Was macht die Polizei eigentlich mit Ihrem Bußgeld? Wie sicher ist der Kinderspielplatz um die Ecke? Der Verwaltung sollte per Gesetz verpflichtet werden, auskunftsfreudiger zu werden. Carolin Welzel von der Bertelsmann Stiftung über die Schwierigkeit, mehr Transparenz zu schaffen.

Was macht die Polizei eigentlich mit Ihrem Bußgeld? Wie sicher ist der Kinderspielplatz um die Ecke? Der Verwaltung sollte per Gesetz verpflichtet werden, auskunftsfreudiger zu werden. Carolin Welzel von der Bertelsmann Stiftung über die Schwierigkeit, mehr Transparenz zu schaffen.

Bürger, die in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen leben, haben eine Möglichkeit, Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Für den Rest der Republik gilt weiterhin der Grundsatz der Geheimhaltung in der “öffentlichen” Verwaltung. Ein Widerspruch in sich, der durch ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aufzulösen wäre. Doch dieses Gesetz lässt auf Bundesebene bereits seit über fünf Jahren auf sich warten. Seitdem die Grünen 1998 darauf drangen, die Verabschiedung eines IFG in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, steht dieses Gesetzesvorhaben im Raum aber nicht auf der politischen Agenda. Die viel beschworene Informationsgesellschaft muss hierzulande ohne Zugang zum Rohstoff Information auskommen.

Bedenken der Wirtschaft

Die Gründe für die Verzögerung eines solchen Transparenz-Gesetzes sind vielfältig und lassen sich direkt mit den „betroffenen“ Akteuren in Verbindung bringen: Die Verwaltung fürchtet zusätzliche Arbeit bei der Erledigung von Bürgeranfragen, einzelne Ministerien möchten weit reichende Ausnahmen für ihre Ressorts festschreiben und die deutsche Wirtschaft, vertreten durch den BDI, fürchtet Überregulierung und eine Gefährdung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. All diese Bedenken sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn bei der Einführung eines IFG geht es vor allem um die Modernisierung von Staat und Verwaltung, um Bürgernähe und Transparenz, keinesfalls aber um zusätzliche Bürokratisierung oder wirtschaftliche Lähmung.

In einer internationalen Vergleichsstudie hat die Bertelsmann Stiftung sich dieser deutschen Bedenken angenommen und geprüft, wie beispielsweise in den USA, Kanada, in Ungarn oder Thailand mit den strittigen Punkten umgegangen wurde. Weltweit haben immerhin über 50 Staaten die Fragen nach Reichweite und Beschränkung von Informationsfreiheit für sich gelöst und Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes sammeln können.

Positive Erfahrungen im Ausland

Um es kurz zu machen: in keinem der untersuchten Beispiele brach die Verwaltung zusammen oder kam die Wirtschaft zum Erliegen. Im Gegenteil: das Gesetz bewirkte mancherorts eine Modernisierung der Verwaltung, verstärkte Publizität besonders über das Internet und auf Seiten der Wirtschaft ist eine rege Nutzung des Instruments Informationsfreiheit durch Unternehmen zu beobachten. Natürlich lassen sich bei dem ein oder anderen Länderbeispiel auch Schwächen in den Gesetzen beobachten, beispielsweise was die Bearbeitungsdauer oder –gebühren betrifft. Diese Erfahrungen könnten bei der Formulierung des deutschen Gesetzes wertvolle Anregungen vermitteln.

Die Sorgen der Wirtschaft, die in Deutschland gegenwärtig als Haupthindernisse für einen zustimmungsfähigen Gesetzesentwurf gelten, bilden einen besonderen Schwerpunkt der Untersuchungen der Bertelsmann Stiftung. Der BDI führt neben der Sicherheit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch die Erhöhung der Staatsquote und damit verbundene Kosten für Unternehmen ins Feld. Internationale Erfahrungen, die aus einer oft jahrzehnte währenden Praxis stammen, belegen, dass diese Bedenken unbegründet sind.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind in allen Ländern durch Ausnahmeregelungen geschützt. Die vertraulichen Informationen aus Ausschreibungen oder der Überwachung von Produktionsprozessen sind überall vom Zugriff ausgenommen. Auch in der Praxis zeigt sich, dass Verwaltungen sehr wohl in der Lage sind, zu erkennen wann eine Information vertraulich ist. Konflikte konnten in diesem Feld weder in den deutschen Bundesländern mit IFG noch in den ausländischen Beispielen gefunden werden. In jedem Fall sollte es aber eine Regelung für den Konfliktfall geben. Viele IFG sehen hier für den Fall, dass eine Freigabe von Informationen geschäftliche Interessen (oder auch die Privatsphäre Einzelner) berühren könnte, eine Abstimmungsprozess vor.

In Kanada wird beispielsweise das betroffene Unternehmen innerhalb von 30 Tagen über den Antrag informiert und hat dann 20 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Ob diesem Einspruch stattgegeben werden kann, regelt ebenfalls das Gesetz, für strittige Fälle gibt es einen Ombudsmann (Information Comissioner), der zwischen den Parteien auf Grundlage des Gesetzes vermittelt.

Informationsfreiheit und E-Government

Die Einführung der Informationsfreiheit in Deutschland würde zunächst sicher einen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung bedeuten: Anlaufstellen für die Beratung und Schlichtung müssen eingerichtet, Zuständigkeiten in den Behörden festegelegt werden und eine Schulung der Angestellten ist zumindest empfehlenswert. Die Erhöhung der Staatsquote scheint also zunächst einmal unvermeidlich. Allerdings zeigen auch hier die guten Beispiele aus aller Welt, dass der Mehraufwand kleiner ist, als angenommen. Oder, um es mit den Worten des IFG-erfahrenen Innenministers von Nordrhein-westfalen Dr. Fritz Behrens zu sagen: „Die öffentliche Verwaltung ist nicht unter der Flut eingehender Anträge zusammengebrochen. Im Gegenteil, die Nachfrage ist zwar rege, allerdings sind die Anträge offenbar in den betroffenen Behörden regelmäßig ohne allzu großen Verwaltungsaufwand abzuhandeln. Und das alles spricht dafür, dass das Mehr an Demokratie und Transparenz mit dem IFG durchaus günstig erkauft ist“. (?)

Eine Kopplung von Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Beratung und Schlichtung hat sich weltweit ebenso bewährt wie eine aktive Publikationspolitik. Wenn alle unstrittigen Dokumente von der Verwaltung sofort online publiziert werden, können sich Bürger eine offizielle Anfrage sparen. Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Mit einer Anbindung des IFG an die E-Government Strategie und eine damit einhergehende Prozessoptimierung in der Verwaltung könnte das IFG sogar zum Motor der Staatsmodernisierung werden lassen.

Kulturrevolution

Bei genauer Betrachtung sprechen viele Gründe für und wenige gegen ein deutsches Informationsfreiheitsgesetz. Die zögerliche Haltung von Politik und Wirtschaft entspringt möglicherweise eher einem kulturellen Phänomen denn einer rational belegbaren Argumentation. Offenheit und Bürgernähe sind vielleicht keine originär deutschen Staatstugenden. Das Ende des Geheimhaltungsprinzips kommt hierzulande einer kleinen Revolution gleich. Sicherlich wird es auch nach einer möglichen Verabschiedung des Gesetzes einige Zeit dauern, bis die Angst vor der Transparenz überwunden ist – schließlich geht es um einen Kulturwandel in Staat und Verwaltung.

Vielleicht hat das Warten ja in diesem Jahr ein Ende. Die seit längerem um ein IFG bemühten Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) und Gritje Bettin (Bd90/Grüne) wollen nicht länger auf die Ressortabstimmung eines Gesetzesentwurfs warten und schreiben derzeit an einem eigenen Gesetzestext. Parallel ist erstmalig ein Entwurf aus der Mitte der Bürgergesellschaft entstanden: Eine Allianz aus Netzwerk Recherche, Humanistischer Union, DJV, DJU und Transparency International hat einen Gesetzesvorschlag entwickelt, der die Bundesregierung beflügeln soll.

Information über Informationsfreiheit

All diese Initiativen können jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass der Bürger, dem das Gesetz nutzen soll, in den seltensten Fällen weiß, was er verpasst. Das sperrig klingende Informationsfreiheitsgesetz ist weitgehend unbekannt und kann so auch nicht von breiten Teilen der Bevölkerung gefordert werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch viele Betriebe nicht genau wissen, was sich hinter dem Kürzel IFG verbirgt – der ein oder andere Unternehmer soll bereits erstaunt festgestellt haben, dass ein IFG eigentlich viele Vorteile, ja sogar neue Geschäftmodelle im IuK-Bereich für ihn böte. Ob es um den erhöhten Druck auf die zuständigen Stellen oder eine Anregung zur Nutzung geht: Deutschlands Bürgern fehlen die Informationen über die Informationsfreiheit.

Zusatzinformationen

Eine
Kurzversion der Studie der Bertelsmann Stiftung ist unter http://www.begix.de/informationsfreiheit/ zum download bereit gestellt. Unter dieser Adresse gibt es auch eine ausführliche Linkliste zum Thema.

Das Buch „Informationsfreiheit: Die gläserne Bürokratie als Bürgerrecht“ Hg. Von Thomas Hart, Carolin Welzel und Hansjürgen Garstka erscheint im April.
Bestellungen sind unter http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/5948_4976.jsp#15212 möglich.

Weblog zum Thema: http://freedom-info.blogspot.com/

Carolin Welzel ist Projektmanager Corporate Social Responsibility bei der Bertelsmann Stiftung und war zwischen 2000 und 2002 Redaktionsleiterin bei politik-digital.de