Zehn Jahre war Peter Schaar Deutschlands oberster Datenschützer. In seiner Zeit ist das Amt vom verwaltenden Beamtenposten zum Politikum geworden. Inmitten der Offenlegung des umfassendsten Überwachungsskandals in der Geschichte endet heute seine Amtszeit. Die Grünen haben ihn in der vergangenen Woche mit einer Mischung aus Diskussionsveranstaltung und Empfang verabschiedet.
Nahezu die gesamte Prominenz der Partei war vergangenen Mittwoch angetreten, um mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Rückblick auf dessen Amtszeit zu wagen und über die Zukunft von Datenschutz und Demokratie zu diskutieren. Katrin Göring-Eckardt, Vorsitzende der Bundestagsfraktion, leitete den Abend mit dem Titel „Freund hört mit!?“ im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ein. Ihr Ko-Vorsitzender Anton Hofreiter hielt die Laudatio und der Netzpolitiker Konstantin von Notz kümmerte sich um die Moderation. Auch Renate Künast, Cem Özdemir und Christian Ströbele waren zum Abschied von Schaar gekommen.
Teilerfolge trotz Abhängigkeit
Peter Schaar ist studierter Volkswirt und hatte bereits Ämter als Vorstandssprecher der Grünen Hamburg und stellvertretender Datenschutzbeaufragter der Hansestadt inne, bevor er 2003 auf Vorschlag der Partei unter der rot-grünen Koalition zum Bundesbeauftragten für Datenschutz gewählt wurde. 2008 wurde er dann mit einer großen Mehrheit wiedergewählt. Diese breite Unterstützung bröckelte zuletzt, da Schaar sich gerade im Laufe des von Edward Snwoden offen gelegten Überwachungsskandals in starker Opposition zu der Regierung und vor allem zum Innenministerium positionierte. Dabei ist sein Amt personell wie finanziell von diesem abhängig. Rückblickend meinte Schaar an dem Abend, dass er zwar viele Entwicklungen habe beeinflussen können, allerdings nicht genügend Ressourcen und die nötige Unabhängigkeit zur Verfügung gehabt habe, um wirklich effektiv arbeiten zu können. Dennoch, der elektronische Personalausweis musste wegen Schaar ohne Fingerabdruck auskommen, und auch bei der neuen Gesundheitskarte konnte er Teilerfolge erringen, wie er in einem ausführlichen Interview mit dem Deutschlandfunk betonte.
Sowohl in diesen beiden Fällen, als auch beim ersten Beschluss einer Vorratsdatenspeicherung 2007 stellte Schaar sich nicht grundsätzlich dagegen, sondern bemühte sich um Kompromisse, was ihm auch viel Unmut einbrachte. „Ich habe mir da viel Kritik anhören müssen“, erinnert sich der scheidende Bundesbeauftragte in seiner Abschiedsrede.
Es geht um Grundrechte und Selbstbestimmung
Dass Schaar dennoch insgesamt parteiübergreifend viel Respekt entgegengebracht wurde, beweist auch die Auszeichnung seines Buches „Das Ende der Privatsphäre“ zum politischen Buch des Jahres 2008 durch die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung. In diesem warnt er vor der Bedrohung der Privatsphäre durch staatliche Überwachung. Auch bei seinem Abschied ist es ihm wichtig zu betonen, dass Privatsphäre nicht mit „allein gelassen werden“ gleichgesetzt werden dürfe, sondern eine wichtige Voraussetzung für Selbstbestimmung sei. Für Schaar verdecken die Begriffe Datenschutz und Privatsphäre mit ihrer trockenen Sperrigkeit die Themen, um die es geht: Grundrechte und Selbstbestimmung.
Allerdings wirkt auch der Verwaltungsmensch Schaar selbst im Vergleich zu seinen Ko-Diskutanten, Rena Tangens vom Digitalcourage e.V. und Netzaktivist Jacob Appelbaum, recht bürokratisch-sachlich. Nichtdestotrotz ist es wohl auch zu einem gutem Teil dem Bundesbeaufragten zuzuschreiben, dass der US-Aktivist Appelbaum erstaunt konstatieren kann, „wie informiert die Bevölkerung, und wie uninformiert die Bundesregierung ist“.
Blick in die Zukunft
Mit Blick auf die Zukunft sieht der Gewürdigte an diesem Abend vor allem drei Baustellen für den oder die Nachfolger/in: Es müsse mehr Verschlüsselung gefördert und eingesetzt und in diesem Zusammenhang auch über die Pflichten von Anbietern von Telekommunikationsleistungen neu diskutiert werden. Zudem sei die Arbeit am bestehenden Recht wichtig, doch müsse diese notwendigerweise inter- oder supranational geschehen. Schaar betont dabei vor allem die EU-Datenschutzverordnung und die UN-Resolution zum Schutz der Privatsphäre, die er als „erste Schritte in die richtige Richtung“ bezeichnet.
Die Beweispflicht müsse dabei stets bei denjenigen liegen, die Grundrechte einschränken wollten, und nicht andersherum. Gerade das „Anlasslose“ bereite ihm Sorgen, meint Schaar in Richtung der Sicherheitspolitiker und Geheimdienste und moniert eine schlicht nicht funktionierende Kontrolle der Geheimdienste: „Niemand hat ein vollständiges Bild“. Eine öffentliche Kontrolle der Geheimdienste sei unabdingbar, denn „deren Liebe brauchen wir nicht“, wie Schaar mit Verweis auf den Ausspruch des früheren Stasi-Chefs Erich Mielke ruft.
Besonders bemerkenswert ist Schaars Forderung nach dem Schutz aller Menschen vor der „Liebe“ der Geheimdienste unabhängig von ihrer Herkunft und Staatsangehörigkeit. Da Geheimdienste nach aktuellem Recht sowohl Nicht-Bürger ohne Einschränkung überwachen, als auch Daten miteinander austauschten dürften, sei ein effektiver Schutz notwendigerweise universell und nicht auf die eigenen Bürger beschränkt.
Die Anforderungen an den oder die Nachfolger/in sind also sehr hoch: internationale Datenschutzabkommen, öffentliche Kontrolle der Geheimdienste, universeller Schutz vor Überwachung. Und dann ist da ja noch der andere Teil des Amtes, die Informationsfreiheit. Peter Schaar macht an dem Abend deutlich, dass diesen Anforderungen seiner Erfahrung nach nur ein/e Bundesbeauftragte/r entsprechen könne, der oder die nicht mehr abhängig vom Bundesinnenministerium und den dortigen Sicherheitspolitikern sei.
Bild: hise42 (CC BY-NC-SA 2.0)