Der Werbespot der Piratenpartei zur Bundestagswahl heißt „Freie Lizenzen und Überwachung“, wurde von einem Düsseldorfer Studenten kreiert und von Web-Usern zum offiziellen Wahlspot gekürt. Beim Musikbett des Spots stießen die Piraten aber an die Grenzen des Urheberrechts.

Mitte Juli hatten die Piraten auf ihrer Website zu einem Wettbewerb um den besten Piratenspot zur Bundestagswahl aufgerufen. Die Nutzer konnten selbst einen Wahlwerbespot einstellen und für andere Clips Bewertungen abgeben. Knapp 50.000 User haben nach eigenen Angaben an dem Voting teilgenommen. Der Spot „Freie Lizenzen und Überwachung“ von Christopher Grabinski machte am Ende mit 7.533 Stimmen bzw. 8,5 von 10 Punkten das Rennen.

Das Problem: Der Spot wurde ursprünglich mit einem gemixten Sample aus dem Soundtrack zu Walt Disneys Kinofilm „Mary Poppins“ unterlegt. Zwar war die Musik mit einem Creative Commons-Lizenzvertrag ausgestattet, urheberrechtlich ist jedoch umstritten, wie mit Samples oder Zitaten Dritter umzugehen ist.

Um sich damit nicht weiter auf glattem Eis zu bewegen, unterlegen die Piraten den Spot jetzt mit neuer Musik. Wie Aaron Koenig vom Bundesverband der Piraten erklärte: „Solange die Gesetze gelten, halten wir uns natürlich daran. Wir sind ja anständige Piraten.“ Die Partei setzt sich unter anderem für eine Reform des Urheberrechts ein.