Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel am 4. Juni in der Digitalen Bürgersprechstunde für einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung aus.

Der Justizminister Heiko Maas lehnt einen solchen Alleingang ab. Wir haben Halina Wawzyniak (Linke) zu Grindels Aussage und einem möglichen nationalen Alleingang befragt.

Frau, Wawzyniak, wie stehen Sie zu dem Vorstoß von Herrn Grindel?

Ich lehne den Vorstoß von Herrn Grindel ab. Leider kommt er nicht allzu überraschend. Dass es sowohl in der Union als auch in der SPD einige Fans der Vorratsdatenspeicherung gibt, ist zumindest nichts Neues. Ich frage mich, wann Herr Grindel und seine Koalitionskollegen in der Realität ankommen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist eindeutig. Ich erkenne darin jedenfalls keine Möglichkeit einer wie auch immer gearteten Vorratsdatenspeicherung, die mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar wäre. Und selbst wenn es einen Spielraum gäbe, müsste – angesichts der seit einem Jahr bekannten Massenüberwachung durch Geheimdienste – jedem klar sein, dass unser Rechtsstaat und unsere Demokratie kein Plus an Überwachung vertragen können, ohne erheblichen Schaden zu nehmen.

Rechnen Sie mit einer nationalen Regelung, wenn immer mehr Stimmen aus der CDU-Fraktion einen deutschen Alleingang fordern?

Jahrelang haben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Angst vor Strafzahlungen wegen Nicht-Einhaltung der nun für nichtig erklärten EU-Richtlinie geschürt. Dieselben Leute wollen nun einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta in Kauf nehmen? Das ist doch absurd. Ich hoffe sehr, dass sich nicht nur in der Union, sondern auch bei der SPD die Vernunft durchsetzt. DIE LINKE wird jedenfalls jedem Versuch, die Überwachung der Bevölkerung auszuweiten, entschiedenen Widerstand entgegensetzen.

Bilder: oben: marsmet548 (CC BY-NC-SA 2.0)

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