Am Mittwoch, 20.08., stellen Sigmar Gabriel, Thomas de Maizière und Alexander Dobrindt die Pläne zur Digitalen Agenda 2014 bis 2017 der Bundesregierung vor. Im Vorfeld wurde schon viel über den Entwurf der Agenda diskutiert, die Reaktionen reichten von enttäuschten Hoffnungen bis hin zu heller Empörung. In einem Gastbeitrag bewertet Dirk Arendt von der Inititative D21 die Pläne, die er als Auftakt für einen Modernisierungsprozess versteht, und hebt die Rolle des Bundestagsausschusses Digitale Agenda hervor.

Der Bundestagsausschuss für die Digitale Agenda (BtADA) sucht im alltäglichen parlamentarischen Kleinklein noch nach seiner Rolle. Dabei könnte er das Werkzeug für den großen Wurf sein. Richtige Ansätze sind vorhanden. Erstmals nimmt die Netzpolitik in einem Koalitionsvertrag einen nennenswerten Stellenwert ein, es gibt einen eigenen Ausschuss im Bundestag, die digitale Infrastruktur hat mit Alexander Dobrindt einen eigenen Minister und die Bundesregierung plant eine „Digitale Agenda“.

Erste Akzente sind gesetzt

Doch ein halbes Jahr nachdem die Koalition ihre Arbeit aufgenommen hat, trüben sich die anfänglichen Hoffnungen ein. Der angekündigte Breitbandausbau ist früh ins Stocken geraten, und die schon in ersten Versionen vorliegende Digitale Agenda wird sich aller Voraussicht nach auf die aktuelle Legislaturperiode beschränken. Auch wenn mit den Bekenntnissen zur Netzneutralität, zur Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Funknetze und der Absage an das „SchlandNet“ sowie an die Vorratsdatenspeicherung  in der Agenda erste politische Akzente gesetzt werden, bezeichnet das Handelsblatt die Regierung in Sachen Netzpolitik als orientierungslos.
Ganz so schwarz muss man die Dinge freilich nicht sehen. Immerhin gibt es inzwischen eine Netzallianz und das Innenministerium hat einen runden netzpolitischen Tisch installiert. Kleine, aber notwendige Schritte, wenn ein großer Verwaltungsapparat an ein neues Thema herangeführt werden muss. Die Digitale Agenda kann auch als Auftakt verstanden werden: für einen gesamtgesellschaftlichen Modernisierungsprozess, an dessen Ende eine langfristige Vision und ein Maßnahmenplan mit konkreten, messbaren Handlungszielen, Meilensteinen und Verantwortlichkeiten steht. Diesen Prozessgedanken sieht der aktuelle Entwurf vor und diesen gilt es nun sinnvoll zu gestalten – unter Einbeziehung der gesellschaftlich relevanten Akteure.

Der BtADA als innerparlamentarischer Think Tank

Für die Zukunft braucht es eine Instanz, die eine langfristige, vorausschauende Netzpolitik etabliert – und zwar quer über die Ressorts wie Verkehr, Arbeit, Gesundheit und Bildung hinweg. Netzpolitik muss in Alltagsthemen präsent werden. Eine Instanz, die in einem ersten Schritt mutige Visionen entwirft, wie die digitale Gesellschaft aussehen kann und wohin sie sich entwickeln soll. Eine Instanz, die auch maßgeblich an der Weiterentwicklung der Digitalen Agenda beteiligt ist. Die dann in einem zweiten Schritt Vorgehenskonzepte entwickelt, wie diese Visionen realisiert und permanent fortgeschrieben werden können. Eine Instanz, die einen langfristigen digitalen Masterplan ausarbeitet und sich nicht auf eine Legislaturperiode beschränkt. Einen innerparlamentarischen Think Tank, der seine Aufgaben in der vorausschauenden Bewertung und Erschließung von Chancen sieht und nicht als legislative Reparaturwerkstatt für digitalen Flurschäden in der analogen Welt.
Diese Lücke könnte der BtADA füllen, der – in Tradition der Arbeit und der Verantwortung der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ eingesetzt – seine Rolle noch nicht richtig gefunden zu haben scheint. Keinem Minister eindeutig zugeordnet, könnte er bald zwischen den Stühlen zerrieben werden. Wenn er lediglich das „abnicken“ darf, was die große Koalition erarbeitet hat, wird er ein „Gremium ohne parlamentarische Relevanz“ bleiben, als was ihn Opposition und Internetwirtschaft ohnehin schon bezeichnen. Zeit also, auf die Möglichkeiten des neuen Ausschusses hinzuweisen. Denn er könnte zu einer Plattform heranreifen, auf der sich abzeichnende digitale Trends diskutiert werden, die einen Blick über den Tellerrand der Koalitionsvereinbarungen und über Deutschlands Grenzen hinaus wirft. Mit diesem Ausschuss gibt es die Gelegenheit, das Neuland zu vermessen, endlich vorauszudenken, die politischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zu setzen – und nicht immer nur reagieren zu müssen.

Es braucht ein Alleinstellungsmerkmal

Dieser Ausschuss braucht mehr Macht, mehr Einfluss, mehr Befugnisse, mehr Möglichkeiten, mehr Selbstbewusstsein. Er könnte zum Beispiel alle zukünftigen Gesetze auf ihre digitale Umsetzbarkeit hin überprüfen und Empfehlungen an den Bundestag aussprechen. Es müssten dazu allerdings Verfahrensweisen aufgebaut werden, damit der Ausschuss die Entwicklung der politischen Ereignisse spiegeln und ihnen vorgreifen kann.
Ein Monitoring, das es im Übrigen in anderer Hinsicht schon gibt. Der Normenkontrollrat beispielsweise prüft alle Gesetze hinsichtlich ihrer Bürokratiekosten. Und auch wenn ein Normenkontrollrat natürlich anders funktioniert und zusammengesetzt ist als ein Bundestagsausschuss, zeigt er doch, dass ein solches Monitoring-System praktikabel und durchführbar sein kann.
Fakt ist: Wir haben den Ausschuss gefordert, nun ist er da. Derzeit steht es noch nicht gut um seine parlamentarische Bedeutung, ihm fehlt vor allem eine eindeutige Funktion.
Jetzt muss es darum gehen, ihm Relevanz und Alleinstellungsmerkmale zu verleihen. Damit er künftig den Stellenwert bekommt, der ihm, der Entwicklung unserer Gesellschaft in die digitale Realität und der unverzichtbaren, gestaltenden Netzpolitik dafür gebührt.

Foto: Bokeh & Travel
CC-Lizenz-630x1101

Privacy Preference Center