NSANun ist es also passiert. Weil sich der US-Senat nicht auf eine Verlängerung der zeitlich befristeten Spähprogramme einigen konnte, musste die NSA das massenhafte Abgreifen von Telefondaten am Sonntagabend einstellen. Von derartigen Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes kann das Parlament hierzulande nur träumen. Es bedarf einer Reform.

Schon seit längerem fordert US-Präsident Obama eine Reform der amerikanischen Geheimdienste. Nachdem der nach den Anschlägen vom 11. September aufgelegte Patriot Act diverse Male ohne größere Widerstände verlängert wurde, haben die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden nun auch beim Kongress zu einem Umdenken geführt. Der sogenannte Freedom Act legt das Speichern von Telefonmetadaten in die Hände privater Telefonanbieter und erlaubt den Zugriff durch die NSA nur mit gerichtlicher Genehmigung. Am 1. Juni sollte dieser nun seinen Vorgänger beerben. Eigentlich. Denn obwohl er im Repräsentantenhaus überraschenderweise eine breite Mehrheit gefunden hatte, scheiterte der Gesetzesentwurf im Senat. Zwar erklärte sich Mehrheitsführer Mitch McConnell von den Republikanern zähneknirschend mit der Reform einverstanden, doch libertär-konservative Parteikollegen um Rand Paul ging der Eingriff in die Freiheitsrechte immer noch zu weit.

In den USA hat das Parlament die NSA also vorerst ihres wichtigsten Instruments beraubt. Vergleichbares Eingreifen des Bundestags scheint angesichts des Possenspiels NSA-Untersuchungsausschuss unmöglich. Seit mehr als einem Jahr existiert der Ausschuss jetzt und beinahe täglich monieren Mitglieder ermüdende Verzögerungs- und Geheimhaltungstaktiken seitens BND und Kanzleramt. Mittlerweile ist auch die SPD vom Regierungspartner CDU/CSU abgerückt und schwächt die Koalition mit einem Ultimatum von Generalsekretärin Yasmin Fahimi. Und SPD-Vorsitzender und Vizekanzler Gabriel lässt sowieso keine Möglichkeit aus, der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, wer der Hauptverantwortliche in dieser delikaten Angelegenheit ist. Anstatt die Aufklärung voranzutreiben und anschließend mögliche Geheimdienstreformen anzugehen, verlieren sich die Akteure in politischen Ränkespielen. Ein Ausdruck parlamentarischer Hilflosigkeit?

Fakt ist: Die parlamentarische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes fällt in Deutschland eher sparsam aus. Halbjährlich werden dem parlamentarischen Kontrollgremium Berichte über Grundrechtsbeschränkungen im Sinne des G-10-Gesetzes vorgelegt. Wenn Unternehmungen des BND allerdings nicht als solche klassifiziert werden, finden sie auch nicht den Weg zum Kontrollgremium. So geschehen bei der Operation Eikonal von BND und NSA. Zwar hatten die deutschen Geheimdienstler Filter eingebaut, die die Verbindungsdaten deutscher Staatsbürger aussortieren. Doch wie ein BND-Mann im Untersuchungsausschuss eingestand, funktionieren diese Filter nicht immer wie gewünscht.

Versagen der Aufsichtsfunktion

Das Ergebnis sind sehr wahrscheinlich millionenfache Grundrechtsverstöße, von denen weder Parlament noch das zuständige Kontrollgremium je erfahren haben. Aber nicht nur Verstöße gegen die deutsche Verfassung ließ der BND durchgehen, auch bei Wirtschaftsspionage drückten die Verantwortlichen beide Augen zu. Der deutsche Geheimdienst handelte bewiesenermaßen entgegen deutscher Interessen. Und davon hatte das Bundeskanzleramt spätestens 2013 Kenntnis.

Im Gegensatz zum deutschen Bundestag hatte das Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde sehr wohl Kenntnis von den Machenschaften von Bundesnachrichtendienst und NSA. Und obwohl bekannt war, dass die Amerikaner auch konkurrierende Interessen verfolgten, erachtete man die Zusammenarbeit als zu wichtig und beugte deutsches Recht. Das Bundeskanzleramt hat in seiner Aufsichtsfunktion versagt.

Das Parlament kann nicht, das Kanzleramt will nicht. Ohne Ergebnisse des NSA-Untersuchungsausschusses vorwegzunehmen, lässt sich jetzt schon eine Notwendigkeit aus der Affäre ableiten. Es bedarf einer grundlegenden Reform der Geheimdienstaufsicht in Deutschland und das kann nur durch einen Kompetenzzuwachs des Parlamentarischen Kontrollgremiums geschehen. Denn nur wenn man die Opposition in die Aufsicht einbindet, kann sie ihre Kontrollfunktion wahrnehmen. Das Versagen des Kanzleramts hat leider gezeigt, dass das unumgänglich ist.

UPDATE: In der Nacht zu Mittwoch hat der US Senat mit der 67 von Stimmen der NSA-Reform zugestimmt. Der USA Freedom Act beschränkt die massenhafte Überwachung der Telekommunikationsdaten von US-Bürgern. Künftig müssen die Daten von den Mobilfunkunternehmen gespeichert werden, die NSA benötigt nach sechs Monaten einen Richterbeschluss des Spezialgerichts Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) für den Zugriff auf einzelne Datensätze. Die NSA hat nun allerdings eine Übergangsfrist von 180 Tagen, in der sie wie gewohnt alle Daten selber speichern kann.

Die umstrittenen Paragrafen 206 (erlaubt das Abhören mehrerer Telefonleitungen einer Person) und 215 des Patriot Act werden nach der Entscheidung von Mittwochnacht auslaufen. Paragraf 215, der die Speicherung von Informationen erlaubte solange sie „relevant“ für die Abwehr terroristischer Gefahren waren, geriet durch die Enthüllungen von Edward Snowden massiv in die Kritik und war der Auslöser für die Geheimdienstreform.

Die nun geltenden Speicherregeln ähneln der für Deutschland geplanten Vorratsdatenspeicherung, da nun auch in den USA die Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Speicherung zuständig sind und nicht länger die Geheimdienste selber. Die genaue Speicherdauer bleibt allerdings offen, da der NSA auch nach sechs Monaten eine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten eingeräumt wird, diese also weiterhin vorgehalten werden müssten.

US-Präsident Obama unterschrieb das Gesetz noch in der Nacht und kritisierte, dass es durch die kurzfristige Unterbrechung der Speicherung seit Montag zu einer unnötigen Verzögerung und einer gefährlichen Lücke in der Gefahrenabwehr gekommen sei.

[Update am 03.06. von Julie Rothe]

Bild: Andreas Levers (CC BY-NC 2.0)

 

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