Vor Gericht hat er verloren, doch in der öffentlichen und parteipolitischen Wahrnehmung hat der Wahl-O-Mat an Bedeutung gewonnen.

Noch während der Vorstellung des insbesondere bei Jungwählern beliebten Angebots zur Landtagswahl in Bayern, hat das Münchener Verwaltungsgericht nun auf Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) eine einstweilige Verfügung gegen den Start des Internetprojektes erlassen. Die ÖDP sah sich in dem Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung und des Bayerischen Jugendringes nicht ausreichend berücksichtigt und damit diskriminiert.

ÖDP will dabei sein

Die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings, Martina Kobringer, sagte in münchen.tv, dass die ÖDP den Wahl-O-Maten als „ganz wichtiges Tool zur Informationsweitergabe zu den Wahlen“ betrachte und daher „dabei sein“ wolle.

Der Wahl-O-Mat war erstmals zur Bundestagswahl 2002 gemeinsam von der Bundeszentrale für politische Bildung und Politikstudenten ins Netz gestellt worden, um besonders Erstwählern eine Entscheidungshilfe für die Wahl zu geben. Anhand von mehreren Thesen zu denen der Benutzer Zustimmung, Ablehnung oder eine neutrale Haltung äußern kann, gibt das Programm eine Analyse, welche Partei den persönlichen Überzeugungen am nächsten steht.

Drei-Prozent-Hürde

Der Bayerische Jugendring hatte lediglich Parteien in das Angebot aufgenommen, die bereits im Bayerischen Landtag vertreten sind sowie jene, die laut Umfrage zur Landtagswahl mindestens mit drei Prozent der Wählerstimmen rechnen durften. Daher waren im Wahl-O-Mat Bayern neben CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linke auch erstmals die Freien Wähler vertreten.

Nach Angaben des Lizenzgebers, der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), sei es nicht möglich, dabei alle zur Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten einzubeziehen – denn bei Landtagswahlen können dies 20 bis 30 sein.
Um die Unterschiede ihrer Positionen rechnerisch ermitteln und darstellen zu können, bräuchte der Wahl-O-Mat Antworten auf eher 100 statt wie bisher 30 Thesen, so die bpb. Die Benutzung würde statt 15 Minuten eine Stunde dauern. In dieser Form würde das Angebot seinen Zweck als "erster Kontakt für Themen der Politik und Wahlen" nicht mehr erfüllen.

Wer steht zur Wahl?

Die bpb prüft derzeit, inwieweit der Bayerische Jugendring als Lizenznehmer des Wahl-O-Mat bei eventuellen juristischen Schritten unterstützt werden kann und empfiehlt das Angebot Wer steht zur Wahl?, in dem alle zugelassenen Parteien (also auch die ÖDP) Thesen zu politischen Fragen beantwortet haben. Dieses Angebot hat politik-digital.de redaktionell betreut.

Privacy Preference Center