Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat ein Faltblatt zur Internetnutzung durch Arbeitnehmer herausgebracht. Die dargestellten Grundsätze sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch für Behörden anwendbar. Das Faltblatt steht im Web zum Abruf bereit und kann kostenlos bestellt werden. Die zunehmende Internetnutzung am Arbeitsplatz wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf, die für Arbeitgeber, Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen klärungsbedürftig sind:
· Ist eine Vollkontrolle des Surfens zulässig?
· Wie kann der Schutz des Fernmeldegeheimnisses beim E-Mail-Versand gewährleistet werden?
· Welche gesetzlichen Vorschriften sind anzuwenden?

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