe Sachverhalte zu erklären, wollen die User „nur“ deren Meinung erfahren. Informationsaufbereitung dagegen wird von den Medien erwartet. Vielleicht auch deswegen sind die Online-Wahlkämpfe in Deutschland noch immer nicht wahlentscheidend.
politik-kommunikation.de

Abstrakte Betroffenheit

Der Berliner Anwalt Niko Härting hat gegen die Überwachungspraktik des Bundesnachrichtendienstes geklagt und ist mit dieser Klage gescheitert – nicht zulässig, so das Urteil der Richter. Interessant jedoch: Prinzipiell gibt das Gericht zu, dass schon die Erhebung von Metadaten über den E-Mail-Verkehr einer Person einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte darstellt. Nur muss die Person eben beweisen können, dass konkret sie betroffen ist. Oder juristisch ausgedrückt: „Die abstrakte Möglichkeit einer Betroffenheit reicht nicht.“
internet-law.de
Koautor: Lukas Böhm
Foto: Screenshot
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