In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der Einsatz von Wahlcomputern 2009 für verfassungswidrig erklärt. Bedeutet dies, dass Volksabstimmungen per E-Voting auch in naher Zukunft ausgeschlossen sind? Prof. Dr. Peter Purgathofer von der Uni Wien bejaht dies, während sich Prof. Dr. Rüdiger Grimm von der Uni Koblenz-Landau die technische Realisierung solcher Online-Wahlen vorstellen kann.
Im digital sehr umfassend vernetzten Estland können die Wähler ihre Stimme bei den landesweiten Parlamentswahlen bereits seit 2007 auch per E-Voting abgeben. Hierzulande wird solch einer Praxis nicht nur mit größerer Skepsis begegnet, sondern auch mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bei der Bundestagswahl im Jahre 2005 eingesetzten Wahlcomputer sowie die Bundeswahlgeräteverordnung zuletzt für verfassungswidrig, da nach dem damaligen Verfahren nicht sichergestellt werden konnte, dass eine abgegebene Stimme unverfälscht und nachvollziehbar erfasst wird. Es reiche nicht aus, dass die Bürger dem System lediglich vertrauen, sie müssten seine Funktionsfähigkeit auch überprüfen können (Stichwort: Richtigkeitskontrolle). Auch der Chaos Computer Club (CCC) zeigt sich ablehnend gegenüber dem E-Voting bei Volksabstimmungen.
Parlamentswahlen per E-Voting könnten eine ortsunabhängige Wahl ermöglichen: sei es für im Ausland lebende Deutsche, für körperlich eingeschränkte Menschen oder Bürger, die ihre Stimme lieber im eigenen Wohnzimmer statt in der Wahlkabine abgeben. Wenn die technische Zuverlässigkeit des Systems garantiert wäre, könnte die elektronische Stimmabgabe auch einer Wahlmanipulation und einer Fehlauszählung entgegenwirken. Der gesamte Wahlprozess wäre unbürokratischer, unkomplizierter und kostensparender. Doch vor allem auf technischer Ebene gibt es noch viele berechtigte Bedenken. Diese werden auch von unseren beiden Autoren geteilt, mit dem feinen Unterschied, dass Prof. Grimm äußerst optimistisch auf die Informatik setzt, während Prof. Purgathofer ein grundsätzliches Problem mit dem E-Voting bei Volksabstimmungen hat.
Pro-Standpunkt Prof. Dr. Rüdiger Grimm
Online-Wahlen – eine positive Perspektive
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und aufgrund unserer Anforderungen an die Sicherheit und Beherrschbarkeit müssen wir heute parlamentarische Online-Wahlen ausschließen. Das Internet ist zwar ein Alltagsmedium unserer Kommunikation geworden, von sozialen Netzen über Online-Einkauf bis hin zum Homebanking. Aber die Sicherheitsrisiken von Online-Wahlen sind insofern nicht zu beherrschen, als wir noch kein bequem handhabbares Instrument haben, mit dem alle Nutzer die korrekte Durchführung von Wahlen unabhängig vom Online-System und unabhängig von ihren Betreibern prüfen können. Denn die innere Funktionalität eines IT-Systems – und ist es noch so sicher implementiert – erscheint der breiten Laienöffentlichkeit undurchschaubar. Auf deren Kontrolle kommt es aber gerade an, wie das Bundesverfassungsgericht am 3. März 2009 festgestellt hat. Nun kann man auf diese Lage reagieren, indem man auf ewig die Finger von Online-Wahlen lässt. Man kann aber die Forderung des Bundesverfassungsgerichts zur zuverlässigen Überprüfung einer Wahl durch die Öffentlichkeit produktiv annehmen. Dieser zweite Weg stellt die folgenden beiden Aufgaben an die Informatik: erstens das so genannte TÜV-Modell, d.h. die Sicherheitsüberprüfung des Gesamtsystems durch Fachexperten vor seiner Nutzung; zweitens die öffentliche Kontrolle jederzeit während und nach der Wahl, wodurch auch nicht technisch versierte Nutzer die korrekte Durchführung der Wahlhandlung einschließlich der Stimmabgabe, der Speicherung der Stimmen in der Urne und der Auszählung feststellen können. Die Kontrollinstrumente müssen Alltagsinstrumente sein, die auch in anderen Anwendungen zuverlässig erprobt sind und die von unabhängigen Herstellern frei auf dem Markt angeboten werden, so wie der Kugelschreiber zum Ausfüllen papierner Stimmzettel ein erprobtes Alltagsgerät ist. Ich halte beide Aufgaben nicht nur für erfüllbar, sondern die Informatik ist auf diesem Wege bereits erheblich fortgeschritten, so dass sie guten Gewissens in Aussicht stellen kann, Online-Wahlsysteme zu entwerfen, die sicherer, durchschaubarer und besser in ihrer korrekten Ausführung kontrollierbar sind als herkömmliche Papier-und-Urne-Wahlen. Sie erhöhen das Prinzip der Allgemeinheit der Wahl sogar noch besser als die Briefwahl, da das Internet keine Orts- und Zeitbeschränkungen mehr kennt. Zu ihrer Ausführung wird uns das Alltagsinstrument Internet eines Tages so selbstverständlich sein wie heute der Umgang mit Papier und Kugelschreiber.
Contra-Standpunkt Prof. Dr. Peter Purgathofer
Schon 2009 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Wahlcomputern für verfassungswidrig befunden. Auch das österreichische Verfassungsgericht hat in einem Urteil vom 13. Dezember 2011 dem Einsatz von Online-Votingsystemen eine klare Absage erteilt. Für mich gibt es viele Gründe, gegen Online-Voting aktiv zu sein. Das dem österreichischen Urteil zugrundeliegende Argument der Intransparenz solcher Systeme ist dabei ein wesentliches, ein ebenso gewichtiges Problem sehe ich jedoch ganz allgemein im Prinzip von Distanzwahlverfahren, mit dem die Verantwortung für die geheime und unbeeinflusste Stimmabgabe an den Wähler/die Wählerin abgetreten wird, ohne dass garantiert werden kann, dass diese/r die Verantwortung wahrnehmen kann (geschweige denn will). Wir müssen aber leider davon ausgehen, dass die geheime und unbeeinflusste Stimmabgabe zurzeit weder sozial noch technologisch sichergestellt werden kann. Das Abtreten dieser Verantwortung ist daher schlicht verantwortungslos – das haben Verfassungsrechtler auch schon wiederholt festgehalten. Ein wesentlich grundlegenderes Argument gegen die elektronische Stimmabgabe bei geheimen Wahlverfahren – also auch bei Volksabstimmungen – ist für mich jedoch die Unmöglichkeit, die Trennung von Stimme und Identität nachvollziehbar und verständlich zu machen. Das liegt nicht an den grundsätzlichen mathematisch-kryptographischen Verfahren, die das schon garantieren würden, es liegt in der Notwendigkeit, der Umsetzung dieser Verfahren vertrauen zu müssen. Ein kurzer Blick auf die Trennung von Identität und Wählerwille bei der Papierwahl zeigt uns ein ebenso einfaches wie elegantes Verfahren: Die Identität der Wählerin wird zuerst per Ausweis von einer Wahlkommission festgestellt. Dann tritt die Wählerin mit ihrem Stimmzettel in eine Wahlzelle, macht dort ihr »Kreuzerl« und steckt den Stimmzettel in ein anonymes Kuvert, das sie in weiterer Folge, wieder vor den Augen der Wahlkommission, in eine Wahlurne wirft. In diesem Moment werden Wählerwille und Identität nachvollziehbar und unwiderruflich getrennt (vorausgesetzt, die Zahl der Wähler/innen ist groß genug). Dieser Vorgang ist für jede Wählerin/jeden Wähler, jeden Beobachter/jede Beobachterin verständlich und nachvollziehbar. Wesentlich dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt in diesem Verfahren irgendwer (außer der Wählerin) sowohl Identität als auch Wählerwille gleichzeitig kennt. Genau das kann mit elektronischen Wahlsystemen niemals garantiert werden. Das System bzw. der Rechner, an dem wir unsere Stimme abgeben, muss nämlich sowohl unsere Identität überprüfen als auch unsere Stimme übertragen. Es gibt also im Gegensatz zu Papierwahlen eine Instanz außerhalb der Wählerin, die beides kennen kann. Hier helfen weder bessere Kryptographie, sicherere Systeme noch Open Source: Es gibt zurzeit (und vermutlich auch in der Zukunft) keinen Weg, für alle verständlich, nachvollziehbar und glaubwürdig zu zeigen, dass diese beiden Informationen nicht zusammengeführt und dann gespeichert oder übertragen werden. Dabei muss nicht einmal die Wahlsoftware selbst zuschlagen – es reicht ein beliebiges Stück passender Schadsoftware, und unser geheimes Wahlrecht ist kompromittiert. Ich lehne daher jede Form von elektronischen Wahlen mit geheimer Stimmabgabe ab.
Das Thema ist doch schon lange megatot. Die Diskussion ist doch fast Leichenschändung 🙂
Die Online-Wahlversuche haben sich doch schon vor über 10 Jahren nicht durchgesetzt, als die Osnabrücker Lehrstühle mit An-Instituten ganz groß raus kommen wollten und dann ganz klein bei gaben.
Sie haben sich nicht durchgesetzt. Ebensowenig wie Micropayments. Internet ist so. Entweder etwas setzt sich innerhalb von drei Monaten durch oder gar nicht. Man kann es glauben oder Steuern verschwenden.
Welchen Nutzen soll es haben, alle paar Jahre tote Pferde reiten zu wollen? Zeilengeld? Ist doch auch schon literarisch abgearbeitet: Andreas Eschenbach gibt es doch schon als Taschenbuch zur Onlinewahl:
http://www.amazon.de/Ein-K%C3%B6nig-f%C3%BCr-Deutschland-Roman/dp/3404160185/
@Jan Dark ich stimme grundsätzlich zu: es gibt keinen unpassenderen moment als diesen, über solche dinge zu diskutieren. scheinbar erlahmt ist jede initiative, computergestützte wahlverfahren um- oder durchzusetzen.
ihren optimismus teile ich allerdings nicht. das thema wird uns noch lange beschäftigen. in diesem sinne halte ich es für wichtig, die argumente im umlauf zu halten, die rhetorischen fertigkeiten zu trainieren und nicht darauf zu vergessen, warum e-voting abgelehnt wurde. das hat mmn nämlich nichts damit zu tun, dass es sich nicht schnell genug durchgesetzt hat, sondern damit, dass es in der technosozialen realität schlicht unmachbar und damit gefährlich und zu vermeiden ist.
ps: zeilengeld hab ich übrigens keines bekommen.
@Peter Purgathofer
Ich bin da in meinem Urteil härter geworden. Die Diskussion von Technikern, ob irgendwas sicher ist oder nicht, lenkt vom Business Case ab. Drei Beispiele:
1.) Micropayment: wird seit über 10 Jahren diskutiert. Findet aber nicht statt. Die Lehre ist eigentlich: wir werden andere Geschäftsmodelle im Internet brauchen, um Content zu bezahlen: Kulturflatrate, Werbefinanzierung, Steuerfinanzierung. Die Diskussion um Micropayment hilft nur den Rechtsreaktionären, die versuchen, ihre alten Geschäftsmodelle aus der Papierwelt im Internet zu erhalten mittels staatlicher Macht statt marktwirtschaftlichen Prinzipien. Das funktioniert nicht, wie wir jeden Tag sehen können bei kinox.to oder megaupload oder iTunes 🙂 Wir haben ein ökonomisches, kein technisches Problem.
2.) Signaturkarten: Österreich lag weit vorne, man konnte begeistert sein. Es hat sich nicht durchgesetzt. Richtig wäre es, aus der Technodiskussion auszusteigen und die Problemlösung wieder in den juristischen Bereich zurückzuverlagern wie die Engländer und Amerikaner das machen: wer bei Betrug erwischt wiord, geht in den Knast. Nach dem Knacken von CA ist die Technik unbrauchbar geworden.
3.) Online-Wahlen. Wofür braucht man die? Entweder um das Wahlergebnis schneller zu haben (zwei, drei Stunden, die die Welt verändern sollen?) Oder um mehr Partizipation zu ermöglichen. Letzteres halte ich für falsch, weil der Bürger damit weiterhin auf Ja/Nein Reduziert und der politische Diskurs unterdrückt wird. Nehmen Sie das deutsche Zugangserschwerungsgesetz: Bundestag will mit überwältigender Mehrheit Netzsperren, angeblich wegen Kinderpornografie, die man zwar im Netz lassen will, aber den Zugriff überwachen soll. Pillepalle. 140.000 Menschen sagen in einer Online-Petition, dass man den Dreck lieber löschen soll. Die Regierung erblödet sich, offen den Vollzug eines Gesetzes abzulehnen (wehe das macht Schule! 🙂 und zwei Jahre später sagt der Bundestag mit überwältigender Mehrheit, wir schaffen das Gesetz ersatzlos wieder ab. Was sollen da Online-Wahlen? Auf den Diskurs verzichten und Ja/Nein-Reduktion?
Die Demokratie wird durch den Diskurs gestärkt (der durch soziale Medien und anderes massive gestützt werden kann), aber nicht durch binäre Entscheidungen. Die Volksabstimmung befriedet die S21-Diskussion nicht.
Deswegen glaube ich nicht, dass die Technodiskussion zielführend ist. Das ist was für die Belletristik, wie Eschenbach mit kommerziellem Erfolg bewiesen hat 😉
zu 1 + 2 sage ich mal, dass das eigentlich unausweichliche entwicklungen sind. viele innovation der informatik sind mind. 20 jahre herumgelegen (maus, multitouch, spracherkennung, wireless networking, etc etc. etc.) bevor sie am markt und in geeigneten produkten ihren platz gefunden haben. der eindruck, dass alles, was nicht gleich zieht, dann wieder verschwindet, ist aus meiner sicht etwas geschichtslos.
darüberhinaus sind micropayments in letzter zeit zb. über den iTunes store für viele konsumenten alltags-geschäft geworden, und für viele produzenten die quelle ihres umsatzes.
bei 3 wär ich froh, wenns so bleiben würde.
Onlinewahlen werden kommen. Zunächst im außerparlamentarischen Raum, danach im parlamentarischen Raum. Die Nachweisbarkeit der Korrektheit der Auszählung kann mittels Zero Knowledgebeweis angetreten werden. Jedem Wähler werden neutrale Tools zur Verfügung stehen, die ihm eine Nachzählung der Voten ermöglicht. Mit eindeutigem Ergebnis! Dass die Voten unverfälscht in der Urne eingegangen sind, lässt sich technisch leicht nachprüfen und bewerkstelligen.
Bisherige Wahlen sind unsicher! Unser Fingerabdruck befindet sich auf dem Votum. Wer genug kriminelle Energie aufwendet, wird Fingerabdrücke von Stimmzetteln auslesen und das Wahlgeheimnis aufdecken können. Dies wird niemand bezweifeln, dass dies möglich ist. Es macht wohl niemand, weil es Blödsinn ist und auch niemanden interessiert, wer wen gewählt hat. Ebenso ist es bei Onlinewahlen. Briefwahlen sind in Deutschland längst gesetzlich zugelassen und stark verbreitet. Die Rechtmäßigkeit nunmehr anzuzweifeln ist etwas verspätet. Briefwahlen sind unsicherer als Onlinewahlen. Auch das muss man wohl nicht diskutieren. Wahlen, in denen kumuliert und panaschiert wird, werden heute schon elektronisch ausgezählt. Das merkt niemand und will niemand wissen. So wie niemand weiß, ob die eingesetzte Hard- und Software korrekt zählt. Man glaubt das Ergebnis, wenn es dem entspricht, was man erwartet hat. Ist das hinnehmbar?
Über 50 % der befragten Wähler haben sich in einer Forsa Umfrage für Onlinewahlen ausgesprochen. Die Demokratie gebietet es, auch diese Wähler zu hören.
Wieso soll das Thema tot sein? Bei Briefwahlquoten jenseits von 20% ist doch schon längst klar, dass Bequemlichkeit siegt. Also ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich Onlinewahlen durchsetzen, da die im Vergleich zur Briefwahl allemal die verfassungsgemäßere Alternative sind. Und die Transparenz ist auch bei Onlinewahlen herzustellen, nur mit weniger Aufwand (Offenlegung des Quellcodes, richterlich begleitete Durchführung, …) als bei einer Briefwahl (Subunternehmer der Post, …) oder Präsenzwahl (zigtausende von Wahllokalen). Ich erinnere nur an die letzten US-Präsidentschaftswahlen in Ohio, wo es trotz Tausender Wahlbeobachter nicht möglich war, zu einer abschließenden Bewertung über Manipulation zu kommen.
@Gerd: distanzwahlen sind an sich ein fehler. es gab und gibt viele beispiele, wo das prinzip der distanzwahl an sich in frage gestellt wird. so ist ganz klar beobachtbar, dass in autoritären familienverhältnissen das wahlrecht vieler familienmitglieder gerne und oft vom “oberhaupt” wahrgenommen wird.
das geheime wahlrecht ist tatsächlich mehr als ein recht, es ist eine pflicht, und die distanzwahl kann dieses wahlrecht nicht nur nicht garantieren, es legt die verantwortung in die hände der wähler/innen, denen das oft egal ist.
schliesslich bleibt anzumerken, dass die abschliessenbe bewertung der manipulation in ohio gerade wegen des einsatzes von wahlcomputern unmöglich war.
die von ihnen beschriebene offenlegung des quellcodes kann meiner meinung nach kaum als maßnahme zur transparenz gesehen werden. zum einen deshalb, weil weit weniger als 1% der bevölkerung in der lage sind, diesen code zu lesen, und nochmal 1% ist zuzutrauen, wirklich zu verstehen, was da passiert. zum anderen aber deshalb, weil das genau gar nichts bringt, wenn die rechner, auf denen der code dann (angeblich) läuft, in vielen fällen (schätzungen gehen bis 50%) mit schadsoftware, spyware, keyloggern etc. infiziert sind.
schliesslich ist es auch nur eine frage der zeit, bis spezifische angriffe gegen solche wahlsysteme entwickelt werden, die nicht nur eine aufhebung des wahlgeheimnisses bedeuten, sondern vor allem eine manipulation der wahl erlauben – vgl https://jhalderm.com/pub/papers/ts-evt07-init.pdf
Ich habe mich in meinem Buch “Internet und Demokratie” sehr eingehend mit der verschiedenen Versuchen von Online-Wahlen befasst. sie sind ausnahmslos gescheitert. Dazu aktuell auch der Aufsatz “Die Selbstüberschätzung politischer Internetutopien”.
http://internetunddemokratie.wordpress.com/2011/12/12/die-selbstuberschatzung-politischer-internet-utopien/
Onlinewahlen sollen den Wähler zuhause abholen, weil er oftmals keine Lust hat, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen. Die Entwicklung zur Fernwahl sehen wir daran, dass bei parlamentarischen Wahlen bereits über 40 % der Wähler die Wahlform der Briefwahl nutzen. An dieser Menge kommt kein Zweifler vorbei. Ob Briefwahlen zugelassen werden sollen oder nicht, ist zumindest in Deutschland nicht mehr zu entscheiden. Diese Entscheidung hat uns das Bundesverfassungsgericht längst abgenommen. Es ist auch nicht zeitgemäß, das Internet wegzudiskutieren. Ein Vergleich Internet und Fernsehen und daraus den Schluss zu ziehen, dass eine Stimmabgabe über das Internet unzulässig sein soll, ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Entscheidend ist, was fast die Hälfte der Wähler einer Demokratie haben will. Die Internetwahl! Hier gibt es seriöse Umfragen und Zahlen die dies bestätigen. Wem es nicht passt, der soll weiter die Möglichkeit haben, im Wahllokal seine Stimme abzugeben. Das nichts außer dem Tod sicher ist, ist auch schon länger bekannt und muss nicht mehr diskutiert werden. Bei einer derartigen Fernwahlvarianten muss auch nicht jeder nachvollziehen können, wie die Bits und Bytes geflossen sind. Es reicht das Vertrauen in diejenigen, denen eine Überprüfung des Ergebnisses möglich ist und die dies auch tun werden. Bei einer herkömmlichen Wahl ist noch nie ein Wähler, der nicht zu den Wahlhelfern oder dem Wahlvorstand zählt, hergegangen und hat sich die Stimmzettel geben lassen und hat diese selbst noch einmal nach der Wahl nachgezählt. Er hat den Auszählern vertraut, dass diese bei aller menschlichen Unzulänglichkeit richtig gezählt haben. Wer annähernd mathematisches Grundverständnis für sich in Anspruch nimmt, wird wissen, dass Rechenergebnisse mathematisch zu beweisen sind. Auch dies sollte nicht angezweifelt werden. Menschliche Auszählungen sind nur durch nochmaliges Auszählen durch Menschen möglich und nur durch Menschen beweisbar. Hier aber mit dem Risiko der menschlichen Unzulänglichkeit. Dass Menschen nicht perfekt sind, dürfte auch bekannt sein. Bisher hat aber noch niemand die verwendeten Schlüssel gebrochen. Wie kommen die Gegner hier überhaupt dazu, zu behaupten, dass ein elektronisches Wahlverfahren mit PKI, Blinding, Mixing etc. unsicher und knackbar ist? Gibt es Beweise, ist in Deutschland eine Onlinewahl manipuliert worden oder wird hier nur in die Luft argumentiert? Schließlich wählt die IT Elite Deutschlands mittlerweile auch online (GI, DFG). Die Erfahrungen daraus sollten genutzt werden, um außerparlamentarische Wahlen als Onlinewahlalternative neben der Präsenzwahl zuzulassen.