Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat am gestrigen Dienstag den beschlossenen Entwurf zum Mittelstands-Entlastungs-Gesetz scharf kritisiert: “Die vorgesehene Gesetzesänderung ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht, sondern auch ein völlig falsches Signal.“
Das Gesetz soll dazu beitragen, Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen. Dazu soll auch eine begrenzte Verpflichtung der Betriebe zur Bestellung von Beauftragten gehören. So sieht einer der aufgeführten 16 Punkte vor, Datenschutzbeauftrage erst ab 10 statt wie bisher ab fünf Beschäftigten zu ernennen. Für kleinere Unternehmen und für Selbständige würde diese Pflicht somit ganz entfallen. Außerdem wird auch die Meldepflicht von Datenschutzverletzungen bei der Aufsichtsbehörde aufgehoben. Damit widerspricht der Gesetzentwurf allerdings der europäischen Datenschutzrichtlinie.
Unter der Flagge des Bürokratieabbau würde so faktisch der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger beschnitten, bemängelt Schaar. Er fordert grade angesichts des Einsatzes von Kundenkarten und der geplanten Einführung elektronischer Gesundheitskarten einen verbesserten Datenschutz: „Hierzu tragen die betrieblichen Datenschutzbeauftragten ganz erheblich bei.“