kondolenzbuch_cropEin Flugzeug stürzt ab und versetzt die Welt in Trauer. Auch in den sozialen Netzwerken ist der Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 ein Thema – und makabre Accounts unter dem Namen des verantwortlichen Co-Piloten gehen online. Warum es schwierig ist, sich gegen Hetze auf  Facebook und Co zu wehren.

Es dauerte nicht mal eine Stunde. Kurz nachdem bekannt wurde, dass der Co-Pilot des verunglückten Germanwings-Flugzeugs die Maschine vermutlich mit Absicht an den Felswänden der französischen Alpen zerschellen hat lassen, tauchten im Netz bereits unverpixelte Bilder und der Klarname des jungen Piloten auf. Und wieder einige Augenblicke später waren auf Facebook die ersten Seiten unter dessen Namen entstanden – 27 sind es bis dato, auf deutsch, französisch, spanisch, italienisch. “Killer Andreas L.” heißen sie oder “Andreas L. Mörder” – oft reicht auch der  bloße Name für hunderte oder sogar tausende Likes. Weltweite Bekanntheit binnen weniger Minuten. Es ist ein bitterer Ruhm. Ruhm, von dem augenscheinlich auch die etwas abhaben möchten, die die Facebook-Accounts unter L.s Namen erstellt haben. Warum sonst eine Seite generieren, deren alleiniges Ziel es ist, das “Monster” an den Pranger zu stellen? Er steht dort nicht alleine. Seine Familie, deren Einfamilienhaus über Fernsehbildschirme in allen Ecken der Welt flimmert, steht mit ihm dort – obwohl die Tat noch lange nicht vollständig aufgeklärt ist.

In abgeschwächter Form kann so etwas theoretisch jedem von uns passieren: Dritte können in unserem Namen Facebook-Accounts erstellen und beliebig Inhalte darüber verbreiten – viel unternehmen kann man dagegen nicht. Zwar können wir Profile oder Beiträge melden, an denen wir Anstoß nehmen – wie Facebook hinter verschlossenen Türen agiert und nach welchen Kriterien das Unternehmen gemeldete Beiträge löscht oder bestehen lässt, ist aber kaum nachvollziehbar.

In seinen Gemeinschaftsstandards hat Facebook festgelegt, dass unter anderem “Hassbotschaften” oder “das Teilen pornografischer Inhalte sowie jedweder sexueller Inhalte” auf der Plattform verboten sind. Dem Reporting-Guide von Facebook nach befassen sich geschulte Mitarbeiter weltweit rund um die Uhr mit gemeldeten Seiten. Es gibt das “Hate and Harrassment Team”, das “Abusive Team”, das “Safety Team”. Obwohl jeder Fall nach eigenen Aussagen gründlich geprüft wird, scheint das Sperren mitunter willkürlich vonstatten zu gehen. Während Gewaltvideos oder rassistische Hetze von Facebook nur teilweise als Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards gewertet werden, verfährt das US-Unternehmen mit Pornographie sehr strikt – oder mit dem, was es für Pornographie hält. Vor einiger Zeit löschte es die Seite eines Museums, das ein Aktbild aus den 1940er Jahren gepostet hatte. Facebook hat seine eigenen Moralvorstellungen, schlussfolgert die taz.

Facebook hat seine ganz eigene Vorstellung von Moral

Meldet man eine Facebook-Seite, muss man die Gründe dafür angeben – es fällt auf, dass die über Andreas L. erstellten Seiten in keine der vorgefertigten Schablonen passen wollen. Weder werden rassistische Inhalte verbreitet, noch versucht jemand Drogen unter das Volk zu bringen. Die Persönlichkeitsrechte einer fremden Person  zu verletzen, scheint bei Facebook keine Seitensperrung wert zu sein. Die Vermutung bestätigt sich prompt.  “Wir haben die von dir wegen Hassbotschaften gemeldete Seite geprüft und festgestellt, dass sie nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt” ist die Antwort auf das Melden eines Accounts, der den Namen des Co-Piloten trägt.

Verbreitet man auf Facebook in Zusammenhang mit dem Bild einer anderen Person Tatsachen, die nicht nachweislich wahr sind, macht man sich auch hier der üblen Nachrede schuldig – das Strafmaß hierfür liegt bei einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug. Wenn öffentlich wissentlich falsche Tatsachen verbreitet werden handelt es sich um Verleumdung, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Der Fall von Andreas L. ist schwierig – noch ist nichts bewiesen, die Zeichen deuten bisher aber darauf hin, dass er die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat. Aber auch wenn er tatsächlich unfassbar grausam gehandelt hat und die erstellten Facebook-Seiten aus juristischer Sicht somit unproblematisch sein sollten – sind sie das auch aus moralischer Sicht? Und auf gewisse Weise hätte L. durch die immense mediale Aufmerksamkeit und die Präsenz in den sozialen Netzwerken dann auch das erreicht, was man vermutlich erreichen möchte, wenn man 149 unschuldige Menschen mit in den Tod reißt: weltweite Aufmerksamkeit. Seit jeher werden Massenmörder von einigen Menschen glorifiziert, finden teilweise Nachahmer. Aus genau diesem Grund wird in der Regel auch nicht über Selbstmorde berichtet – was aber tun in einem Fall wie diesem?

Wie öffentlich darf Trauer sein?

Dass die Beschäftigung mit dem Flugzeugabsturz in den sozialen Netzwerken Kontroversen auslöst, verwundert nicht. Bislang gibt es keinerlei Norm oder kollektives Bewusstsein, was das Trauern in sozialen Netzwerken anbelangt. Auf einer Beerdigung trägt man schwarze Kleider und wirft Blumen ins Grab – wie aber verarbeitet man grausame Geschehnisse online? Darf jemand, der keines der Opfer persönlich kannte, Beileidsbekundungen posten? Und darf ein anderer sich ob dieser Trauer echauffieren? Klar ist, dass persönliche Bilder der Opfer, ihre letzte SMS oder pseudo-psychologische Gutachten des Nachbarn von schräg gegenüber niemandem nutzen, sondern dass sie die Angehörigen daran hindern, das Geschehene aufzuarbeiten. Normalerweise unterscheidet sich Deutschland in Bezug auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten stark von den USA. Dort ist es üblich, (potentielle) Straftäter durch Mugshots unverhohlen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Facebook ist eine amerikanische Website – werden die Accounts mit dem Namen und Bild Andreas L.s deshalb als unbedenklich eingestuft?

Weil Facebook nicht eingreift, können in den sozialen Netzwerken zudem absurde Verschwörungstheorien und Spekulationen verbreitet werden – stecken die USA oder gar Islamisten hinter dem Absturz, und welcher Religion gehörte der Co-Pilot eigentlich an? Trotzdem werden persönliche Einblicke in das Leben von Opfern und potentiellem Täter – von den Medien en masse bereit gestellt – in den sozialen Netzwerken von vielen Nutzern bewusst nicht verbreitet. Der Tenor: Lasst die Angehörigen versuchen, das Unfassbare in Ruhe zu verarbeiten. Auch auf den Facebook-Seiten unter Andreas L.s Namen richten sich die allermeisten Kommentare gegen die Seitenbetreiber, nur wenige beteiligen sich an der Hetze. Online bleiben die Accounts trotzdem. Bleibt also die Frage, was dagegen unternommen werden kann, dass im Netz jeder Informationen über uns verbreiten kann, dass Eltern, die ihren Sohn verloren haben, mit dem Hass tausender Unbekannter konfrontiert werden, dass Facebook durch das beliebige Sperren oder Nicht-Sperren von Seiten die Öffentlichkeit strukturiert. Vielleicht ist es an den Gesetzgebern, Regulierungen einzuführen – es fragt sich nur, wie es möglich wäre, diese durchzusetzen.

Foto: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

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