Kumuliert, panaschiert, irritiert?

Wirklich neu ist das angewandte Wahlrecht für die hessische Kommunalwahl am 18. März nur für die hessischen Wahlbürger, denn in anderen Bundesländern werden bereits seit einigen Jahren Stadtverordnetenversammlungen, Kreistage und Ortsbeiräte nach dem Prinzip des Kumulierens und Panaschierens gewählt. Diese beiden Verfahren stellen die zentralen inhaltlichen Veränderungen im Vergleich zu den vorangegangenen Kommunalwahlen dar. Mit dem…

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