Tacheles e.V. – ein Verein, der die Interessen von Erwerbslosen und Einkommensschwachen vertritt – hat durch ein Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts die Veröffentlichung interner Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erreichen können.

Grundlage für den Erfolg der Klage ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. Die Bundesbehörde wurde vertraglich verpflichtet, alle für die Leistungsgewährung relevanten internen Unterlagen auf einer Internetdatenbank zugänglich zu machen. Zur Gewährleistung der Informationsfreiheit und der Einhaltung der gesetzten Veröffentlichungsfristen wurde dem Verein ein Kontrollrecht über die BA eingeräumt.
Mit diesem Urteil wurde eine Behörde das erste Mal gerichtlich gezwungen, Informationen an Bürger herauszugeben. Tacheles Vorsitzender Harald Thomé sieht in dem Urteil einen großen Gewinn für die Bürger: „Damit wird für interessierte Bürger und die Betroffenen das Verwaltungshandeln der BA und der Arbeitsgemeinschaften nachvollziehbar und kontrollierbar.“