Die neue Fernsehsatzung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vom 10. Juli 2008 sorgt für Verwirrung. Demnach sollen alle Video-Streams, auf die mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig zugreifen können, genehmigungspflichtig werden. Was dies beinhaltet, bleibt unklar.

Das Gesetz soll eine Modernisierung bedeuten, indem es Internetfernsehen mit dem herkömmlichen TV gleichsetzt. Streams, also Filme, die man nicht erst auf die Festplatte laden und von dort aus starten muss, sind davon betroffen. Ist ein Stream für mehr als 500 gleichzeitige Zuschauer ausgelegt und redaktionell gestaltet, dann ist er auch Fernsehen, egal wie viele Personen ihn tatsächlich anschauen, lautet die Argumentation. „Soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen“, werde die Genehmigung erlassen.

Falsche Kriterien

Bloggerdeutschland sieht das anders. Hier wird bemängelt, dass die angelegten Kriterien für das Medium Internet unpassend sind. So sei etwa eine geographische Beschränkung auf Bayern schwierig, wie Blogger Thomas Wanhoff anmerkt: „Wenn mein Wohnsitz in Hessen ist, ich aber vom Christkindlmarkt in Nürnberg einen Livestream ins Netz stelle, ist die BLM dann zuständig?“ Außerdem besitze die Zahl der gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten keinerlei Aussagekraft, da sie nur von der Serverleistung abhängt. Viel wichtiger sei dagegen, ob nur Live-Streams oder auch eingebettete YouTube-Videos unter die Regelung fallen.

netzpolitik.org merkt an, dass die Formulierung „journalistisch-redaktionelle Gestaltung“ für ein Blog schwer anwendbar sei. Außerdem sei unklar, was überhaupt geschieht, wenn eine Genehmigung nicht erteilt wird. Die bayrische Behörde wird noch viel Erklärungsarbeit zu leisten haben.